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Dr. Sebastian Orthmann, EMBA (M&A)

Partner
Rechtsanwalt | Leiter Real Estate & Public, CMS Deutschland

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch

Sebastian Orthmann berät nationale und internationale Investoren und Projektentwickler beim Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen, beim Kauf und Verkauf von Immobilien und Immobilienportfolios (im In- und Ausland) sowohl in Form von Asset Deals als auch Share Deals. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung bei Joint Ventures, gesellschaftsrechtlichen Strukturierungen, bei Projektentwicklungen, Fragen im gewerblichen Mietrecht und bei der Finanzierung.

Zu seinen Mandanten zählen institutionelle Investoren, Banken, Asset Manager, Familienunternehmen, die öffentliche Hand sowie Unternehmen aus den Bereichen Automation, Chemie, Elektrotechnik, Kosmetik, Logistik, Einzelhandel, IT und Produktion.

Sebastian Orthmann schloss sich CMS im Jahr 2004 an, 2011 wurde er zum Partner ernannt. Sebastian Orthmann ist Diplom-Immobilienökonom (ADI) und seit vielen Jahren Lehrbeauftragter an der IR│EBS.

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„sehr guter, erfahrener Transaktionsanwalt“, Mandant

JUVE Handbuch, 2023/2024

„Oft empfohlen“ für Immobilien- und Baurecht

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für Immobilienwirtschaftsrecht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Nennung für Gesellschaftsrecht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Nennung für Fusionen und Übernahmen

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„ausgezeichnete Unterstützung bei Prüfung komplexer immobilienrechtl. Themen, lösungsorientiert“, Mandant

JUVE Handbuch, 2020/2021

„sehr kompetent“, Mandant

JUVE Handbuch, 2018/2019

„Empfohlen wird unter anderem der in Hamburg ansässige Sebastian Orthmann für seine ‚hervorragende Detailkenntnis’ und ‚die saubere Aufarbeitung von Rechtsfragen’ […].“

The Legal 500 Deutschland, 2018

„Zuletzt stemmten auch die Energie- u. Immobilienpraxen (Dr. Sebastian Orthmann) große Transaktionen […].“

JUVE Handbuch, 2017/2018

"Clients speak highly of Sebastian Orthmann due to his ability to "concentrate on the main topics and give good feedback on minor points that can be skipped," adding: "He knows how to make the process efficient."

Chambers Europe, 2018

"Sebastian Orthmann has a strong focus on transactions involving shopping centres. He regularly advises on both share and asset deals. "

Chambers Europe, 2017

"Sebastian Orthmann focuses on real estate M&A deals, and is especially visible in the retail sector."

Chambers Europe, 2016

"Up-and-coming Sebastian Orthmann focuses on transactions in the real estate sector, in particular to do with acquisitions of retail and residential properties."

Chambers Europe, 2015

"Sebastian Orthmann handles corporate law issues and transactions for real estate investors. His clients say: ‘He looks for a solution that is useful rather than just theoretical.’"

Chambers Europe, 2014

„dealorientiert und dennoch genau“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2013/2014

„Oft empfohlen“ für Immobilienwirtschaftsrecht

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Oft empfohlen“ für Immobilien- und Baurecht

JUVE Handbuch, 2022/2023

Ausgewählte Referenzen

  • ECE | Erwerb und Veräußerung von diversen Shopping-Centern in Deutschland und im europäischen Ausland (Asset und Share Deal).
  • GRR | Erwerb von 42 Discountern, Fachmärkten und Einkaufszentren in Deutschland.
  • Hermann Friedrich Bruhn | Langjährige umfassende Beratung beim Erwerb und Verkauf diverser Immobilien aller Asset-Klassen, darunter: Projektentwicklung und Bestandshaltung der Marktplatzgalerie Bramfeld; Projektentwicklung und Veräußerung des Hotels Welcome in Frankfurt; Revitalisierung der Hamburger Meile im Joint Venture mit der ECE und dem anschließenden Verkauf an die Real I.S.
  • IVG Immobilien | Beratung beim Verkauf der Anteile der TRIUVA an die PATRIZIA.
  • Gator | Veräußerung von drei Büro- und einer Wohnimmobilie in Hamburg im Wege von strukturierten Bieterverfahren als Asset- und Share-Deal mit Lease back.
  • Panattoni | Erwerb und Entwicklung sowie Veräußerung diverser Logistikimmobilien.
  • Phoenix Contact | Erwerb diverser Unternehmen.
  • Ramboll | Erwerb diverser Unternehmen sowie Strukturierung der deutschen Konzerngesellschaften.
  • Unilever | Standortwechsel: Beendigung des Mietvertrages Unilever-Haus und Neuanmietung in Hamburg.
  • Union Investment | Beratung bei der Übernahme der Kapitalanlagegesellschaften der österreichischen Volksbanken.
  • Union Investment Real Estate | Erwerb von drei Shopping-Centern in Deutschland und Italien (Asset und Share Deal) im Wege eines strukturierten Bieterprozesses.
  • Universal-Investment | Erwerb eines Highstreet Portfolios bestehend aus 90 Objekten im Wege eines Share-Deals von deutschen und luxemburger Gesellschaften.
  • Warburg-HIH | Erwerb diverser Büro- und Einzelhandelsimmobilien.
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Veröffentlichungen

  • Haftung und Insolvenz im GmbH-Recht, Kapitel B.IV. zum Kapitalersatz gemeinsam mit Dr. Nancy Gruschinske, Hrsg. Holzborn/v. Vietinghoff, München 2013, S. 82ff
  • Leitfaden für die Bestellung von Sicherheiten im Rahmen von Bankdarlehen gemeinsam mit Philipp Weber, BB 2012, S. 1039ff
  • Forum Mergers & Acquisitions 2011, Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Unternehmenskaufvertrag zu Lasten eines Gesellschafter-Geschäftsführers gemeinsam mit Dr. Till Soyka, Hrsg. Wollersheim/Barthel, Wiesbaden 2011, S. 95ff
  • Forum Unternehmenskauf 2009, Bewertung von Bestandsimmobilien durch Immobilieninvestoren nach HGB und IFRS im Lichte der Finanzkrise, Hrsg. Birk/Bruse/Saenger 2010, S. 131 ff
  • Fair-Value-Ermittlung bescherte bisher Gewinne, Immobilienzeitung vom 1. Oktober 2009, S. 39
  • Sri Lanka (k)ein Steuerparadies für ausländische Investoren?, RIW 2004, S. 682 ff
  • Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach HGB,US-GAAP und IAS, Tenea Verlag 2003
  • Buchbesprechung zum "Praktiker-Handbuch zur Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung" von Dr. Axel Schack, Karsten Tacke, Dr. Jens T. Thau, Betriebs-Berater 2003, S. 43
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Vorträge

  • Panelist bei PropertyEU am 12.11.2020 zum Thema: Resetting Real Estate: Covid-19 and the rise of ESG and social purpose
  • Feldhoff Real Estate Forum Hamburg 2020 am 24.09.2020, Interview zum Thema "Quartiersmanagement der Zukunft: Vom Marketing zum Community Building"
  • Chair zum Thema Build To Rent Resi – Cradle to grave, goldmine or mid market pocket? bei der GRI in Paris (September 2019)
  • Feldhoff Real Estate Forum Hamburg 2019 am 18.06.2019, Podiumsdiskussion zum Thema "Commercial Real Estate"
  • Moderator zur Veranstaltung Künstliche Intelligenz, smart Date und Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft 2019 (Mai 2019)
  • Conferencier der Veranstaltung PropTech – Die Zukunft der Immobilienbranche ist digital in Berlin (März 2019)
  • Vortrag Rechtliche Trends auf dem europäischen Immobilien-Investmentmarkt 2018 (CMS European Real Estate Deal Point Study 2018) (November 2018)
  • Moderator eines Panels zu ICOs bei der Future PropTech in Berlin (September 2018)
  • Feldhoff Real Estate Forum Hamburg 2018, Podiumsdiskussion zum Thema "Der Projektentwicklungsmarkt Hamburg"
  • Feldhoff Real Estate Forums Hamburg 2017 am 11.07.2017, Podiumsdiskussion zum Thema "Der Hamburger Investmentmarkt"
  • Conferencier der Veranstaltung PropTech in Berlin (November 2016)
  • Moderator des Real Estate Forums 2016 in Hamburg (Juli 2016)
  • Moderator des Seminars Akzeptanz schaffen - Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten (Juni 2016)
  • Moderator der CMS Real-Estate-Investorenkonferenz in Frankfurt (März 2016)
  • LawUpdate für Investmentberater: Trends in der Vertragspraxis bei Immobilientransaktionen (Februar 2016)
  • Vorstellung der CMS European M&A Study 2015 - Neueste Ergebnisse (April 2015)
  • Moderator der CMS Real-Estate-Investorenkonferenz in Frankfurt (Februar 2015)
  • Vorstellung der CMS European M&A Study 2014 - Neueste Ergebnisse (April 2014)
  • Marktentwicklungen im Immobilientransaktionsmarkt in Deutschland, Kopenhagen, November 2012
  • Vorstellung der CMS Real Estate Deal Point Study 2011, Gestärkter Immobilienmarkt - aktuelle Entwicklungen, November 2011
  • Strukturierung von Joint Ventures und deren Fallstricke, Regionaltreffen der RICS und ADI Alumni, Mai 2011
  • Vorstellung der CMS Real Estate Deal Point Study 2010, Immobilienmarkt im Aufschwung - aktuelle Entwicklungen, Oktober 2010
  • Asset Deal oder Share Deal bei Immobilientransaktionen, Regionaltreffen der ADI Alumni, Juni 2010
  • Geheimhaltungsvereinbarungen: Zahnlose Tiger? Fallstricke und effektive Rechtsverfolgung, Mandantenseminar, November 2009
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Ausbildung

  • Diplom-Immobilienökonom (ADI)
  • Postgraduiertenstudiengang Mergers & Acquisitions (EMBA)
  • Referendariat in Mainz u.a. mit Stationen bei einer großen Sozietät in Frankfurt und einer Wirtschaftsrechtskanzlei in Colombo (Sri Lanka)
  • Promotion zu einem bilanzrechtlichen Thema
  • Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim, Alicante und Mainz
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25/03/2024
CMS berät zu Pro­jekt­fi­nan­zie­rung des landbasierten Terminals in Stade
Hamburg – Die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) hat Financial Close für die Pro­jekt­fi­nan­zie­rung zur Entwicklung und Realisierung des künftigen Terminals für verflüssigte Gase in Stade erreicht. Das Ge­samt­in­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men beträgt rund 1,6 Milliarden Euro. Mit der Erreichung von Financial Close hat die Hanseatic Energy Hub GmbH einen grundlegenden Meilenstein des landbasierten Terminals erzielt. Ein mul­ti­dis­zi­pli­nä­res und standort­über­grei­fen­des CMS-Team um Dr. Hilke Herchen und Dr. Holger Kraft hat die Hanseatic Energy Hub GmbH bei der Fortentwicklung des Projektes und der Vorbereitung zur Erreichung der Pro­jekt­fi­nan­zie­rung beraten. Hiervon umfasst war auch die ge­sell­schafts­recht­li­che Beratung, insbesondere zur weiteren Entwicklung und Optimierung der Corporate Governance. Die Beratung deckte dabei auch Schnittstellen zur Pro­jekt­fi­nan­zie­rung ab. Diese Beratung ist die Fortsetzung einer bisherigen engen Zusammenarbeit zwischen HEH und CMS. Das CMS-Team war seit Beginn des Projektes laufend beratend tätig und hat die Pro­jekt­ent­wick­lung insbesondere in den Bereichen Corporate, Operation & Maintenance und Real Estate begleitet. CMS beriet so bereits zum Beitritt verschiedener Gesellschafter, darunter zuletzt der Enagás S.A. als In­dus­trie­part­ne­rin im Juni 2023. Zur Herstellung der Finanzierung des Projektes hat das CMS-Team eine umfassende Due Di­li­gence-Prü­fung durchgeführt. In einer ersten Ausbaustufe soll im Projekt ab 2027 ein emissionsfreies Terminal in Betrieb genommen werden, dessen Infrastruktur auch für Bio-LNG und Synthetic Natural Gas (SNG) zugelassen ist. Später soll das Projekt auf was­ser­stoff­ba­sier­te Energieträger wie Ammoniak umgestellt werden. Die geplante Re­ga­si­fi­zie­rungs­ka­pa­zi­tät beträgt 13,3 Milliarden Kubikmeter pro Jahr und die Aus­spei­se­leis­tung 21,7 Gigawatt. Zudem ist die Hanseatic Energy Hub GmbH seit März 2024 bis zur Inbetriebnahme des landseitigen Terminals Standort einer der fünf von der deutschen Regierung gecharterten schwimmenden Speicher- und Re­ga­si­fi­zie­rungs­ein­hei­ten (FSRU). CMS Deutschland Dr. Hilke Herchen, Lead Partner Dr. Holger Kraft, Lead Partner Matthias Sethmann, Principal Counsel Dr. Luise Pelzer, Counsel Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Carl-Friedrich Thoma, Senior Associate Dr. Josephine Doll, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Dr. Christian Seeburger, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Fritz von Hammerstein, Partner Katja Meisel, Senior Associate Jan Gröschel, Senior Associate, alle Per­mit­ting  Mar­tin Krause, Partner Dr. Sebastian Orthmann, Partner Dr. Hans Fabian Kiderlen, Principal Coun­sel Chris­to­pher Schmeckel, Senior Associate Wiebke Westermann, Associate, alle Real Estate Dr. Friedrich von Burchard, Partner, Energy & Climate Change Dorothée Janzen, Part­ner  Chris­toph Zarth, Partner Robin Azinovic, Associate, alle Commercial Dr. Kerstin Block, Partner, Banking & Finance  Dr. Martin Mohr, Partner Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel, beide Tax Dr. Sebastian Cording, Partner Dr. Anna Lena Füllsack, Senior Associate, beide TMC Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Antitrust, Competition & Trade Dr. Philipp Nonnenmühlen, Counsel, Labor, Employment & Pensions Dr. Martin Gerecke, Partner, IP Birgit Wagner, Legal Manager, Smart Ope­ra­ti­ons­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
06/12/2023
Wärmewende in Deutschland nimmt Fahrt auf
2024 startet mit weitreichenden Änderungen für die deutsche Wär­me­ver­sor­gung. Die Novelle des Ge­bäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG-Novelle) und das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wär­me­pla­nungs­ge­setz) sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und leisten einen wichtigen Beitrag für das Ziel der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045. Die enthaltenen ambitionierten Ziele der Bundesregierung haben Auswirkungen auf Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer, Mieter, Kommunen und Betreiber von Wärmenetzen. Kommunen und Wär­me­netz­be­trei­ber bei der Wärmeplanung in der Pflicht Das Wär­me­pla­nungs­ge­setz verpflichtet die Länder, Wärmepläne zu erstellen, in denen sie in verschiedenen Phasen strategische und langfristige Entscheidungen über die Organisation der Wärmeversorgung treffen. Die Länder werden diese Verantwortung in der Regel auf die Kommunen übertragen. Bis wann die Kommunen einen Wärmeplan erstellt haben müssen, hängt von ihrer Größe ab; teilweise muss dies bereits bis Mitte 2026 (bei Städten mit über 100.000 Einwohnern) erfolgen, teilweise bis Mitte 2028 (bei weniger als 100.000 Einwohnern). Auch Betreiber von Wärmenetzen müssen ambitionierte Anforderungen erfüllen und sicherstellen, dass bestimmte Anteile der jährlichen Net­to­wär­me­er­zeu­gung eines Be­stands­wär­me­net­zes bis 2030 (30%) bzw. 2040 (80%) aus erneuerbaren Energien (EE) stammen. Jedes Wärmenetz, ob neu oder bestehend, muss bis 2045 zu 100% aus EE gespeist werden. Pla­nungs­si­cher­heit dringend notwendig An der kommunalen Wärmeplanung, die durch das Wär­me­pla­nungs­ge­setz ausgestaltet wird, hängen neben Interessen verschiedenster Akteure auch erhebliche Investitionen. Die Kommunen tragen Sorge dafür, dass die Wärmeplanung ausgeführt wird und eine klimaneutrale Wärmeversorgung sichergestellt ist. Auf dieser Basis müssen die Energieversorger und Fern­wär­me­netz­be­trei­ber den Netzausbau vornehmen. Dieser dürfte bzgl. Aufwand und Kosten bisweilen umfangreich sein, da ein Großteil der Gebäude in Deutschland an das Gasnetz angeschlossen ist und Fernwärme bis 2045 eine weitaus wichtigere Rolle spielen wird als bisher. Darüber hinaus sind Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer und Mieter direkt von der kommunalen Wärmeplanung betroffen. Eigentümer benötigen verlässliche Pläne, um eine Entscheidung zu treffen, wie sie ihr Gebäude künftig beheizen werden. Sollte z.B. die Möglichkeit des Anschlusses an ein kommunales Wärmenetz bestehen, werden Eigentümer es vermeiden, eine neue Heizung bzw. Wärmepumpe einzubauen. Für Mieter spielt die Art der Beheizung eine ebenso wichtige Rolle, um den Energieverbrauch und die damit verbundene Miethöhe langfristig einschätzen zu können. Energiewende beginnt beim Heizen Eng mit dem Wär­me­pla­nungs­ge­setz verzahnt ist die GEG-Novelle, die nach langer Debatte und einem Eilverfahren vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt im Oktober Gesetz wurde. Mit ihr sollen fossile Heizungen durch klimafreundliche Alternativen ersetzt und so die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Neue Heizungen sollen künftig mit mindestens 65% EE betrieben werden. Dabei spielt die kommunale Wärmeplanung eine große Rolle. Für wen gilt die 65%-Vorgabe und ab wann? Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue GEG zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Eine Pflicht zum Austausch funktionierender oder reparabler Heizungen besteht nicht. Bei irreparablen Schäden an Heizungen (Havarie) sieht die GEG-Novelle mehrjährige Über­gangs­fris­ten vor. Bei Be­stands­ge­bäu­den ist die 65%-Vorgabe mit dem Wär­me­pla­nungs­ge­setz verzahnt und gilt erst, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Wärmeplan vorlegt. Legt die Gemeinde die Wärmeplanung frühzeitig vor, gilt das neue GEG ab diesem Zeitpunkt. Erneuerbares Heizen Folgende Technologien sind nach der GEG-Novelle zu­läs­sig:Elek­tri­sche Wär­me­pum­peAn­schluss an ein Wär­me­netz­Hy­brid­hei­zung (Kombination aus EE-Heizung und Gas- oder Öl­kes­sel)Strom­di­rekt­hei­zung­S­o­lar­ther­mie-Hei­zung„H2-Re­a­dy“-Gas­hei­zung (auf 100% Wasserstoff umrüstbar; Energieberatung er­for­der­lich)Bio­mas­se­hei­zung (z.B. Pel­lets)Gas­hei­zung mit mindestens 65% erneuerbaren Gasen (Biomethan, Wasserstoff, biogenes Flüssiggas) Förderung für Eigentümer Der Austausch bestehender Heizungen wird mit direkten Zuschüssen gefördert. Insgesamt können Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer aus einem Potpourri von Förderungen einen Zuschuss von bis zu 70% der In­ves­ti­ti­ons­kos­ten beantragen. Hinzu kommen neue zinsgünstige Dar­le­hens­an­ge­bo­te. Die Bundesregierung hat im September Eckpunkte für die neuen Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Mieterschutz Im neuen GEG sollen Mieter vor hohen Kosten durch den Heizungstausch geschützt werden. Die Mo­der­ni­sie­rungs­um­la­ge ist bei einer GEG-konformen Maßnahme auf EUR 0,50 je qm Wohnfläche im Monat und auf insgesamt 10% der für die Wohnung aufgewandten Mo­der­ni­sie­rungs­kos­ten begrenzt. Diese gedeckelte Umlage darf der Vermieter nur erheben, wenn er staatliche Förderung in Anspruch genommen hat. Beantrag der Vermieter keine Förderung, darf die Umlage nur 8% betragen. Trotz der vielen neuen Fragestellungen und Her­aus­for­de­run­gen, die Wär­me­pla­nungs­ge­setz und GEG-Novelle für alle Beteiligten mit sich bringen, sind die Gesetze ein wichtiger Schritt in Richtung einer klimaneutralen Zukunft der deutschen Wär­me­ver­sor­gung.
09/11/2023
Krise in der Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft
Die Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft steht vor großen Her­aus­for­de­run­gen: gestiegene Preise, Roh­stoff­knapp­heit und Fach­kräf­te­man­gel. Für viele Unternehmen der Branche stellt sich daher die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, die aktuelle Krise zu überstehen und sich gegen daraus erwachsende Risiken abzusichern. 9. November 2023 - Web­i­nar: Im­mo­bi­li­en­be­stands­hal­ter in der Krise – was tun?Nicht nur Pro­jekt­ent­wick­ler, sondern auch Im­mo­bi­li­en­be­stands­hal­ter stehen wegen der geänderten Rah­men­be­din­gun­gen am Immobilienmarkt vor großen Her­aus­for­de­run­gen. Gestiegene Fi­nan­zie­rungs­kos­ten zwingen zu einer Abwertung der Im­mo­bi­li­en­be­stän­de, Banken fordern zusätzliches Eigenkapital, anstehende Refinanzierungen sind nur zu höheren Zinsen möglich und auch das Geschäft vieler Mieter ist wegen hoher Energiekosten und teurerer Lieferketten bedroht. Entsprechend stellen sich für alle Beteiligten, namentlich Eigentümer, Finanzierer und Nutzer vielfältige Fragestellungen. Welche Hand­lungs­op­tio­nen stehen den Akteuren offen? Wie kann die jeweilige Rechtsposition gesichert werden? Wie können An­fech­tungs­ri­si­ken vermieden werden etc.? Mit unserem integrierten Team beleuchten wir die un­ter­schied­li­chen Szenarien und gehen dabei gern auf Ihre Fragen ein.
27/09/2023
Pro­jekt­ent­wick­lung in der Krise was tun
Viele Pro­jekt­ent­wick­lun­gen stecken derzeit vor allem aufgrund gestiegener Baukosten und fallender Kaufpreise in der Krise. Entsprechend stellen sich für alle Beteiligten, namentlich Pro­jekt­ent­wick­ler, Ei­gen­ka­pi­tal­ge­ber, Joint Venture Partner, Mezzanine und Senior Darlehensgeber sowie Vertragspartner der­Pro­jekt­ge­sell­schaf­ten vielfältige Fragestellungen. Welche Hand­lungs­op­tio­nen stehen den Akteuren offen? Wie kann die jeweilige Rechtsposition gesichert werden? Wie können An­fech­tungs­ri­si­ken vermieden werden etc.?Mit unserem integrierten Team beleuchten wir die un­ter­schied­li­chen Szenarien und gehen dabei gern auf Ihre Fragen ein.
12/09/2023
Auswirkungen der GEG-No­vel­le 2024 für Mieter und Vermieter
Der Bundestag hat am 08. September 2023 die umstrittene GEG-Novelle verabschiedet. Wie wirkt sich dieses sog. Heizungsgesetz auf Mietverträge aus
05/07/2023
Immobilien in Zeiten der Energiewende
La­de­infra­struk­tur und Pho­to­vol­ta­ik-An­la­gen als neues Geschäftsmodell
25/04/2023
Immobilien in Zeiten der Energiewende
La­de­infra­struk­tur und Pho­to­vol­ta­ik-An­la­gen als neues Geschäftsmodell
17/03/2023
CMS berät Tree Energy Solutions bei Gründung des Joint Ventures mit Fortescue...
Hamburg – CMS hat die Tree Energy Solutions B.V. (TES) bei ihrem Joint Venture mit Fortescue Future Industries (FFI) zur Entwicklung des En­er­gie­im­port­ter­mi­nals in Wilhelmshaven beraten. TES hat mit...
31/01/2023
Photovoltaik, Immobilien und Steuerrecht
Zwischen der aktuellen Energiekrise und den Anforderungen an Unternehmen für ESG-Compliance stellen Unternehmen sich immer wieder die Frage, wie sie steigenden Strompreisen begegnen können und welche Alternativen es bei der En­er­gie­ver­sor­gung gibt. Eine um­welt­freund­li­che Lösung wird hierbei immer wieder erwähnt: Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. In der heutigen Folge der Staffel „bei­geSTEU­ERt“ spricht Dr. Hendrik Arendt mit Dr. Niklas Ganssauge, Dr. Sebastian Orth­mann und To­bi­as Schneider über die im Zusammenhang mit PV-Anlagen aufkommenden Fragen im Immobilienrecht, Energierecht & Steuerrecht. 
07/12/2022
ESG in der Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft – quo vadis?
ESG-Faktoren und sich daraus ergebende gesetzliche Regelungen haben für die Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft erheblich an Bedeutung zugenommen. Denn sie wirken sich mittlerweile auf den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie – von Finanzierung und Planung über Realisierung, Bau und Nutzung bis hin zur Verwertung – aus. Die Gefahr des Wertverlustes einer Immobilie bis hin zum sogenannten Stranded Asset aufgrund von nicht erfüllten Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en beschäftigt daher sämtliche Akteure der Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft. Um dem vorzubeugen, gilt es, die ge­setz­ge­be­ri­schen Anforderungen und weiteren Entwicklungen vorausschauend im Blick zu behalten und rechtzeitig aktiv zu werden.
21/01/2022
„Fit for 55“: Verschärfung der Ge­bäu­de­richt­li­nie geplant
Wie kann der Gebäudebestand in der EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden? Die Kommission schlägt eine umfassende Anpassung der Ge­bäu­de­richt­li­nie vor
25/11/2021
Ko­ali­ti­ons­ver­trag: Grüne Welle für die Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft?
Die Ampel auf Bundesebene kommt. Welche Farbe zeigt sie für die Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft