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Impfstoff-Regelungen im TSVG

Apotheker warnen vor Oligopolen

Heute berät der Bundestag im Gesundheitsausschuss über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die darin geplanten Vorgaben für die Versorgung mit Impfstoffen gehen aus Sicht der Apotheker zu weit. Sie drängen darauf, lediglich saisonale Grippe-Impfstoffe in den Fokus zu nehmen. Zudem fürchten sie, dass die neuen Abrechnungsregeln die flächendeckende Versorgung infrage stellen.
Stephanie Schersch
16.01.2019  15:34 Uhr

Mehr Sicherheit in der Versorgung mit Impfstoffen – das ist eines der Ziele, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem TSVG verfolgt. Zuletzt hatte es immer wieder Engpässe in diesem Bereich gegeben. Rabattverträge über Impfstoffe sind daher bereits seit 2017 untersagt. Nun will der Minister auch neue Regeln für Impfstoff-Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apothekerverbänden einführen.

In Zukunft sollen die Kassen grundsätzlich die Kosten für alle Impfstoffe gegen schwerwiegende Erkrankungen wie Masern oder die Grippe übernehmen. Die Apotheker sollen dabei den tatsächlich vereinbarten Einkaufpreis plus 1 Euro je Impfdosis erhalten. Der Gesetzentwurf unterscheidet dabei nicht zwischen verschiedenen Impfstoffen. Genau das stößt bei der ABDA auf Kritik. So seien Engpässe insbesondere bei saisonalen Vakzinen aufgetreten, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung. Da Grippe-Impfstoffe speziell für die jeweilige Saison produziert würden, stellten sie »an die Organisation der Versorgung besondere Herausforderungen«. In allen anderen Bereichen seien Preisbildung und Versorgung hingegen einwandfrei geregelt. »In dieses bewährte System solle nicht unnötig eingegriffen werden«, so die ABDA.

Das Ende der Gleichpreisigkeit

Erhebliche Probleme sehen die Apotheker zudem in der geplanten Abrechnung der Impfstoffe. Denn Apotheken kaufen diese je nach Konditionen zu unterschiedlichen Preisen beim Großhandel oder Hersteller ein. Rechnen sie also die tatsächlichen Einkaufpreise mit den Kassen ab, steht damit die Gleichpreisigkeit im Impfstoffmarkt infrage. »Abgesehen davon ist es praktisch unmöglich, die jeweiligen Einkaufsvorteile, die in unterschiedlicher Höhe gewährt werden können, bestimmten Packungen und damit bestimmten Krankenkassen zuzuordnen«, so die ABDA.

Darüber hinaus sehen die Apotheker noch eine ganz andere Gefahr in der neuen Regelung: »Sie fördert die Konzentration des Bezugs von Impfstoffen auf wenige Apotheken und schwächt damit die flächendeckende Versorgung.« Das führe mittelfristig zur Bildung von Oligopolen »und damit auch wirtschaftlich in die falsche Richtung«. Die ABDA schlägt daher vor, den Apothekeneinkaufspreis als einheitliche Grundlage für die Abrechnung zu wählen.

Da die Produktion von Impfstoffen komplex ist und einen langen Vorlauf hat, müssen Bestellungen bereits im Frühjahr erfolgen. Ärzte müssen dabei stets eine Prognose über die Menge der benötigten Impfdosen treffen. Sollte letztlich doch weniger geimpft werden, darf das aus Sicht der Apotheker nicht die Mediziner finanziell treffen. »Das Risiko eines unerwarteten Rückgangs der Impfungen ist von den Krankenkassen, nicht von der Ärzteschaft zu tragen«, betont die ABDA.

Grundsätzlich drängen die Apotheken zudem darauf, in der Formulierung der Novelle eindeutiger zwischen Sprechstundenbedarf und Einzelverordnung zu unterscheiden. So gehe lediglich aus der Gesetzesbegründung hervor, dass die Versorgung von Arztpraxen mit Impfstoffen im Fokus der Novelle steht, schreibt die Bundesvereinigung. Nicht gelten sollten die neuen Regeln nach Meinung der Apotheker daher für Verordnungen einzelner Impfstoffe, die der Arzt ausstellt.

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