Zahlungsmittel :
Sind Bargeldbegrenzungen verfassungswidrig?

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Mit der Bargeldobergrenze sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpft werden.
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Papier hält eine Beschränkung von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. Bayerns Finanzminister Söder warnt vor der Bevormundung der Bürger. Doch der Druck steigt – vor allem aus Frankreich.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält das Beschränken von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, sagte Papier der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“. Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang zu elektronischen Zahlungsmitteln bedeuteten einen „kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“. Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass diese Beschränkungen zum Schutze des Gemeinwohls wirklich geeignet und erforderlich seien. „Mit solch vagen Vermutungen und globalen Verdächtigungen können die Freiheitseingriffe nicht legitimiert werden.“

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