Naturschutzgebiet „Nürburg“

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Der Bereich um die Nürburg wurde am 14. Januar 1960 per Verordnung des Koblenzer Regierungspräsidenten zum Naturschutzgebiet „Nürburg“ erklärt. Ausdrücklich verboten werden in dem annähernd zehn Hektar großen Naturschutzgebiet unter anderem die Errichtung und Veränderung baulicher Anlagen einschließlich der Ausführung farbiger Anstriche sowie die Neueinrichtung oder Wiederinbetriebnahme von Steinbrücken, Kies-, Sand-, Lehm- oder Tongruben sowie die Anlage von Kippen und Abschutthalden.


Siehe auch[Bearbeiten]

Weblink[Bearbeiten]

naturschutz.rlp.de: 140. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Nürburg“