Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen sollen nach Ansicht eines Expertenbeirats der Bundesregierung künftig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Das Gremium legte einen entsprechenden Bericht vor, der ein neues Begutachtungsverfahren vorsieht. Geistige Defizite sollen dabei genauso berücksichtigt werden wie körperliche Einschränkungen. Zudem soll künftig nicht mehr ausschlaggebend sein, wie viel Zeit für eine Versorgungsleistung benötigt wird.

Im Kern geht es um die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Bislang ist die Pflegeversicherung einseitig auf körperliche Gebrechen ausgerichtet, weshalb Demenzkranke, aber auch behinderte Kinder oft außen vor bleiben, obwohl auch sie eine spezielle Betreuung benötigen. Sie sollen künftig in der Pflege besser gestellt werden. Zudem soll die viel kritisierte Minutenpflege der Vergangenheit angehören. Die Zeitmessung bei der Pflege soll "ersatzlos" entfallen.

Der Expertenbeirat schlägt konkret vor, die bislang drei Pflegestufen durch fünf sogenannte Pflegegrade zu ersetzen, um dem Hilfsbedarf besser gerecht zu werden. Dabei soll vor allem der Grad der Selbstständigkeit maßgeblich sein. Ähnliches hatte bereits 2009 ein von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eingesetzter Expertenbeirat vorgeschlagen. Die Vorschläge wurden damals aber nicht mehr umgesetzt. Der neue Expertenrat baute jetzt darauf auf.

Kosten bis zu fünf Milliarden Euro

Mit Bericht der Expertenkommission liege nun ein "stimmiges Konzept vor", das Grundlage für eine Gesetzesreform nach der Bundestagswahl sei, erklärten die beiden Beiratsvorsitzenden, Wolfgang Zöller und Klaus-Dieter Voß. Die Empfehlungen sollten laut Beirat binnen 18 Monaten umgesetzt werden.

Die Kosten für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind noch unklar. Der Expertenbeirat nannte in seinem Bericht keine konkrete Summe. Zöller bezifferte in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung die Gesamtkosten auf mehr als zwei Milliarden Euro. Die SPD geht von fünf Milliarden Euro aus.

"Grundlage für den Systemwechsel"

Der Expertenrat, dem unter anderem Wissenschaftler sowie Vertreter von Kassen, Sozialverbänden und Pflegeorganisationen angehören, war vor 15 Monaten von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr berufen worden. Der FDP-Politiker verteidigte die lange Beratungszeit. Es habe viele "noch offene Fragen" gegeben, sagte er heute während einer Bundestagsdebatte über die Zukunft der Pflege. So sei es darum gegangen, heutige Pflegebedürftige "nicht schlechter zu stellen".

Mit dem Bericht liege nun eine "fachlich fundierte Grundlage für den Systemwechsel" vor, sagte Bahr. Im nächsten Schritt gehe es um die gesetzliche Umsetzung nach der Bundestagswahl. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Teil der Pflegereform , die Bahr im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hatte.