Potsdam. Eine neue Abmahn-Welle kursiert derzeit im Netz. Empfänger sollen einen Erotik-Film gestreamt haben. Verbraucherschützer geben Tipps.

Mit falschen E-Mail-Abmahnungen versuchen Betrüger derzeit wieder, Internetnutzer abzuzocken. Mit dem Vorwurf, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, sollen die Nutzer animiert werden, eine angefügte zip-Datei zu öffnen, die vermeintliche Beweise beinhaltet.

Vor dem Öffnen dieser Datei warnt nun die Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie enthalte vermutlich Schadsoftware, die sich dann auf dem Computer des Opfers installiert.

Betrüger geben sich als Rechtsanwälte aus

Der Abzock-Versuch laufe über verschiedene Namen und Absender, so die Verbraucherschützer. Meist geben sich die Betrüger als Rechtsanwaltskanzleien aus, die unter anderem unter folgenden Namen laufen: Rechtsanwaltsgesellschaft Becker und Dr. Scholz GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft Maier & Schumacher GmbH, Kanzlei Prof. Dr. Hoffmann & Prof. Dr. Möller, Rechtsanwälte Klein +Vogel oder Kanzlei Zimmermann + Frank.

In der E-Mail werde den Opfern vorgeworfen, unrechtmäßig ein Erotik-Video gestreamt zu haben, so eine Sprecherin der Verbraucherzentrale. Sie würden aufgefordert, die anliegende zip-Datei zu öffnen. Darin sollen sich neben den vermeintlichen Beweisen auch eine Unterlassungserklärung und Bankdaten der Rechtsanwälte befinden.

Nicht in Panik verfallen, sondern die E-Mail löschen

„Empfänger dieser Fake-E-Mail sollten keinesfalls den Anhang öffnen“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Wer eine solche Mail in seinem Postfach hat, dem raten die Verbraucherschützer, nicht in Panik zu verfallen – sondern die Mail einfach zu löschen. Außerdem sei es wichtig, Anti-Viren-Software auf dem Computer zu installieren und diese stets auf dem neuesten Stand zu halten. „Zudem sollten Verbraucher unbedingt eine externe Datensicherung anlegen und regelmäßig aktualisieren“, rät Expertin Scherer.

Liste mit falschen Absendern online einsehbar

Das Versenden solcher Betrugs-Mails ist keine neue Masche. Derzeit sei wieder eine große Abmahn-Welle im Umlauf, erklärt Lisa Hödgen, Sprecherin der Verbraucherzentrale Brandenburg – sie kämen rund ein bis zwei Mal im Jahr vor. Die ersten Meldungen zu der aktuellen Welle erreichten die Verbraucherschützer am 8. September.

Weitere Hinweise, wie man betrügerische E-Mails erkennt, hat die Verbraucherzentrale Brandenburg unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/gefaehrliche-e-mail-anhaenge zusammengestellt. Auf dem Online-Portal onlinewarnungen.de ist eine Liste mit allen vermeintlichen Absendern und missbräuchlich verwendeten E-Mail-Adressen einsehbar. (sige)