Belegung einer Eigentumswohnung - 10 qm pro Nase müssen es schon sein!

Mietrecht

In einer 100 qm großen Eigentumswohnung mit 5 Räumen dürfen nicht mehr als 10 Personen - also zwei je Raum - untergebracht werden. Darüber hinaus müssen mindestens 10 qm Wohnfläche für jede mindestens sechs Jahre alte Person und 6 qm für jüngere Personen zur Verfügung stehen.

Werden diese Werte nicht eingehalten, können die anderen Eigentümer auf Unterlassung klagen, da ein solcher Wohngebrauch nicht im Rahmen des Üblichen liegt.


BayObLG, 09.02.1994 - Az: 2Z BR 7/94

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