Pharmazeutische Zeitung online
Antrag zu Kassenleistungen

Spahn brüskiert G-BA

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will offenbar künftig selbst entscheiden, wann eine Krankenkasse neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bezahlt. So zumindest heißt es in einem Änderungsantrag für das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Als Beispiel nannte Spahn der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« das Fettabsaugen bei Lipödemen. Widerspruch kommt auch aus der Koalition.
Cornelia Dölger
Jennifer Evans
11.01.2019  16:50 Uhr

Spahns Ressort soll ermächtigt werden, »durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu bestimmen, die in der Versorgung zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen sind«, wie es in dem Antrag heißt, der der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. Damit würde der Minister den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umgehen, der als oberstes Beschlussgremium üblicherweise über die Aufnahme von Therapien in den Leistungskatalog der Kassen entscheidet. In der Vergangenheit hatte sich Spahn immer wieder über die langen Entscheidungswege der Selbstverwaltung geärgert und will mit seinem Vorstoß Betroffenen nun »schnell und unbürokratisch« helfen, wie er der Zeitung sagte.

Entsprechend kritisch äußerte sich der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken heute dazu. Mit einer solchen Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) würde der Weg in die Beliebigkeit und Staatsmedizin programmiert, wird Hecken in einer Mitteilung des G-BA zitiert. Per Ministerverordnung könnten nach Spahns Vorstellungen »Behandlungsmethoden, deren Nutzen und Schaden völlig ungeklärt sind, nach Belieben und politischer Opportunität in die Gesetzliche Krankenversicherung gelangen«, so Hecken. Der Vorstoß könne nur als »Methodenbewertung super light« bezeichnet werden und sei »ein Schritt zurück ins medizinische Mittelalter«.

Die im Sozialgesetzbuch V verankerte Bindung der Versorgungsentscheidungen an die evidenzbasierte Medizin werde damit über Bord geworfen, denn nicht ohne Grund müssten die Leistungen der Kassen dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen, so Hecken weiter. Dazu gehöre ein Wirksamkeitsnachweis, der »zumindest ein positives Nutzen-Schaden-Verhältnis voraussetzt«. Dass nun auf diesen Nachweis ausdrücklich verzichtet werden solle, könne Patienten direkt gefährden.

Auch in der Großen Koalition löste der Vorstoß scharfen Widerspruch aus. SPD-Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach lehnte ihn ab. »Wenn künftig die Politik nach Gusto bestimmen würde, was bezahlt wird und was nicht, würde das Vertrauen der Versicherten in den medizinischen Nutzen der Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgehöhlt.« Es müsse mehr wissenschaftliche Prüfung der Wirksamkeit geben, nicht weniger. Auch Parteikollegin Sabine Dittmar hält Spahns Vorhaben für den »völlig falschen Weg«. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD warnte vor möglichen Problemen mit Blick auf Patientensicherheit und  Haftungsfragen. Außerdem hält sie es für falsch, wenn künftig »Parallelstrukturen in einem Regierungsapparat entscheiden, losgelöst von wissenschaftlichen Prozessen und medizinischen Erkenntnissen über Behandlungsmethoden«.

Grundsätzlich richtig findet  Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), dass der Gesundheitsminister mit seiner Forderung Druck aufbaut, um die Verfahren der Nutzenbewertung beim G-BA zu beschleunigen. Im Fall der Lipödem-Betroffenen hält sie es sogar für »angemessen, wenn die Kosten für eine Absaugung von den Krankenkassen übernommen werden«. Klein-Schmeink zufolge haben sich ebenfalls bereits Patientenvertreter im G-BA dafür ausgesprochen, die Behandlung in den Leistungskatalog der Kassen aufzunehmen. Nach Ansicht der Politikerin sollten Patientenvertreter ohnehin im Ausschuss gestärkt werden, damit bei neuen Behandlungsmethoden nicht die wirtschaftlichen Interessen zu viel Gewicht bekommen.

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