Heiner Farwick

Wert und Gemeinwohl

Wege aus der Ökonomisierung der Stadt

Am Mehringdamm in Berlin fällt das trutzige spätklassizistische Gebäude der alten Dragonerkaserne auf, den Kreuzbergern besser bekannt als Finanzamt. Was auch viele Berliner nicht wissen: Hinter dem Finanzamt befindet sich das weitläufige Gelände der ehemaligen Pferdestallungen, auf dem heute Kleingewerbe und Alternativkultur zuhause sind, eine typische „Kreuzberger Mischung“ aus Auto-Schraubern, Clubs, Galerien und Ateliers. Dieses „Dragoner-Areal“ in bester innerstädtischer Lage soll nun verkauft und entwickelt werden. Ein „Verein für soziale und nachhaltige Stadtentwicklung“ setzt sich dort seit Jahren „für eine partizipative, sozialverträgliche Entwicklung, für einen offenen, vielfältigen, bunten und vitalen Kiez“ ein. Das Land Berlin unterstützt solche Pläne und möchte hier bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Alle ziehen also scheinbar an einem Strang, wäre da nicht die BImA, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die dem Finanzminister untersteht und vom Gesetz her gar nichts anderes darf, als öffentliche Liegenschaften meistbietend zu veräußern. Und so wäre das Dragoner-Areal um ein Haar an einen Investor verkauft worden, der dort Luxuswohnungen gebaut hätte – eine andere Nutzung wäre aufgrund des von ihm gebotenen hohen Kaufpreises wirtschaftlich nicht darstellbar. Erst durch ein mit viel Überzeugungskraft herbeigeführtes Veto des Bundesrats – der natürlich für solche konkreten Immobilien-Deals eigentlich nicht zuständig ist – wurde dieses schon spruchreife Geschäft im September gestoppt, der Ausgang ist nun wieder offen.

An diesem Beispiel sieht man, welchen Aufwandes es bedarf, eine politisch gewollte sozialverträgliche Nutzung öffentlicher Liegenschaften auch tatsächlich durchzusetzen. Wir suchen heute nach eben solchen „Wegen aus der Ökonomisierung der Stadt“, wie es im Untertitel dieses 20. Berliner Gesprächs heißt. Es geht um das Nachdenken darüber, wie Gemeinwohl und kommerzielle Eigeninteressen zueinander austariert werden können. Da stehen sich zwei Werte unserer Verfassung entgegen: Zum einen gibt es den Schutz des Eigentums, den ja in unserer Gesellschaftsordnung auch niemand ernsthaft in Frage stellt, und zum anderen die Sozialbindung: §14 (2) GG: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Das ist keine theoretische Prinzipienfrage, sondern es geht schlicht um die Bedingungen für eine funktionierende Stadt des 21. Jahrhunderts, um den Kitt, den eine urbane Gesellschaft angesichts der derzeitigen, mit Händen zu greifenden Herausforderungen zusammenhält.

Eingang zum Berliner Dragoner-Areal, Foto: David Kasparek

Denn die seit den achtziger Jahren immer weiter fortschreitende Ökonomisierung der Stadt hat sich zumindest in Teilen als Irrweg erwiesen. Daher werden ehemals privatisierte Eigenbetriebe wie Stadtwerke längst rekommunalisiert, und der Verkauf des öffentlichen Wohnungsbestands wird vielerorts gestoppt, ja sogar neue kommunale Wohnungsunternehmen gegründet.

Auch in der Liegenschaftspolitik scheinen neue Ansätze auf, wenn auch bisher nicht in der Breite. Ein Anfang könnte die Regelung im Koalitionsvertrag der Großen Koalition sein, der zufolge die BImA mit Rücksicht auf am Gemeinwohl orientierte Vorhaben der Kommunen bundeseigene Konversionsgrundstücke auch unterhalb des Marktwerts abgibt. Wie das genau ablaufen soll, regelt eine so genannte „Verbilligungsrichtlinie“, die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im April 2015 beschlossen hat.Und darin stehen gleich Einschränkungen: Das Programm, das auf ehemals militärische Flächen beschränkt ist und die Jahre 2015 bis 2018 umfassen soll, ist auf maximal 100 Millionen Euro gedeckelt – was angesichts der Vielzahl derartiger Bauprojekte in der Fläche nicht viel ist. Dennoch geht davon erstmals das Signal aus, dass zugunsten einer „Konzeptvergabe“ auf den Primat des Verkaufs zum Höchstgebot verzichtet wird. Das Dragoner-Areal wäre dann kein Sonderfall mehr, für den man den Bundesrat bemühen müsste. In Hamburg werden 15 Prozent der Flächen bei großen Wohnungsbauprojekten wie dem Gleisfeld Altona an „experimentelle Wohnformen“ vergeben. Gemeint sind damit unter anderem Baugruppen, deren Grundstückskäufe überdies von der Stadt bezuschusst werden. Beim Kreativquartier in München zum Beispiel bezieht die Planung die Belange von Zwischennutzern aus der Kunst- und Kulturszene ein.

In der Schaffung beziehungsweise Beibehaltung einer dem Gemeinwohl verpflichteten Stadt haben die Architekten und Stadtplaner mit ihrer Fachexpertise eine zentrale  Rolle, mit der sie sich einbringen müssen. Alleine obliegt ihnen diese Aufgabe jedoch nicht und wäre auch nur von ihnen allein nicht zu leisten: Die Bewohner der Stadt, Nutzer und Betroffene, Künstler und Pioniere, möglicherweise auch urban gardener und vielleicht sogar Hausbesetzer, aber sicherlich Politiker und kommunal Verantwortliche, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren, die entscheidend zu Motoren der sozialverträglichen Stadtentwicklung geworden sind und sich in interdisziplinäre, gemeinsame und ganzheitliche Prozesse einbringen.

Dipl. Ing. Heiner Farwick (*1961) studierte Architektur und Städtebau an der Universität Dortmund. Von 1990 bis 1991 arbeitete er im Architekturbüro Hans Busso von Busse (München). 1992 erfolgte die Gründung des Büros farwick + grote architekten und stadtplaner, Ahaus / Dortmund. 1996 wurde Heiner Farwick in den BDA berufen, war von 1998 bis 2007 Mitglied im Arbeitskreis Junger Architektinnen und Architekten im BDA und von 2000 bis 2003 im Vorstand des BDA Münster / Münsterland. Von 2007 bis 2009 war Heiner Farwick kooptiertes Mitglied im BDA-Präsidium, ab 2009 Präsidiumsmitglied und seit Dezember 2013 Präsident des BDA.

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