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Wahlrecht Politiker und Rechtsexperten kritisieren Fünfprozenthürde

Ihre Stimme zählt nicht: Fast sieben Millionen Bürger haben eine Partei gewählt, die an der Fünfprozentklausel scheiterte. Diese Hürde ist zu hoch, kritisieren nun Politiker und Verfassungsrechtler. Im SPIEGEL fordert der Grüne Ströbele eine Sperrgrenze von "zwei bis drei Prozent".
Bangende Anhänger der Alternative für Deutschland: Knapp gescheitert

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Foto: Christian Charisius/ dpa

Hamburg/Berlin - In der Politik und unter Wahlrechtsexperten wächst die Kritik an der Fünfprozentklausel. Wie der SPIEGEL berichtet, hält es der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele für "demokratierechtlich bedenklich", dass durch die Sperrklausel im deutschen Wahlrecht bei der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag rund 6,8 Millionen Zweitstimmen von Wählern unberücksichtigt blieben. Das sind 15,7 Prozent der abgegebenen Stimmen.

Es handelt sich dabei um die Wählerstimmen für jene Parteien, die im Ergebnis die Fünfprozentmarke nicht erreichten, darunter die FDP (4,8 Prozent) und die AfD (4,7 Prozent). Das ist ein trauriger Rekord in der Geschichte der Bundestagswahlen.

Die Tatsache, dass eine so große Zahl von gültigen Wählerstimmen einfach verfällt, stellt aus der Sicht von Verfassungsrechtlern einen unverhältnismäßig harten Eingriff in das Gebot der Wahlrechtsgleichheit dar. Der SPIEGEL zitiert den hannoverschen Verfassungsrechtsexperten Hans-Peter Schneider: Nach dessen Ansicht ist eine Absenkung der Sperrklausel dringend "verfassungsrechtlich geboten".

Der Grüne Ströbele, dessen Partei mit 8,4 Prozent ein Ergebnis deutlich über der Grenze erzielte, hält sogar eine Verminderung der Sperrgrenze auf "zwei bis drei Prozent" für angemessen. Auch mit einer milderen Regelung als der jetzt geltenden sind nach Expertenansicht hinreichend stabile Mehrheiten im Bundestag sicherzustellen.