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Wien – Die Reform der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und das Gesundheitsberufe-Register sind am Mittwochnachmittag vom Gesundheitsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossen worden. Das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) sieht eine einheitliche dreistufige Ausbildung für Pflegekräfte und mehr Kompetenzen für Fachkräfte vor.

Künftig soll die Ausbildung der Pflegekräfte über drei Schienen laufen. Neben einer Pflegeassistenz (bisher: Pflegehilfe) ist auch die Schaffung einer Pflegefachassistenz vorgesehen, die mehr Kompetenzen haben soll. Beide sollen weiterhin an den Krankenpflegeschulen ausgebildet werden, die Ausbildung ein bzw. zwei Jahre dauern. Die gehobenen Pflegefachkräfte (derzeit "diplomierte Pflegekräfte") sollen künftig ausschließlich akademisch an Fachhochschulen ausgebildet werden.

Stufenweise bis 2024

Inkrafttreten soll die Neuregelung ab September 2016 stufenweise bis 2024. Allerdings soll dies nach Einwänden in der Begutachtung nun auf einen noch längeren Zeitraum erstreckt werden können, und zwar dann, wenn die vollständige Überführung der Ausbildung des gehobenen Dienstes von den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen auf FH-Niveau bis dahin nicht gelingt. Für Ende 2023 ist eine umfassende Evaluierung der Reformschritte und des Zusammenspiels der einzelnen Berufsgruppen vorgesehen.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) freute sich in einer Aussendung, dass nach langen Beratungen und Verhandlungen die Reform nun auf Schiene ist. Sie verwies auf das Ziel, eine hohe Ausbildungsqualität zu gewährleisten und eine optimale und bedarfsorientierte Versorgung sicherzustellen. Kritik kommt hingegen von der Gewerkschaft. Der Vorsitzende des vida-Fachbereichs Gesundheit, Willibald Steinkellner, vermutet, dass es "um die Reduktion von Personalkosten" gehe. Er befürchtet, "dass künftig bei den Planstellen die Zahl der diplomierten Kräfte zugunsten der billigeren Pflegefachassistenzen reduziert wird. Das würde einen Qualitätsverlust bei der Behandlung und Pflege von Patienten bringen."

Gesundheitsregister beschlossen

Beschlossen wurde im Gesundheitsausschuss auch das seit langem geplante Gesundheitsregister. In einem öffentlich zugänglichen Register für Gesundheitsberufe müssen sich in Zukunft die Angehörigen der betroffenen Berufsgruppen unter Vorlage der erforderlichen Nachweise eintragen. Angesiedelt wird das Register im Gesundheitsministerium, befüllt wird es von der Arbeiterkammer und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) – je nachdem, ob jemand unselbstständig oder selbstständig im Gesundheitsbereich beschäftigt ist. Oberhauser sieht darin einen wichtigen Beitrag zu Patientensicherheit und Konsumentenschutz, weil Patienten künftig darauf vertrauen könnten, dass sie von qualifizierten Personen betreut werden. (APA, 29.6.2016)