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Pflegekammer NRW

Errichtungsausschuss empfiehlt max. 5 Euro Mitgliedsbeitrag

Empfehlungen zur Beitragsregelung sowie Modelle für Kostenübernahmen und Ermäßigungen liegen vor.

Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hat auf seiner Sitzung am Dienstag eine konkrete Empfehlung für den Kammerbeitrag beschlossen. Dieser solle sich auf max. 5 Euro monatlich belaufen und frühestens ab September 2022 erstmals fällig werden. Auf Grundlage der Empfehlung könne dann die gewählte Kammerversammlung den Mitgliedsbetrag im kommenden Jahr endgültig festlegen, teilte der Errichtungsausschuss mit.

Außerdem empfiehlt der Ausschuss, für Pflegende, die in Teilzeit arbeiten, die Beitragshöhe entsprechend anzupassen.

Regelungen für Doppelmitgliedschaften in Planung

Auch sollen Personen in Härtefallsituationen vom Beitrag befreit sowie Regelungen für Doppelmitgliedschaften geschaffen werden, z. B. wenn eine Pflegefachperson ihren Wohn- und Arbeitsort in unterschiedlichen Bundesländern hat.

Weitere Empfehlung: Mitglieder, die eine Berufsurkunde besitzen, aber nicht mehr im Pflegeberuf arbeiten, weil sie z. B. bereits in Rente sind, werden beitragsfrei gestellt.

"Nur eine Kammer bringt die Pflege voran"

Die Oktober-Ausgabe von Die Schwester | Der Pfleger erörtert in der Titelstrecke, warum nur die Verkammerung die Profession Pflege nach vorne bringt. Die Ausgabe erscheint am 1. Oktober und beinhaltet u. a. ein Interview mit Sandra Postel. Am besten gleich vormerken!

Die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, verdeutlichte:

"Eine der ersten Aufgaben der Kammerversammlung wird es sein, in ihren demokratischen Strukturen den Kammerbeitrag zu beschließen. Die Höhe des Kammerbetrags ist so lange nicht festgelegt, was aber verständlicherweise zu Verunsicherung bei den Pflegefachpersonen, also unseren Mitgliedern, führt. Deshalb hat der Errichtungsausschuss Empfehlungen für die Kammerversammlung erarbeitet und in diesem Zuge eingehend den möglichen Kammerhaushalt vorbereitet. Welche Details am Ende entschieden werden, liegt in der Hand der noch zu wählenden Kammerversammlung. Wir sehen uns in der Pflicht, schon jetzt für größtmögliche Transparenz zu sorgen."

Im März 2022 erfolgt die Wahl der Kammerversammlung.

38 ehrenamtlich tätige Pflegefachpersonen und 15 hauptamtliche Mitarbeitende bauen seit 12 Monaten und noch bis zum Stichtag der Wahl die Geschäftsstelle auf, schaffen die Voraussetzungen für die Wahl der Kammerversammlung, entwickeln Kommunikationskanäle und organisieren die datenschutzkonforme Registrierung aller Pflegefachpersonen in NRW.

Appell von Laumann: Heute noch registrieren!

Die Mitgliederregistrierung ist derzeit in vollem Gang. Sie ist nach Angaben des Errichtungsausschusses notwendig, um an der Wahl der Kammerversammlung teilzunehmen. Darüber hinaus könne sich jede Pflegefachperson selbst zur Wahl stellen, sofern sie registriert sei.

Damit gäben sie ihrem Beruf eine starke Stimme gegenüber Institutionen und Entscheidungsgremien und sorgten für politische Ansprechbarkeit.

NRW-Landesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, betonte auf der Sitzung des Errichtungsausschusses:

"Bisher wurde mehr über die Pflege gesprochen anstatt mit der Pflege. In meinem langen politischen Leben habe ich festgestellt, dass immer, wenn über die Pflege entschieden wird, die Pflege überhaupt nicht mit am Tisch sitzt. Und das muss geändert werden. Deshalb ist es so wichtig, dass sich möglichst viele Pflegefachpersonen an der Wahl der Pflegekammer beteiligen. Nur so kommen wir raus aus der Fremdbestimmung, hin zu mehr Qualität und Mitspracherecht in der Pflege. Mein Appell: Heute noch registrieren, um demnächst wählen und mitbestimmen zu können! Sie haben die Wahl, dringend notwendige Veränderungen in der Pflege demokratisch zu unterstützen."

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