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Umstrittener Erlass

Sterbehilfeverein zeigt Spahn an

Weil er sich weigert, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe umzusetzen, sieht sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn laut Medienberichten mit einer Klage von Dignitas Deutschland konfrontiert. Demnach hat der Sterbehilfeverein den CDU-Politiker wegen Rechtsbeugung sowie wegen des Verdachts auf Meineid angezeigt.
Cornelia Dölger
16.11.2018  12:30 Uhr

Anlass des Streits ist ein Erlass des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni dieses Jahres. Darin weise Spahn das dem Ministerium unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, Anträge unheilbar kranker Suizidwilliger auf Ausgabe von Arzneimitteln zur Sterbehilfe pauschal abzulehnen, schreibt der Berliner »Tagesspiegel«. Damit widersetzt sich die Regierung einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2017, wonach Schwerstkranken in extremen Einzelfällen tödlich wirkende Betäubungsmittel nicht verwehrt werden dürfen (Az. BVerwG 3 C 19.15).

Der Minister habe in seinem Antrittseid gelobt, das Grundgesetz und die Bundesgesetze zu wahren, hieß es von Dignitas gegenüber der in Hannover erscheinenden »Neuen Presse«. Mit seiner Anordnung an das BfArM habe er »gegen diese rechtliche Verpflichtung« gehandelt. Ein Sprecher des Vereins sagte dem Blatt, Dignitas habe Strafanzeige gegen den Minister wegen Meineinds und Rechtsbeugung gestellt. Bereits Spahns Vorgänger und Parteikollege Hermann Gröhe hatte dem »Tagesspiegel« zufolge erklärt, »dass der Staat nicht zum Suizidhelfer werden dürfe«.

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