Bundestag beschließt TSVG |
dpa |
14.03.2019 11:17 Uhr |
Wochenlange Wartezeiten gerade im Vergleich zu Privatpatienten seien ein Aufregerthema. Für Ärzte, die zusätzliche Patienten aufnehmen, solle daher künftig auch gelten: »Wer mehr behandelt, soll auch entsprechend besser vergütet werden.« Die Pläne sehen unter anderem vor, dass Praxisärzte mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Augenärzte, Frauenärzte und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne feste Terminvergaben haben
Insgesamt dürften sich bei den gesetzlichen Krankenkassen jährliche Mehrausgaben zwischen 600 Millionen und 800 Millionen Euro für Arzt-Vergütungen ergeben. Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen soll stark ausgebaut werden. Das Gesetz sieht außerdem Ausweitungen der Versorgung vor. Unter anderem sollen die Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz zum 1. Oktober 2020 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent steigen. Patienten sollen 2021 einen Anspruch auf elektronische Patientenakten haben.
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