Gesetzliche Krankenkassen Versicherten bleiben Beitragssteigerungen erspart

Die gesetzliche Krankenversicherung wird im nächsten Jahr nicht teurer, da die Zusatzbeiträge im Durchschnitt konstant bleiben. Grund ist die Zusage der Bundesregierung von 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds.

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Die Zusatzbeiträge bleiben 2017 im Durchschnitt konstant. Quelle: dpa

Auf die gesetzlich Krankenversicherten kommen 2017 doch keine flächendeckenden Beitragssteigerungen zu. Wie das Bundesversicherungsamt nach einer Tagung des Schätzerkreises am Donnerstag mitteilte, bleibt der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die Arbeitnehmer im kommenden Jahr unverändert. Dem Gremium gehören auch Experten des Gesundheitsministeriums und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an.

Zurzeit liegt der Zusatzbeitrag im Schnitt bei etwa 1,1 Prozent des Bruttolohns. Der GKV-Verband war Mitte Juli noch von einem Anstieg um bis zu 0,3 Prozentpunkte zum Jahreswechsel ausgegangen.

Als Grund für die entspanntere Finanzsituation gilt, dass die Bundesregierung den Kassen 1,5 Milliarden Euro aus der Reserve des Gesundheitsfonds zugesagt hat, um damit die Mehrkosten für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge und die Digitalisierung der Arztpraxen zu finanzieren. Hinzu kommt nach Angaben von Experten die Konjunktur, durch die es mehr Jobs und dadurch auch mehr Beitragseinnahmen gibt. Auch habe sich im ersten Halbjahr gezeigt, dass sich die Ausgaben positiver entwickelten als für dieses Jahr prognostiziert.

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Techniker KrankenkasseDie größte gesetzlichen Krankenkasse Deutschlands, die Techniker Krankenkasse (TK), hebt ihren Beitragssatz 2016 um 0,2 Prozentpunkte an. Der Zusatzbeitrag der Kasse wird sich dann auf 1,0 Prozentpunkte belaufen, der Gesamtbeitrag auf 15,6 Prozent. Damit läge die Kasse knapp unter dem durchschnittlichen Beitrag von 15,7 Prozent, den das Bundesgesundheitsministerium im November für 2016 prognostiziert hatte. Viele andere Krankenkassen erhöhen ebenfalls um 0,2 Prozentpunkte - wie etwa... Quelle: dpa
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Den Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer allein zahlen, kann jede Kasse individuell festlegen. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz, der per Gesetz bei 14,6 Prozent festgeschrieben ist und den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen.

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