Vorratsdatenspeicherung :
SPD-Landespolitiker kämpfen für Datenspeicherung

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Es herrscht Uneinigkeit bei dem Thema Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung wird zum Streitthema zwischen Bund und Ländern. Während Bundespolitiker immer weiter von dieser Art der Verbrechensbekämpfung abrücken, sprechen Landespolitiker von einem „Verfolgungsvakuum“.

In der SPD wächst beim Thema Vorratsdatenspeicherung die Kluft zwischen Bund und Ländern. Bundespolitiker wenden sich zunehmend von dem Instrument zur Verbrechensbekämpfung ab, nachdem der Europäische Gerichtshof eine entsprechende EU-Richtlinie Anfang April verworfen hatte. So sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl: „Für eine nationale Lösung beim Thema Vorratsdatenspeicherung gibt es in der SPD keine Mehrheit.“ Sie nehme jedoch auch nicht an, dass die nächste EU-Kommission eine neue Richtlinie erarbeite: „Jedenfalls wird es in dieser Legislaturperiode keinen neuen Anlauf für ein nationales Gesetz geben.“ Der Sprecher für die Digitale Agenda in der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, äußerte sich entsprechend.

Widerspruch gegen diesen Kurs kommt aus den Ländern. Heike Raab, sozialdemokratische Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Innenministerium, sagte: „Im Moment haben wir ein Verfolgungsvakuum, das kann so nicht bleiben.“ Man könne nicht, wie es die SPD-Spitze offenbar anstrebt, „einen Strich unter die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ziehen“. Auch der sozialdemokratische Innenminister von Baden-Württemberg, Reinhold Gall, sagte, Deutschland habe nach wie vor „eine offene Flanke bei der Verbrechensbekämpfung“. Verbindungsdaten seien oft „der einzig mögliche Ermittlungsansatz“. Weder das jüngste Urteil des EuGH noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 untersagten eine Vorratsdatenspeicherung generell als verfassungswidrig. „Auch auf der Grundlage dieser Urteile lässt sich eine sinnvolle Vorratsdatenspeicherung aufbauen“, bekräftigte Gall. Er verwies auf den Parteitagsbeschluss der SPD von Ende 2011, nach dem Verbindungsdaten drei Monate lang gespeichert werden sollten. „Am Beschluss hat sich nichts geändert.“ Es sei erstrebenswert, wenn die Vorratsdatenspeicherung noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags eingeführt würde. Die erforderliche Richtlinie dafür solle die künftige EU-Kommission bitte „zügig“ erarbeiten, forderte er.