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Autobahn-Schleichweg bekommt eine Schranke

Um das Durchfahrtverbot in Ludwigsdorf durchzusetzen, wird bis zur Schrankensperrung jetzt täglich kontrolliert.

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© Pawel Sosnowski

Von Ralph Schermann

Seit Eröffnung der Rastplätze „An der Neiße“ nutzen immer wieder Autofahrer die ungesicherte Zufahrt über das Dienstgelände der Bundespolizei auf die Autobahn bei Ludwigsdorf. „Das stört den Dienstbetrieb“, sagt Thorsten Grützner von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), und deshalb soll eine Schranke her.

Die Bima als Eigentümer der Flächen zwischen dem Straßennetz Ludwigsdorf und der Autobahn hat Wünsche der Anlieger nach einer offiziellen Autobahnauffahrt immer wieder abgelehnt. Auch Landtagsabgeordneter Volker Bandmann (CDU) hatte diese Variante einst befürwortet. Doch weder Bima noch Innen- und Verkehrsministerien ließen sich darauf ein. Dennoch sind täglich viele Ortskundige unterwegs, hat sich der Schleichweg aber auch schon weiter herumgesprochen. Birgit Vogt, Fachgebietsleiterin für Dienstliegenschaften, berichtet: „Regelmäßig ignorieren sogar Reisebusse das Durchfahrtsverbot und lassen ihre Fahrgäste zwischen Lastwagen und Zollstation aussteigen. Das gefährdet die Sicherheit erheblich.“ Es sei auch unverständlich, so zu fahren, denn das Aufsuchen der WCs, von Toll-Collect und den Wechselstuben funktioniert bei Nutzung des ordnungsgemäßen Rastplatzes gut. Auch die Verkehrsschilder sind eindeutig: Per „Zoll/Douane“ gibt es lediglich Einfahrberechtigungen zur Zollabfertigung sowie für die Bediensteten.

Birgit Vogt: „Vermutlich können wir erst mit der neuen Schrankenanlage dauerhaft verhindern, dass Unberechtigte die Wege befahren. Aber es besteht sofort Handlungsbedarf.“ Deshalb hat die Bima um Unterstützung durch die Polizeidirektion Görlitz gebeten, die wiederum ihr örtliches Revier mit Kontrollen beauftragt hat. „Ab dieser Woche wird die Zufahrt von Ludwigsdorf aus nun regelmäßig abwechselnd von Streifen der Landes- und Bundespolizei kontrolliert, und bei Verstößen werden Verwarngelder ausgesprochen oder Bußgeldverfahren eingeleitet“, bestätigt Bima-Sprecher Thorsten Grützner. Und er fügt an, dass seine Behörde damit nichts anderes mache als jeder Betrieb auf seinem Gelände: „Betriebsfremde sind eben nicht zufahrtberechtigt. Schlimm genug, dass man das mit einer Schranke verbauen und mit Strafen belegen muss.“