Telekommunikation

Grünes Licht für öffentliches WLAN

  • Rudolf Huber/cid
  • In TECHNOLOGIE
  • 6. April 2017, 11:43 Uhr

Die Hürden für eine flächendeckende Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots in Deutschland sind beseitigt. Die Bundesregierung hat jetzt ein Gesetz beschlossen, das die Störerhaftung abschafft, also die Verantwortung gewerblicher Betreiber für Rechtsverletzungen durch die Nutzer. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: 'Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf machen wir den Weg frei für mehr offenes WLAN in Deutschland.'


Die Hürden für eine flächendeckende Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots in Deutschland sind beseitigt. Die Bundesregierung hat jetzt ein Gesetz beschlossen, das die Störerhaftung abschafft, also die Verantwortung gewerblicher Betreiber für Rechtsverletzungen durch die Nutzer. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: "Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf machen wir den Weg frei für mehr offenes WLAN in Deutschland."

Café-Betreiber und andere können nun also ohne Sorge offenes WLAN für Ihre Kunden anbieten. Sie setzen sich nicht mehr dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, wenn Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen oder einstellen. Sie müssen ihr WLAN weder verschlüsseln, noch brauchen sie eine Vorschaltseite. Und sie müssen auch die Identität ihrer Nutzer nicht überprüfen. Zypries erwartet sich davon "den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen".

Um das geistige Eigentum weiterhin angemessen zu schützen, können Rechteinhaber von WLAN-Betreibern die Sperrung einzelner Internetseiten verlangen, über die ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Damit soll die Wiederholung dieser Rechtsverletzung verhindert werden. Dabei dürfen dem WLAN-Betreiber aber keine vor- und außergerichtlichen Kosten entstehen. Die Sperrung könne in der Regel einfach und ohne technische Vorkenntnisse über die Einstellungen des WLAN-Routers durchgeführt werden.

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