Yes, they scan Den „Perso“ nicht mehr aus der Hand geben

Autor / Redakteur: Martin Kuppinger* / Stephan Augsten

Der Personalausweis erfüllt viele Zwecke: er dient der Identifikation, der Legitimation von Vertragsabschlüssen und mitunter auch als Pfand. Was vielen nicht bewusst ist: Bereits seit 2009 dürfen nur noch bestimmte Stellen den Ausweis einfordern.

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Neben den persönlichen Daten findet sich auf dem ePA nun die besonders schützenswerte Zugangsnummer (rechts unten).
Neben den persönlichen Daten findet sich auf dem ePA nun die besonders schützenswerte Zugangsnummer (rechts unten).
(Bild: Bund.de)

Martin Kuppinger: „Der ePA muss sich einfacher nutzen lassen als beim zunächst vom Bund gewählten Ansatz.“
Martin Kuppinger: „Der ePA muss sich einfacher nutzen lassen als beim zunächst vom Bund gewählten Ansatz.“
(Bild: KuppingerCole)

Wer als Besucher eines größeren Unternehmens die Pförtnerloge passiert, kennt oft die Situation, die ich erst kürzlich wieder zweimal kurz hintereinander erleben durfte: Man erhält erst einen Besucherpass, wenn man dafür während des Aufenthalts den eigenen Personalausweis hinterlässt.

Abends im Hotel lässt sich der Mitarbeiter in der Rezeption dann beim Einchecken vom Gast den Ausweis zeigen und erstellt rasch eine Kopie. Wer sich noch ein wenig im benachbarten Wellnesscenter erholen möchte, hinterlässt das Dokument häufig an der Kasse als Pfand für den Schrankschlüssel.

Abends an der Bar wird schnell noch mal was bei Facebook gepostet. Morgen ist ein neuer Tag. Für Geschäftsreisende heißt das häufig anderes Unternehmen, anderes Hotel, eventuell anderes Fitnessstudio. Und für die Fahrt zum nächsten Ort müssen sie ein Auto mieten. Gerne scannt der Mitarbeiter des Verleihs beim Abholen zur Sicherheit ihren Personalausweis ein.

Wer darf eine Herausgabe verlangen?

Wohl die meisten geben das Dokument und damit die darauf sichtbaren Daten überall bereitwillig ab und denken gar nicht weiter darüber nach. Dabei ist es infolge einer Änderung im Personalausweisgesetz seit 2009 nur noch bestimmten Stellen erlaubt, die Herausgabe des Ausweises zu verlangen, geschweige denn diesen zu kopieren oder digital einzuscannen und dauerhaft zu speichern. Hierzu zählen insbesondere Banken, Versicherer, Anwälte, Steuerfahnder, Telekommunikationsunternehmen (Telefonverträge) und Behörden wie die Polizei.

Das gilt für den im November 2010 eingeführten elektronischen Personalausweis übrigens genauso wie für das vorherige Dokument. Was viele nicht wissen: Man muss den Personalausweis gar nicht immer mit sich führen. Bis auf wenige Ausnahmefälle reicht es in Deutschland, ihn zu besitzen. Das schützt auch vor Verlust und Diebstahl des Dokuments.

Geraten persönliche Informationen aus dem eigenen Hoheitsbereich heraus, haben Kriminelle unter Umständen leichtes Spiel: Besitzt ein Dritter etwa Adresse, Name und Geburtstag, so könnte er Konten eröffnen, Kreditkarten bestellen oder Verträge abschließen.

Wie wenige Informationen in den falschen Händen das gewohnte Leben von Jetzt auf Gleich ins Chaos stürzen können, zeigt eindrucksvoll das Beispiel der Journalistin Tina Groll. Den Übeltätern reichten ihr Name und ihr Geburtsdatum sowie weitere, schnell auffindbare Informationen über sie aus dem Web, um in ihrem Namen lange Zeit massenhaft Online-Bestellungen zu tätigen. Dabei blieb das Opfer zunächst völlig ahnungslos.

Die junge Frau bekam erst Wind von der Sache, als Inkassobriefe und sogar ein Haftbefehl ins Haus flatterten. Heute schildert sie ihre Erfahrungen im Netz, damit andere sich besser vor brutalem Identitätsdiebstahl schützen können. Eine wichtige Aufgabe, denn es ist gut möglich, dass jeder fünfte Deutsche schon einmal Opfer von Identitätsdiebstahl oder - missbrauch war.

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