Hessen

Sterbeort wird exakt erfasst

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WIESBADEN. Hessen erfasst laut Mitteilung des Sozialministeriums künftig als erstes Bundesland den Sterbeort von Menschen. Hintergrund ist die Novellierung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes zu Jahresbeginn.

„Künftig wird erfasst, ob der Tote in einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung, einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, im stationären Hospiz, der Wohnung oder einem sonstigen Ort gestorben ist“, sagt Sozialminister Kai Klose (Grüne). Dies liefere wichtige Zahlen, um ambulante und stationäre Versorgungsangebote für die letzte Lebensphase regional passend weiterentwickeln und verbessern zu können. (bar)

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