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Kleine Anfrage

Bundesregierung: Papierrezept bleibt

In einer Kleinen Anfrage erkundigen sich die Grünen nach der Ausgestaltung des sogenannten E-Rezepts. Die Antwort der Bundesregierung überrascht: Demnach ist nicht geplant, Verordnungen in Papierform abzuschaffen.
Christina Müller
18.04.2019  12:44 Uhr

Die Grünen-Fraktion im Bundestag will wissen, wie sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Einführung und Umsetzung des E-Rezepts vorstellt. Dabei beziehen sich die Abgeordneten um die Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche auf den Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), in dem die Große Koalition die Einführung digitaler Verordnungen festschreibt. »Jedoch unterlässt die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller im Gesetzentwurf jegliche Vorgaben zur Ausgestaltung und Interoperabilität des elektronischen Rezepts«, bemängeln sie in der Vorbemerkung.

In der Kleinen Anfrage erkundigen sich die Grünen, wie das E-Rezept von den Verschreibern über die Patienten zum Apotheker gelangen soll. Einen konkreten Plan dafür scheint die Regierung bisher nicht zu haben. Sie verweist auf »innovative Projekte«, für die sie mit dem GSAV Rechtssicherheit schaffen will. Erklärtes Ziel ist es demnach, Erfahrungen für die technischen Festlegungen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zu sammeln. Durch die Beteiligung der Selbstverwaltung und explizit der ABDA hofft sie auf die Entwicklung konsentierter, praxisnaher Lösungen. Die Projekte befänden sich derzeit in der Konzeptionierungsphase, heißt es in der Antwort. Mit Blick auf den straffen Zeitplan, den Spahn in der aktuellen Version des GSAV vorgibt, bleibt offen, wie die Ergebnisse dieser Modellvorhaben noch in das Konzept E-Rezept einfließen sollen: Der Minister setzt der Selbstverwaltung im Entwurf eine Frist von sieben Monaten, um die notwendigen Regelungen zu schaffen. Um die technischen Details auszuarbeiten, hat die gematik bis 30. Juni 2020 Zeit.

Regierung räumt Nachholbedarf ein

Darüber hinaus wollen Schulz-Asche und Kollegen wissen, wie der Übergang zwischen der Papierform und der elektronischen Form des Rezepts konkret ablaufen soll. Die Bundesregierung fasst sich kurz: »Eine vollständige Abschaffung des Papierrezepts ist derzeit nicht geplant.« Und auch auf die Frage, wann digitale Verordnungen in die geplante elektronische Patientenakte integrierbar sein werden, räumt die Regierung Nachholbedarf ein. Die nötigen Vorarbeiten hätten gerade erst begonnen, schreibt sie in der Antwort. Entsprechend sei noch nicht definiert, wo und wie die elektronischen Verordnungen zukünftig gespeichert werden sollen.

Um Versorgungsmodelle wie etwa die Arzneimittelinitiative in Sachsen und Thüringen (ARMIN) macht sich der Bund keine Sorgen. Demnach können ARMIN-Teilnehmer das E-Rezept problemlos nutzen. »Das ARMIN-Medikationsmanagement auf Basis der elektronischen Verordnung verändert erst die Abläufe nach der Abgabe eines Arzneimittels und ist insoweit unabhängig davon, ob die Arzneimittelverordnung papiergebunden oder elektronisch erfolgt.« Zu anderen Modellprojekten lägen der Regierung jedoch keine Informationen vor.

Schulz-Asche stellen die Antworten nicht zufrieden. Sie kritisiert den Minister scharf. »Ich werde den Eindruck nicht los, dass es Spahn vor allem um sein Image und wenig um konkrete Details geht«, kommentiert sie. »Es wäre zum Beispiel sinnvoll, wenn die Rezeptdaten automatisch in der Akte beziehungsweise im Medikationsplan landen würden.« Einen entsprechenden Ansatz bleibt Spahn schuldig. »Mit dieser Untätigkeit besteht die Gefahr, dass das digitale Rezept in dieser Form absolut nichts für die Versorgung der Patienten bringt.«

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