Handyverbot iPhone nein, iPod ja

Business woman calling in car Foto: Fotolia

Ein Autofahrer machte sich zunutze, dass sich die Apple-Geräte gleichen wie ein Ei dem anderen – und kam so um ein Bußgeld wegen Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung herum

Ein Autofahrer wurde mit einem Smartphone am Ohr geblitzt. Zumindest sah es für die Polizei aus wie ein iPhone, was er da ans Ohr hielt. Klare Sache, dachten die Beamten und verhängten gleich zwei Bußgelder. Gegen die Tempoüberschreitung hatte der Autofahrer nichts einzuwenden. Doch dass er wegen verbotenem Telefonieren auch dran sein sollte, wollte er nicht hinnehmen. Er konterte mit der Aussage, er hätte gar kein iPhone, sondern einen iPod in der Hand gehalten. Beide Geräte sehen praktisch gleich aus. Doch mit dem iPod kann man bekanntermaßen nicht telefonieren, sondern nur Musik abspielen. Oder ihn als Diktiergerät benutzen. Nichts anderes habe er getan, behauptet der Beschuldigte.

Das Gericht konnte seine Behauptung nicht widerlegen und entschied im Zweifel für den Angeklagten. Ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer liege nicht vor, weil das Gesetz die "sprachliche Kommunikation mit anderen Person in Echtzeit" als maßgebliches Merkmal für ein Mobiltelefon ansieht. Andere elektronische Geräte wie Pager, Navigationsgeräte oder Diktiergeräte sind somit von einem Verbot ausgenommen. Die theoretische Möglichkeit, mit dem iPod per Wlan zu telefonieren, sah das Gericht nicht als realistisch an. In einem fahrenden Auto sei das Netz dafür nicht stabil genug (AG Offenburg, Az.: 3 OWi 208 Js 16375/15).