EU-Datenschutz-Grundverordnung Sechs Grundsätze für die EU-DSGVO

Redakteur: Florian Karlstetter

Bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung geht es primär um Sicherheit und den Schutz der Persönlichkeitssphäre. Welche Grundsätze dafür eingehalten werden müssen, hat Fabasoft in einem Überblick zusammengefasst.

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Fabasoft nennt sechs Aspekte, die für die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung wichtig sind.
Fabasoft nennt sechs Aspekte, die für die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung wichtig sind.
(Bild: © valerybrozhinsky - stock.adobe.com)

Der Schutz der Persönlichkeitssphäre ist ein hohes Gut – deshalb hat die Politik die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ins Leben gerufen, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Die Zeit läuft – und Handlungsbedarf scheint gegeben: Laut einer Dell-Studie haben 97 Prozent der befragten IT- und Business-Professionals keinen Plan zur Umsetzung der EU-DSGVO.

Dies hat Fabasoft zum Anlass genommen, einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze der Verordnung zu geben und erklärt, wie diese Anforderungen in der Fabasoft Cloud Umsetzung finden.

Fabasoft nennt einige Grundsätze der EU-DSGVO.
Fabasoft nennt einige Grundsätze der EU-DSGVO.
(Bild: Fabasoft)

Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

Um dem Erfordernis von transparentem Zugriffsmanagement gerecht zu werden, ist in der Fabasoft Cloud eine Zeitreisefunktion integriert, mit der sich die Historie unterschiedlicher Dokumentenversionen und ihrer Archivierung lückenlos nachverfolgen lässt. Ein effizientes Teamroom-Konzept hilft dabei, rechtmäßige Zugriffe auf Daten und Dokumente zu ermöglichen.

Zweckbindung und Datenminimierung

Die automatische Klassifizierung und das Workflow-Management des Cloud-Dienstes sorgen dafür, dass Daten ausschließlich zweckgebunden verwendet werden, wie es in der EU-DSGVO festgelegt ist.

Richtigkeit

Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Dieser in der Verordnung verankerte Aspekt wird unter anderem über nachvollziehbare Freigaben mithilfe der Fabasoft Zeitreise erfüllt.

Speicherbegrenzung

Daten sind grundsätzlich nur solange zu speichern, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Die vorgegebenen Behaltefristen werden eingehalten durch die automatische Löschung von Daten inklusive Reminder-Funktion.

Integrität und Vertraulichkeit

Den Schutz vertraulicher Dokumentendaten gewährleistet eine Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Login sowie das Teamroom-Konzept mit einer Übersicht der jeweiligen Zugriffsrechte.

Beauskunftung

Das Informationsmanagement im Kontext einer Beauskunftung lässt sich in der Fabasoft Cloud durch den Audit-Trail aus der Zeitreise handhaben.

Fabasoft hat sein Lösungsangebot an Cloud-Services offenbar auf die neuen Anforderungen zugeschnitten. „Sehr viele Unternehmen haben zurzeit noch Nachholbedarf bei ihrer Vorbereitung auf die EU-DSGVO“, erklärt Andreas Dangl, Business Unit Executive Cloud Services von Fabasoft. „Die Drohkulisse von fälligen Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Verordnung ist jedoch kein Grund zur Panik, denn bereits heute können Unternehmen rechtssichere Business-Cloud-Lösungen nutzen und dem Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2018 gelassener entgegenblicken.“

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