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Geschenke von Pharmafirmen Kassen fordern Haftstrafen für korrupte Ärzte

Die Krankenkassen erhöhen beim Thema Ärztekorruption den Druck auf die Bundesregierung. Bis zu drei Jahre Haft soll es für Mediziner geben, die Geschenke von Pharmafirmen annehmen. Die CDU zeigt sich aufgeschlossen.
Arzt mit Patient (Symbolbild): Bestechungsparagraf darf nicht angewendet werden

Arzt mit Patient (Symbolbild): Bestechungsparagraf darf nicht angewendet werden

Foto: Adam Berry/ Getty Images

Berlin - Die Krankenkassen fordern ein schärferes Vorgehen gegen korrupte Ärzte. Hintergrund ist, dass niedergelassene Ärzte sich seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht mehr strafbar machen, wenn sie Geschenke von Pharmafirmen annehmen. Der AOK-Bundesverband appellierte nun an die Bundesregierung, die Gesetzeslücke zu schließen. "Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein", sagte AOK-Chef Jürgen Graalmann der "Berliner Zeitung". "Auch hier müssen strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen."

Der Spitzenverband der Krankenkassen hat der Zeitung zufolge bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der bis zu drei Jahre Haft für den Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll demnach ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.

Die CDU zeigt sich durchaus aufgeschlossen für die Vorschläge. Der Unionsexperte Jens Spahn droht den Ärzteorganisationen mit einer gesetzlichen Regelung für den Fall, dass sie das Problem intern nicht in den Griff zu kriegen. "Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird", sagte Spahn der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, "dass es tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt", so Spahn.

Dabei ist die Annahme von Provisionen und Geschenken immerhin noch nach der ärztlichen Berufsordnung verboten. Nach Einschätzung der Krankenkassen werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft.

Das Argument von Ärztevertretern, es fehle ihnen an Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn nicht gelten. "Dann sollten sie uns schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können." Wahrscheinlich müsse erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, "bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt".

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte nach dem BGH-Urteil angekündigt zu prüfen, ob Schritte gegen Ärztekorruption nötig sind. Bisher sind keine konkreten Maßnahmen bekanntgeworden. Ärzte gelten als wichtige Klientel der FDP.

cte/dapd