Zugangsvoraussetzungen für ein Fernstudium

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen ein Fernstudium aufzunehmen, sollten Sie hierfür ein paar Voraussetzungen erfüllen. Bis vor einigen Jahren war die allgemeine Hochschulreife eine Voraussetzungen, damit man ein akademisches Fernstudium aufnehmen konnte. Im November 2008 fasste die Kultusministerkonferenz den Entschluss, dass der Studiengang für beruflich Qualifizierte erleichtert werden sollte.

Die letzte Entscheidung haben natürlich immer noch die jeweiligen Bundesländer. Vor allem die privaten Hochschulen haben diesen Beschluss jedoch recht zügig umgesetzt, da Sie sich somit für eine neue Zuordnung öffnen konnten.

Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen?

Für die Aufnahme eines akademischen Fernstudiums bestehen nach der Neuordnung die folgenden Voraussetzungen:

  • Bewerber mit einer betrieblichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Techniker oder gleichwertiger Voraussetzungen, erwirbt damit die allgemeine Hochschulreife.
  • Bewerber mit einer Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und einer anschließenden Berufspraxis von drei Jahren wird ein fachgebundenes Zugangsrecht zum Studium eingeräumt. Das Studienfach richtet sich nach der beruflichen Erfahrung

Anders verhält es sich mit Studienfächern, die einen Numerus Clausus als Zugangsvoraussetzung besitzen. Hierfür ist das Abitur notwendig.

Zusätzliche Voraussetzungen

Die Hochschulen und Weiterbildungsanbieter können zusätzlich weitere Voraussetzungen einfordern. Das sind zum Beispiel:

  • Eine schriftliche und/oder mündliche Eignungsprüfung
  • Der Nachweis von praktischer Erfahrung im Beruf
  • Die Teilnahme an einem Assessment Center
  • Ein Motivationsschreiben
  • Praktische Prüfungen und Tests

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