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Sartane

EMA will Kontrollen verschärfen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelbehörde empfiehlt, vorübergehend Grenzwerte für Nitrosamin-Verunreinigungen in Valsartan-Präparaten festzulegen und nach einer Übergangszeit verunreinigte Produkte ganz zu verbieten. Alle Valsartan-Hersteller müssen ihre Produktionsprozesse überprüfen und entsprechende Tests durchführen, nicht nur für NDMA und NDEA.
Daniela Hüttemann
04.02.2019  11:48 Uhr

Die betroffenen Firmen sollen zwei Jahre Zeit bekommen, um ihre Produktionsprozesse entsprechend zu ändern und Testverfahren auf Nitrosamine einzuführen, die auch geringste Mengen der potenziell krebserregenden Substanzen erfassen können. Die Höchstgrenze soll schließlich unter der Nachweisgrenze von 0,03 Parts per Million (ppm) liegen. Zukünftig sollen nur noch Präparate in der EU auf den Markt kommen dürfen, wenn der Hersteller nachweisen konnte, dass keine quantifizierbaren Mengen von Nitrosaminen in ihren Produkten enthalten sind. Bislang wurde dies nicht standardmäßig getestet.

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA sowie die nationalen Zulassungsbehörden untersuchen weiterhin, ob Verunreinigungen mit Nitrosaminen in Valsartan-Produkten mit Tetrazolring auftreten. Dies ist möglicherweise der Fall bei Candesartan, Irbesartan, Losartan, Olmesartan und Valsartan. Nitrosamine können bei der Ringsynthese dieser Wirkstoffe unter Einsatz bestimmter Lösungsmittel und Reagenzien entstehen; möglicherweise waren zusätzlich auch die verwendeten Reagenzien oder die Geräte bereits verunreinigt.

Gefunden wurden N-Nitrosodimethylamin (NDMA) und N-Nitrosodiethylamin (NDEA). Die EMA testet mittlerweile aber auch auf andere Verunreinigungen wie  N-Nitrosoethylisopropylamin (EIPNA), N-Nitrosodiisopropylamin (DIPNA) und N-Nitroso-N-Methylaminobutansäure (NMBA). 

 Für zwei Jahre soll eine Übergangsfrist gelten, für die individuelle NMDA- und NDEA-Grenzwerte für die einzelnen betroffenen Sartane festgelegt worden sind. Sie beziehen sich auf Werte aus Tierversuchen für die maximal verträgliche Dosis pro Tag: 96,0 ng NDMA und 26,5 ng NDEA pro Tag. Treten beide Verunreinigungen in einem Produkt auf, soll dieses nicht verkehrsfähig sein. Die Vorschläge des Ausschusses für Humanarzneimittel der EMA werden nun an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine rechtlich bindende Entscheidung treffen wird.

Derweil erinnert die Arzneimittelagentur daran, dass in der großen Mehrheit aller Valsartan-Präparate keine Nitrosamin-Verunreinigungen gefunden wurden oder nur in sehr geringen Spuren. Patienten sollten ihr Medikament nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt absetzen. 

In ihrem Review hat die EMA auch die theoretisch zusätzlichen Krebsfälle aufgrund der Einnahme verunreinigter Valsartan-Präparate von Zhejiang Huahai Pharmaceuticals neu berechnet. In diesen Produkten traten die höchsten gemessenen NDMA- und NDEA-Verunreingungen auf. Für 100.000 Patienten, die sechs Jahre lang die höchste Tagesdosis Valsartan (320 mg) eingenommen haben, rechnet die EMA mit 22 zusätzlichen Krebsfällen über die gesamte Lebensspanne der Patienten. Bei NDEA könnten es 8 zusätzliche Fälle pro 100.000 Patienten sein, die Valsartan in der höchsten Dosierung über vier Jahre eingenommen haben. Die sechs beziehungsweise vier Jahre beziehen sich auf die Dauer, die Präparate mit NDMA beziehungsweise NDEA von Zhejiang Huahai vermutlich im Umlauf waren.

Diese Schätzungen wurden von Ergebnissen aus Tierstudien extrapoliert. Die EMA schätzt die Erhöhung des Risikos, irgendwann im Leben an Krebs zu erkranken, als sehr gering ein gegenüber dem Grundrisiko, das jeder Europäer trägt.

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