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Stellungnahme

ABDA entgegnet Monopolkommission

In einer Stellungnahme hat sich die ABDA gegen die Vorschläge der Monopolkommission zur Deregulierung des Apothekenmarkts positioniert. Im Fokus steht dabei besonders das Konzept eines »sanften Preiswettbewerbs«, den das Expertengremium propagiert.
Ev Tebroke
24.09.2018  14:14 Uhr


In ihrem am 4. Juli veröffentlichten Hauptgutachten XXII empfiehlt die Kommission der Regierung, das Vergütungssystem in der Arzneimittelversorgung zu reformieren und auf ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente zu verzichten.

Die meisten Vorschläge der Gutachter sind nicht neu, wie die ABDA anmerkt. Denn die Kommission verweist im aktuellen Gutachten explizit auf ihre Empfehlungen aus dem Jahr 2006 und 2010. Nach wie vor sieht sie die Tätigkeit der öffentlichen Apotheken im Wesentlichen als »eine Einzelhandelstätigkeit«. Unverändert schlägt das Gremium auch diesmal die Einführung eines Preiswettbewerbs, die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots und die räumliche Integration von Apotheken in andere Geschäfte vor. Dazu hatte die ABDA in früheren Stellungnahmen schon Position bezogen.

Um den Wettbewerb im Arzneimittelbereich zu fördern, empfiehlt die Kommission die schrittweise Anpassung des Vergütungssystems. So sollte bei Apotheken »der Preis für Leistungen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln künftig aus einer festen, zwischen Apothekern und Krankenkassen zu verhandelnden Vergütung für Beratungsleistungen, sowie einem von der Apotheke im Wettbewerb festzulegenden Entgelt für Serviceleistungen bestimmt werden«.


Für die ABDA hätte dieses Konzept eine »gravierende Verschlechterung der Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken« zur Folge. In ihrer Stellungnahme betont sie die Gleichpreisigkeit von Rx-Arzneimitteln als integralen Bestandteil des geltenden Systems und warnt vor Fehlanreizen. So garantierten feste Preise etwa die Unabhängigkeit des Apothekers bei der Beratung von Patienten. »Bei einem Preiswettbewerb und daraus resultierendem wirtschaftlichem Druck könnten sich Apotheken veranlasst sehen, Einkommensverluste durch höhere Verkäufe von OTC-Arzneimitteln auszugleichen. «

Servicepauschale nicht zielführend

Anstelle der bisherigen Zuzahlung der Patienten schlägt die Monopolkommission eine Servicepauschale vor, die Apotheken individuell erheben können. Apotheken soll es in einem ersten Schritt erlaubt sein, auf Zuzahlungen Rabatte anzubieten. Dies soll in Ballungsräumen zu Vergünstigungen für Verbraucher führen. Gleichzeitig könnten Apotheken in ländlichen Gebieten höhere Service-Entgelte fordern. Dies stärke Anreize für Apotheken in strukturschwachen Gebieten, folgern die Gutachter. Die ABDA kritisiert hier, dass die Wirkung des Rx-Versandhandels bei diesen Überlegungen unberücksichtigt bleibe. Während Patienten mit Akut-Bedarf bereit wären, den Service einer nahegelegenen Apotheke zu honorieren, würden etwa Chroniker eher auf eine Minimierung der Zuzahlung achten und dementsprechend auf den Online-Versand ausweichen. Dies wiederum schwäche die Apotheke vor Ort. Zusammenfassend ist laut ABDA anzunehmen, dass Chroniker sensitiver auf Preissteigerungen reagieren als Akutpatienten. »Genau diese Chroniker sind aber eine wesentliche Grundlage für die ökonomische Überlebensfähigkeit einer Apotheke«, heißt es in der Stellungnahme. Auch die von der Kommission propagierte Abgabe per Pick-up-Stellen begünstigt in den Augen der ABDA die Abwanderung von Patienten in den Versand – auf Kosten der Apotheken in ländlichen oder strukturschwachen Regionen.


»Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist als wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems entsprechend schutz- und förderungsbedürftig«, betont die ABDA. Die damit zusammenhängenden Gemeinwohlpflichten, für die die Apotheker die Verantwortung übernähmen, würden unter anderem aus den in der Stellungnahme beschriebenen Gründen über den Markt nicht adäquat honoriert, wenn die Vorschläge der Kommission Anwendung finden. Der Öffentlichkeit könnten sie dann nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Foto: Fotolia/gpointstudio

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