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Datensicherheit Abgeordnete wollen Speicherpraxis im Bundestag ändern

Der Bundestag speichert massenhaft Daten - das könnte sich künftig ändern: Abgeordnete wollen die Kommunikation im Parlament stärker schützen und drängen auf eine Reform.
Glaskuppel über dem Bundestag: Wie sicher sind die Daten der Abgeordneten?

Glaskuppel über dem Bundestag: Wie sicher sind die Daten der Abgeordneten?

Foto: A3390 Kay Nietfeld / picture alliance / dpa

Berlin - Die sogenannte IuK-Kommission gehört nicht zu den prominentesten Gremien des Deutschen Bundestages. Die Runde, die sich um die Sicherheit und die Ausstattung der Informationstechnik im Parlament kümmert, tagt unregelmäßig und meist hinter verschlossenen Türen. Nur ein Bruchteil dessen, was die Kommission bespricht, wird zum Thema in der Öffentlichkeit.

Dieser Tage erhält der Ausschuss jedoch eine besondere Bedeutung. Seit publik wurde, dass der Bundestag sämtliche Kommunikationsdaten der Abgeordneten drei Monate lang speichert, setzen viele Parlamentarier ihre Hoffnung auf die IuK-Kommission. An diesem Mittwoch ist die umstrittene Praxis, die lange Zeit unbeachtet blieb, zentrales Thema des zuständigen Gremiums.

Es dürfte eine lebhafte Sitzung werden. Denn etliche Bundestagskollegen stoßen sich daran, dass draußen im Land die Vorratsdatenspeicherung vom Tisch zu sein scheint, in ihren Hallen aber Anwendung findet. Sie drängen auf eine Abschaffung oder mindestens eine Entschärfung der Speicherregeln. "Wenn Verbindungsdaten aus technischen Gründen weiterhin gespeichert werden sollen, dann auf keinen Fall drei Monate lang, sondern bestenfalls tageweise", fordert die Linken-Abgeordnete Petra Pau, Chefin der IuK-Kommission.

Adressen, Dateien, E-Mails

"Handlungsbedarf" sieht auch Steffi Lemke, die für die Grünen in der Kommission sitzt. In der Union will man die Praxis ebenfalls überprüfen. "Für die Abgeordneten soll genau das Gleiche gelten wie für jeden anderen Bürger auch - nicht mehr, aber eben auch nicht weniger", sagt CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek.

Seit 2008 existieren die derzeitigen Regeln. In den Fokus rückte die Speicherpraxis jedoch erst im Zuge der Affäre um Sebastian Edathy. Darüber, was alles gespeichert wird, war man in den Fraktionen durchaus überrascht. So protokolliert die Bundestagsverwaltung rund drei Monate lang nicht nur die Verbindungsdaten von Internetsitzungen, sondern auch die vollständigen Adressen der besuchten Seiten, sowie Größe und Name von heruntergeladenen Dateien und die E-Mail-Adressen von Sendern und Empfängern.

Alles halb so wild - sagt die Bundestagsverwaltung. Die Beamten von Parlamentspräsident Norbert Lammert verteidigen die Praxis mit dem Hinweis, dass die Daten nur zu Servicezwecken für die Abgeordneten gespeichert würden. Ein "Back-up" für alle Fälle gewissermaßen, geregelt in der "Dienstvereinbarung über die Nutzung elektronischer Medien am Arbeitsplatz", für jedermann jederzeit einsehbar.

Diese Dienstvereinbarung gilt allerdings nur für die Mitarbeiter in der Verwaltung, nicht für die Abgeordneten selbst. Und so fragt man sich unter den Parlamentariern, warum die Speicherpraxis nicht längst klarer geregelt ist. Wie sicher sind die Daten? Wer schützt sie vor unerlaubten Zugriffen? Was muss wirklich gespeichert werden? Diese Fragen sind es, die viele beantwortet haben wollen.

"Mehr Sensibilität für den Datenschutz"

Kommissionschefin Petra Pau will dabei zwei Komplexe auseinanderhalten. "Es geht um die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten und die prophylaktische Sicherung von persönlichen Daten", sagt sie. "In beiden Fällen sehe ich Änderungsbedarf." Bei den Verbindungsdaten müsse die Speicherfrist drastisch verkürzt werden, bei den Back-ups von Dateien müsse technisch und per Verfahren gewährleistet werden, dass niemand "unbefugt Einblick" in die Inhalte erhält.

"Würden Daten und Dateien vagabundieren oder für Unbefugte verfügbar sein, wäre das ein Eingriff wider das Mandat des Abgeordneten", sagt Pau. Ihre Kollegin Petra Sitte plädiert für eine "grundlegende Überarbeitung" der Regeln: "Drei Monate sind eindeutig zu viel."

Den Grünen wenden sich vor allem gegen die Speicherung der Internetnutzung. "Gegen ein normales Daten-Back-up ist nichts einzuwenden", sagt Lemke. "Aber die Protokollierung von Internetkontakten und des Surfverhaltens ist hochproblematisch. Das muss auf den Prüfstand." Mehr Transparenz und klare Regeln, so lautet Lemkes Forderung. "Wir brauchen insgesamt mehr Sensibilität für den Datenschutz. Hier besteht Handlungsbedarf."

Die IuK-Kommission will am Nachmittag über sämtliche Änderungswünsche diskutieren. Anschließend soll versucht werden, gemeinsame Vorschläge zu formulieren und diese dem Ältestenrat vorzulegen.

Dann, so die Hoffnung der Speicherkritiker, dürfte die bundestagsinterne Vorratsdatenspeicherung schon bald Geschichte sein.