Fragen an einen alten Hasen: HSF-Anwalt Thomas Weimann über das Risiko von internationalen Haftbefehlen für Manager

Fünf Fragen zu internationalen Haftbefehlen an einen alten Hasen: Thomas Weiann von Herbert Smith Freehills 

Ob der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom alias Kim Schmitz an die USA von Neuseeland ausgeliefert wird, entscheiden die Gerichte: Die US-Behörden jedenfalls werfen ihm Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche vor und fordern seine Auslieferung. Seine Anwälte wollen Berufung einlegen gegen das Gerichtsurteil, das seine Auslieferung erlaubt.

An so etwas hatte VW-Manager Oliver Schmidt offenbar nicht gedacht: Um ihn ist es still geworden, seit er im Januar auf dem Rückweg von Miami nach Deutschland verhaftet wurde in den USA. Thomas Weimann, Partner der Kanzlei Herbert Smith Freehills  (HSF) erklärt, wie blitzgefährlich internationale Haftbefehle für Manager sein können.

 

 

Thomas Weimann von Herbert Smith Freehills

Herr Weimann, Sie würden VW-Managern und Ex-VW-Managern raten, Deutschland nicht zu verlassen? Und nicht nur, eine Reise nach USA zu lassen, warum?

Wenn die Vereinigten Staaten auf die Idee kommen sollten, einen internationalen Haftbefehl wegen Dieselgate zu erlassen, kann sie jedes Land sofort an die USA ausliefern. Auch jedes europäische, da die meisten europäischen Staaten Auslieferungsabkommen mit den USA haben.

 

Liefert Deutschland Deutsche nicht aus?

Nein, Deutschland liefert seine Landsleute nicht aus, sie sind innerhalb der Landesgrenzen per Grundgesetz vor Abschiebung in die USA geschützt. Anders sieht das beispielsweise bei den Briten aus: Nach der Finanzkrise hat Großbritannien sogar britische Banker an die Vereinigten Staaten ausgeliefert – ihre eigenen Bürger. Erst kürzlich wurde der britische Daytrader Navinder Singh Sarao an die USA ausgeliefert, weil er – nach Ansicht der US-Justizbehörden – vor sieben Jahren durch Manipulation den als Flash Crash bekannten Kurssturz am US-Aktienmarkt verursacht haben soll. Sarao muss sich vor einem Strafgericht in Chicago verantworten.

 

So mancher Siemens-Manager fährt deshalb auch nicht nach Griechenland?

Ex-Siemens-Manager, die derzeit in Griechenland wegen des Korruptionsskandals angeklagt sind und gegen die ein internationaler Haftbefehl ausgestellt wurde, sind so ein Beispiel. Sie alle werden sich hüten, Urlaub in Griechenland zu machen. Ex-Vorstandsmitglied Volker Jung soll seit acht Jahren Deutschland nicht mehr verlassen haben, nicht mal für einen Wochenendurlaub in Österreich.

Zwar ist eine Abschiebung in andere EU-Staaten, anders als etwa in die USA, grundsätzlich möglich. Im Falle der Siemens-Manager haben deutsche Gerichte eine Auslieferung nach Athen aber bislang durchgängig abgelehnt.

 

Hatten sich nicht Griechenland und Siemens 2012 verglichen und die Verfahren eingestellt?

Das ist leider nur bedingt richtig. Die Einstellung des Verfahrens betraf nur Siemens als Unternehmen – aber nicht die Manager, die für Siemens handelnden. Anscheinend erwartete Oliver Schmidt, dass das Ermittlungsverfahren der US-Behörden gegen Volkswagen durch den abgeschlossenen Vergleich beendet war und machte seinen Urlaub in Florida. Aber der Vergleich betraf eben nur das Unternehmen VW, nicht die Manager, Führungskräfte oder Mitarbeiter. Oliver Schmidt sitzt jetzt in U-Haft und die US-Behörden haben es abgelehnt, ihn gegen Kaution frei zu lassen – wegen Fluchtgefahr. Ihm sollen nun bis zu 169 Jahre Haft drohen.

Manager eines Unternehmens, gegen das zivil- oder strafrechtliche Verfahren insbesondere mit Bezug zu den USA laufen, sollten sich gut überlegen, welches Risiko sie bei Auslandsreisen eingehen.

 

Riskieren sie auch, verhaftet zu werden, wenn es zivilrechtliche Verfahren laufen?

Die USA haben einen sehr weit reichenden Rechtsanspruch. Daher können sie beispielsweise zur Unterstützung ausländischer Zivilprozesse, also auch Verfahren vor deutschen Gerichten, die in den USA übliche pre-trial discovery anordnen. Das Unternehmen, das die Anordnung trifft, muss dann der Gegenseite alle Unterlagen zugänglich machen, die diese zur Vorbereitung ihres deutschen Gerichtsprozesses braucht. Das läuft auf eine Ausforschung der Gegenseite hinaus, wie sie im deutschem Prozessrecht nicht existiert. Für so eine Anordnung genügt es, dass der Manager in dem Bezirk angetroffen wird, wo das Gericht sitzt, das die Anordnung erlässt. Das kann auch direkt nach der Landung am Flughafen sein.

 

Zu VW-Manager Oliver Schmidt: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/volkswagen-vw-manager-oliver-schmidt-drohen-169-jahre-haft-a-1129783.html

Zu Volker Jung: https://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Jung_(Manager)

Zu Kim Dotcom: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/gericht-bestaetigt-auslieferungsurteil-gegen-kim-dotcom-14886551.html

 

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