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Bestimmungen verschärft

Autozulassung wird für Unternehmen zum Hürdenlauf

Templin / Lesedauer: 2 min

Fahrzeuge zuzulassen oder umzumelden, ist für einige Firmen schwieriger geworden. Der Landkreis begründet die neue Praxis mit einer Weisung vom Land.
Veröffentlicht:26.01.2019, 07:17

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Für Unternehmen, die zwar in der Uckermark tätig sind, aber ihren Geschäftssitz nicht im Landkreis haben, ist die Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen seit Ende vergangenen Jahres deutlich schwieriger geworden. Das sagten übereinstimmend Bernd Villwock, Technischer Leiter der Stephanus-Stiftung Templin, und Taina Rieck vom gleichnamigen Zulassungsdienst in der Kurstadt aus.

Praxis geändert

Um Fahrzeuge zuzulassen oder umzumelden, habe es bisher ausgereicht, neben den Autopapieren den Handels- registerauszug der Firma, beziehungsweise im Falle der Stiftung einen Auszug aus dem Stiftungsregister vorzulegen, bestätigen beide. Doch seit November 2018 sei das anders. Es müssen die Originalausweise der im Stiftungs- oder Handelsregister aufgeführten Personen beziehungsweise amtlich beglaubigte Kopien mitgebracht werden.

Zusätzlicher Aufwand

Für Firmen wie die Stephanusstiftung erhöhe sich dadurch der Aufwand. So müssten für die Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen erst beglaubigte Ausweiskopien des Geschäftsführers oder seine Stellvertreters, die in Berlin sitzen, angefertigt werden. Taina Rieck wies zudem darauf hin, dass diese beglaubigten Dokumente nur ein Jahr gültig sind und danach wieder erneuert werden müssen.

Verfahrensweise untersagt

Ordnungsamtsleiterin Barbara Reinhold bestätigte die Veränderungen in der Zulassungsstelle des Landkreises. „Soweit in der Vergangenheit ausnahmsweise auch Kopien von Ausweisen anerkannt wurden, wurde diese Verfahrensweise spätestens Ende des Jahres 2018 nach einer Weisung des fachlich zuständigen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) untersagt“, erklärte sie.

Nachbarland nicht betroffen

Taina Rieck ist indes unverständlich, dass ein paar Kilometer weiter in der Pasewalker Zulassungsstelle offenbar die bislang gehandhabte Praxis unverändert fortbesteht. Auch dazu äußerte sich Barbara Reinhold. „Die Zulassungsbehörde Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) untersteht nicht der Fachaufsicht des Brandenburgischen MIL.“