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Flughafen-Gastronom meldet Insolvenz an

Roland Hess muss die drei Bistros am Dresdner Flughafen räumen, hat das Landgericht entschieden. Der Airport hat das letzte Angebot zur Einigung abgelehnt. Schadenersatz muss er vermutlich auch nicht zahlen.

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© Steffen Füssel

Zehn Jahre lang hat Roland Hess Geschäftsleute und Urlaubsreisende am Flughafen mit Essen und Trinken versorgt. Nun muss er das Feld räumen und hat vorsorglich Insolvenz angemeldet. „Vor allem zum Schutz der gut 20 Mitarbeiter“, sagt Hess’ Anwalt Frank Hannig.

Der Flughafen hat die Räumung von Hess eingeklagt. Darüber und die Widerklage von Hess auf 616 000 Euro Schadenersatz haben nun Richter entschieden. Das Urteil: Hess muss räumen und seine Forderung wurde abgelehnt. Allerdings kann Hess noch vors Oberlandesgericht ziehen. „Das tut mein Mandant“, so Hannig.

Aber der Flughafen hat bereits einen Räumungstitel. Das heißt, er kann, wenn er 200 000 Euro Sicherheitsleistung hinterlegt, von einem Gerichtsvollzieher Hess sofort räumen lassen. „Um das zu vermeiden, wurde die Planinsolvenz angemeldet“, so Hannig. Ein Insolvenzverwalter könne eine Räumung leichter abwenden oder verzögern. Zudem bekämen die Mitarbeiter Insolvenzgeld. „Wenn die Bistros geschlossen werden, können keine Umsätze gemacht und die Mitarbeiter nicht bezahlt werden“, so Hannig. Das solle so vermieden werden. Alle anderen Geschäfte von Hess’ Firma „Flair Gastronomie“ laufen gut.

Ob der Flughafen räumen lasse, sei unklar. Dieser habe ein Angebot zur Einigung Ende vergangener Woche abgelehnt. Da habe Hess einen Nachfolger angeboten, von dem er gut 100 000 Euro als Ausgleich bekommen hätte. Der Flughafen verhandelt aber mit anderen Interessenten.

Der Streit entbrannte vor Monaten, weil Hess die Miete zum Teil einbehalten hat. Er sieht den Vertrag verletzt, der ihm exklusiv die Gastronomie am Flughafen zusichere. Weil aber auch andere Snacks und Getränke am Airport verkaufen dürfen, verliere er Umsatz. (SZ/awe)