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Personalisierte Werbung Die neuen Facebook-AGB umgehen: So geht's

Von Alena Simon | 02.02.2015, 18:00 Uhr

Was bedeuten die neuen Facebook-AGB? Gibt es eine Alternative zur Löschung? Ja, sogar mehrere. shz.de zeigt, was man tun kann.

Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Facebook erlauben dem sozialen Netzwerk unter anderem, Werbung, die auf den Nutzer zugeschnitten wird, zu schalten. Anders als bisher will Facebook dabei nicht nur auf die vom Nutzer eingestellten Daten zugreifen können. Das persönliche Profil des Nutzers soll über dessen Internet-Nutzungsverhalten aufgebaut werden. So kann Facebook erkennen, auf welchen Seiten ein Nutzer sich regelmäßig aufhält und die Werbung dadurch direkt auf ihn anpassen.

Dieses Verfahren ist jedoch nichts Neues. Andere Unternehmen wie Google haben das ganze schon vorgekaut. Die persönlichen Daten der Nutzer sollen durch ein eigenes Werbenetz der Anbieter zu Geld gemacht werden. Durch die AGB wird Facebook nun erlaubt sein, was Google schon lange macht: die Anzeige von personenbezogener Werbung.

Neben der personalisierten Werbung gibt es in den AGB weitere Änderungen:

  • So soll es den Nutzern leichter gemacht werden, zu entscheiden, wer die Inhalte der eigenen Facebookseite sieht.
  • Auch können die Standortdaten mit Werbeanzeigen verbunden werden. Das heißt: Wer seine Standortdaten teilt, kann Informationen über Restaurants in der Nähe erhalten.
  • Eine neue Funktion soll mit der Änderung eingeführt werden. Mit dem „Kaufen“-Knopf können Nutzer Waren direkt über das Facebook-Konto erwerben.
Nutzungsbedingungen

Neue Facebook-AGB: Die Änderungen im Überblick

Meinung – Till Simon Nagel
Ab Freitag (30. Januar) gelten im sozialen Netzwerk Facebook neue Geschäftsbedingungen. Dann haben Nutzer mehr Möglichkeiten, Privatsphäre- und Sichtbarkeitseinstellungen zu kontrollieren. Auf der anderen Seite bringen die neuen AGB aber auch eine viel detailliertere und zielgerichtetere Verfolgung des Nutzerverhaltens mit sich. Mit einem Log-in nach dem 30. Januar stimmen Nutzer den neuen AGB automatisch zu, ein Widerspruch ist nicht möglich. Nutzer haben zwei Möglichkeiten: Akzeptieren oder Abmelden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deswegen, sich die umfangreichen neuen Regeln gut durchzulesen. „Facebook lässt sich erlauben, alle Nutzungsinformationen zu erheben und zu nutzen“, sagt die Rechtsanwältin Sabine Petri. Auch wenn man einzelnen Punkten nicht widersprechen kann, sei es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, was mit den eigenen Daten passiert. Ursprünglich für Anfang Januar geplant, wurde die Einführung der neuen AGB nach Protesten von Verbraucherschützern und Politikern um einen Monat verschoben. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Datenschutz Facebook will es Nutzern leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Dazu gibt es jetzt interaktive Anleitungen und auch Möglichkeiten, die Analyse von besuchten Seiten und Apps zu kontrollieren. Verbraucherschützerin Petri weist darauf hin, dass der Nutzer hier aktiv tätig werden muss. Neue Funktionen müssten in der Regel abgestellt werden, wenn man mit ihnen nicht einverstanden sei. Und man müsse sich bewusst sein, dass trotz aller Einstellungen Facebook alles erfahre und möglicherweise auswerte.

Standortdaten Künftig können Standortdaten mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer seinen Standort teilt, kann etwa Informationen über Restaurants in der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphone möglichst keinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren. Allerdings räumt nicht jede Plattform diese Möglichkeit ein.

Werbung Facebook will Werbung auf den Einzelnutzer zuschneiden. Bislang werden die Inhalte der Werbeanzeigen aus „Gefällt mir“-Angaben und anderen Aktivitäten im Netzwerk generiert. Bald sollen auch besuchte Webseiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Das Netzwerk ist in der Lage, die Aktivitäten seiner eingeloggten Nutzer im Netz teilweise nachzuvollziehen. Wer dann etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, könnte  Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung sehen. Künftig sollen Facebook-Nutzer Werbeanzeigen auf ihre Relevanz bewerten können. Dazu wird auch sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook die Nutzer einordnet und warum man eine bestimmte Anzeige sieht. Laut Facebook soll so sichergestellt werden, dass Nutzer nur relevante Werbung sehen. Die neue Einstellung für Werbeanzeigen geben dem Nutzer zwar mehr Kontrolle, ein großer Gewinn sind sie aber nicht, wie Staatssekretär Ulrich Kelber (SPD) von Bundesverbraucherschutzministerium bei der Vorstellung der neuen AGB Ende November 2014 urteilte: „Gleichzeitig erhält Facebook so aber auch noch mehr werberelevante Informationen über den Nutzer.“

Neue Funktionen Das Netzwerk will seine Kunden durch neue Optionen wie einen „Kaufen“-Knopf enger an sich binden. So könnte der Kauf von Waren direkt über das Facebook-Konto erfolgen. Damit könnte das Unternehmen neben Nutzungsdaten auch an Einkaufsgewohnheiten und Zahlungsdaten der Kunden kommen. „Aus Verbraucherschutzsicht ist das sehr kritisch zu bewerten“, sagt Sabine Petri. Durch Zusammenführung dieser Daten könnten umfassende Personenprofile erstellt werden.
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Dass die neuen AGB die Datenschützer nicht kalt lassen, ist klar. So sagte Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter für Schleswig-Holstein, bereits im November, dass die neuen AGB eine Schweinerei und hochgradig kritisch und unzulässig seien. Das Problem an den neuen Richtlinien ist die fehlende Zustimmung durch den Nutzer. Entweder stimmt man den AGB zu, indem man sich am Freitag bei Facebook anmeldet, oder man löscht seinen Account. Ganz oder gar nicht, ist hier die Devise.

Änderungen zum 1. Januar 2015

Neue Facebook-AGB sind „große Schweinerei“

Meinung – Gerrit Hencke
Viele Nutzer auf Facebook bekommen im Moment die Benachrichtigung über neue AGB, die ab dem 1. Januar 2015 für das soziale Netzwerk in Kraft treten. Automatisch akzeptiert man damit aktualisierte Daten- und Cookie-Richtlinien und erklärt sich darüber hinaus einverstanden, verbesserte Werbeanzeigen angezeigt zu bekommen. Dafür begleitet einen Facebook auch außerhalb von „facebook.de“ weiter und überwacht, welche Webseiten man besucht und welche anderen Apps man zum Beispiel auf dem Smartphone nutzt. „Was wir als Datenschützer lange befürchtet haben, wird jetzt offiziell zugegeben“, sagt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter für Schleswig-Holstein. Die Neuerungen in den AGB seien hochgradig kritisch und unzulässig – eine Schweinerei, sagt der Verbraucherschützer.

Durch Cookies, sogenannte Pixeltags, Plugins auf anderen Webseiten sowie Gerätekennungen wird das Nutzerverhalten künftig auch außerhalb von Facebook analysiert, um relevante Werbung einzublenden. Selbst wer nicht bei Facebook registriert oder ausgeloggt ist, wird künftig verfolgt. Dabei reicht es, die Webseite nur einmal aufgerufen zu haben, damit ein Cookie platziert wird. Auch über Facebooks Partnerseiten – generell aber jede beliebige Webseite die mit Facebook-Plugins bestückt ist – können Cookies gesetzt werden. „Die Diskussion um Fanpage-Betreiber, Cookies und Facebook-Plugins, die auch Nicht-Mitglieder von Facebook verfolgen, ist noch nicht beendet“, sagt Weichert. Der Datenschützer kämpft seit drei Jahren an verschiedenen Fronten gegen das soziale Netzwerk. Bislang mit mäßigem Erfolg. Ob zum Beispiel Facebook-Fanseiten für Unternehmen generell zulässig sind, muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht die Klage des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) abgewiesen. „Eine Revisionsbegründung wird von uns noch im Dezember eingereicht“, sagt Weichert. Eine Entscheidung in 2015 sei optimistisch.

Zwar soll sich die Überwachung durch Facebook ab dem 1. Januar zu Beginn noch abschalten lassen, eine Entscheidung für mehr Datenschutz in Deutschland wird es vorher aber nicht geben. Der Umfang der neuen AGB ist trotz Kürzung nach wie vor gewaltig. Wer sich einlesen möchte, hat teilweise mehrere Browserfenster gleichzeitig geöffnet. Facebook spricht seinen Nutzern aber auch neue Optionen zu, um den eigenen Datenschutz besser kontrollieren zu können. Immerhin: Whatsapp und Instagram sind laut Facebook nicht von den Änderungen betroffen. Doch auch dort klaffen Datenschutzlücken.

Da Facebook künftig den Standort des Gerätes auslesen möchte, bieten sich dem sozialen Netzwerk viele Möglichkeiten Werbung zu platzieren. So ist es denkbar, dass einem das Restaurant um die Ecke angezeigt wird und welche Freunde dort bereits ein- und ausgegangen sind.

Die Crux an den neuen Richtlinien ist die fehlende Zustimmung durch den Nutzer: „Die Änderungen sind nach deutschem Recht wahrscheinlich nicht wirksam und daher unzulässig“, sagt der Kieler Anwalt Stephan Dirks. Dennoch müssen zunächst Gerichte darüber entscheiden. Wer das Netzwerk nach dem 1. Januar weiterhin nutzt, akzeptiert die Änderungen automatisch und stillschweigend. Diese Regelung sei kritisch, denn grundsätzlich sei „schweigendes Zustimmen“ dem deutschen Recht fremd, so Dirks. Dennoch gebe es enge Klauseln für AGB, die stillschweigende Änderungen rechtsverbindlich machen. Dass nicht bei Facebook registrierte Internetnutzer auch durch Cookies verfolgt werden können, sieht auch Dirks kritisch. „Das dürfte unzulässig sein.“

Aus diesem Grund könnte Facebook in Deutschland Gegenwind drohen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen sich internationale Konzerne wie Google und Facebook an europäisches Datenschutzrecht halten – vor allem wenn sie Zweigstellen in Europa unterhalten. Google musste beispielsweise im Mai 2014 eine Niederlage hinnehmen und muss unliebsame Links in den Suchergebnisse künftig unter Umständen löschen. Der EuGH gab damals einem Spanier Recht, der seine Privatsphäre verletzt sah. Das Recht auf Vergessen ist somit höchstrichterlich beschlossen.



Wie schon bei früheren Änderungen der AGB machen auf Facebook derzeit wieder kleine Bildchen die Runde. Wer eines der Fotos teilt, widerspreche den Richtlinienänderungen zum 1. Januar 2015. Der Widerspruch würde allein durch das Teilen registriert. Diese Statusmeldungen sind jedoch sogenannte Hoaxes – Falschmeldungen. Denn wer sich bei Facebook registriert und einen Account anlegt, akzeptiert die AGB und sämtliche Richtlinien. Das Teilen von Statusmeldungen und Bildern à la „Aufgrund der neuen AGB in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten“, ist daher Quatsch und rechtlich unwirksam. Eine Alternative ist die Löschung des Accounts. Twitter-Nutzer reagieren mit Häme auf das Teilen der Bilder, denn selbst Politiker wie Dirk Niebel (FDP) fielen darauf herein.

Auch ähnliche Bilder mit teils derben Inhalten werden geteilt. Das Unverständnis unter einigen Facebookern ist groß.

„Wer dennoch bei Facebook bleiben will und möglichst wenig von sich preisgeben möchte, kann von seinem Klarnamen absehen“, sagt Thilo Weichert. Pseudonyme seien laut Telemediengesetz möglich, müssen aber für den Diensteanbieter – hier Facebook – zumutbar sein, erläutert Anwalt Dirks. Dennoch ist der Klarnamenzwang in den AGB von Facebook nach wie vor verankert. Zuletzt durften Nutzer aber wieder Pseudonyme verwenden. Das Netzwerk hatte Profile von Drag Queens, Drag Kings, Schwulen, Lesben und Transgendern gesperrt, da diese keine Klarnamen verwendeten. Nach massivem Protest, ruderte Facebook zurück.

Neben Pseudonymen rät Thilo Weichert weiterhin dazu, die Privatsphäre-Einstellungen intensiv zu nutzen und eine Datenabfrage bei Facebook zu stellen. „Es gibt auch eine Möglichkeit, die Cookies künftig nach den Sitzungen zu löschen.“ Diese Option sei im Browser anwählbar. Auch wenn Datenschutzbedenken bei vielen Nutzern keine so große Rolle spielen, kehren bereits viele Jugendlich Facebook den Rücken. Zu diesem Schluss kommt der Global Web Index. Auch Erwachsene empfinden Facebook demnach als immer langweiliger.

Bei einer Umfrage unter 12.500 Facebook-Nutzern in den USA und England gaben 50 Prozent an, immer seltener auf die Webseite zu gehen. Bei den 16 bis 19-Jährigen geben 64 Prozent an, Facebook seltener zu nutzen. Das bedeutet nicht, dass Teenager und Erwachsene die Plattform verlassen, eine Flucht aus dem sozialen Netzwerk – wie es bei StudiVZ der Fall war – hat noch nicht eingesetzt. Fest steht, dass die Aktivität der Nutzer auf Facebook zurückgeht. Viele der Befragten antworteten auf die Frage nach dem Warum, dass das soziale Netzwerk einfach nicht mehr so interessant sei.

Wohin die jungen Internetnutzer ziehen? Nicht zu Google+, sondern zu Twitter, Instagram und Whatsapp. Die Alternativen im Bereich der sozialen Netzwerke tun sich bis heute schwer. Sie heißen Diaspora, Friendica, App.net oder Ello. Mit Facebook haben sie einen großen Gegner und der kommerzielle Erfolg der Plattformen blieb bislang aus. Für alle die ein wenig in Erinnerung schwelgen wollen: auch MySpace und StudiVZ gibt es noch.
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Wer nicht gleich seinen Account löschen möchte, der sollte sich einige Punkte ansehen, mit denen man die neuen Richtlinien umgehen kann:

1. Wer einen Browser hat, sollte einen zweiten installieren:

 

Die meisten Internetnutzer gehen mit Firefox oder Chrome ins Netz. Meist reicht ein Browser. Möchte man durch Facebook nicht verfolgt werden, sollte man einen zweiten Browser installieren. Damit die Richtlinien möglichst ins Leere fahren, kann man dann Facebook in einem eigens dafür installierten Browser benutzen. So kann Facebook nichts verfolgen, außer den eigenen Cookie. Der Vorteil ist, dass der Browser eine eigenständige Software ist und keine Daten ausgetauscht werden. Alternativen zum Internet Explorer, Chrome oder Firefox sind Opera und Apples Browser Safari.

2. Die Datenverfolgung einfach ausschalten mit „Your Online Choices“:

 

Datenverfolgung war gestern. Nicht nur für Facebook, sondern für alle Seiten, kann man die nutzungsbasierte Werbung ausschalten. Über die Seite „Your Online Choices“, berichtet wdr.de. Dies muss einfach einmalig für jeden Browser ausgeführt werden. Auch auf Facebook ist der Link in den Privatsphäre-Einstellungen hinterlegt (siehe Punkt 4).

3. Das Ingoknito-Fenster:

Um die Datenmaschine Facebook auszubremsen, kann man auch den Privatsphäre-Modus im Browser aufrufen. Suchverläufe und Cookies werden nach Schließen des Browsers gelöscht. Personalisierte Werbung hat so kaum eine Chance. Bei Chrome einfach oben rechts das Menü aufrufen und ein „Neues Inkognito-Fenster“ öffnen. Ähnlich geht es bei Firefox. Menü öffnen und „Privates Fenster“ öffnen. Auch der Internet Explorer unterstützt das private Surfen. Im Menü unter Sicherheit kann man „InPrivate -Browsen“ aktivieren.

4. Die Privatsphäre-Einstellungen bei Facebook

Wer nicht möchte, dass Facebook zukünftig Werbung aufgrund des eigenen Surfverhaltens (auch außerhalb von Facebook) schaltet, sollte einmal einen Blick auf die Privatsphäre-Einstellungen werfen. Hier gibt es unter der Rubrik „Werbeanzeigen“ die Möglichkeit, gewisse Werbeformen zu verbieten.

Die ersten zwei Punkte auf der Liste kann man editieren und die Verfolgung auf „Niemand“ stellen. Hier geht es um das Verbot für andere Seiten, den Namen oder das Foto in Werbeanzeigen zu verwenden. Der unterste Punkt in diesem Reiter führt auf die in Punkt zwei dieses Artikels beschriebene Webseite zur Einschränkung der Werbung außerhalb von Facebook (Your Online Choices). Auf „European Digital Advertising Alliance“ klicken, dann „Germany“ und dort unter „Präferenzmanagement“ alle entsprechenden Seiten verwalten, die das Surfverhalten nicht zur Bewerbung nutzen dürfen.

Auch der Reiter „Apps“ ist hilfreich, möchte man verhindern, dass Apps im eigenen Namen werben. Dazu gehört die „umgehende Personalisierung“ sowie die Option „von anderen Nutzern verwendete Apps“. Hier kann man entscheiden, welche Informationen Apps oder Webseiten nutzen dürfen.

Wer dem nicht traut, dem bleibt dann doch nur der letzte Schritt:

5. Die Löschung des Accounts:

Die Löschung des Kontos funktioniert über den „Hilfe“-Punkt im Menü. In der Suchzeile „Konto Löschen“ eingeben und den Punkt „Wie kann ich mein Konto dauerhaft löschen?“ anklicken. Zunächst wird auf die vorübergehende Deaktivierung des Kontos informiert. Der Link zur Löschung des Kontos befindet sich am Ende oder einfach auf der Seite: https://www.facebook.com/help/delete_account

 

Wer nun den Button „Mein Konto löschen“ betätigt, dessen Profil wird vorerst nur stillgelegt. Die Daten bleiben etwa 14 Tage bis einen Monat erhalten, in der Hoffnung, man entscheide sich doch wieder um. Wer sich in der Zeit wieder einloggt, der unterbricht den Löschvorgang.

Erst nach gut 90 Tagen ist der Daten-Löschprozess abgeschlossen. Eine Garantie auf vollständige Löschung der Daten gibt es dann jedoch immer noch nicht.

TEASER-FOTO: Redaktion