Zum Inhalt springen

Internetverträge Was die neue Routerfreiheit im Alltag bedeutet

Ab Montag dürfen Provider ihren Kunden keine Router mehr vorschreiben. Was heißt das für Verbraucher? Und können sie dann wirklich jeden Router nutzen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Anschlüsse eines Routers

Anschlüsse eines Routers

Foto: Frank Rumpenhorst/ dpa

Bislang konnten Internetprovider Kunden, die einen eigenen Router nutzen wollten, einen Strich durch die Rechnung machen. In der Praxis waren das oft die Kabelanbieter. Ab 1. August ist diese Praxis nicht mehr zulässig. Dann herrscht Routerfreiheit statt Routerzwang.

Die Anbieter müssen alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen, die neue Kunden brauchen, um das Endgerät ihrer Wahl anschließen zu können, unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Das kann auch weiter ein Leihrouter des Anbieters sein, muss es aber nicht.

Welche Geräte können Kabelkunden nutzen?

Kabelanbieter müssen bis 1. August die Spezifikationen zu ihren Schnittstellen veröffentlichen. Diese Informationen benötigen die Hersteller von Routern, damit die Geräte sich in den Netzen anmelden können. Die Kabelinternet-Router, die ab August verkauft werden, können für die Kabelnetze angepasst sein, müssen es aber nicht, sagt Marleen Frontzeck-Hornke vom Telekommunikationsportal Teltarif.de.

Wer sichergehen will, dass das Gerät der Wahl mit dem Netz des jeweiligen Providers kompatibel ist, sollte am besten bei der Kundenhotline anrufen und nachfragen.

Für welche Verträge und Kunden gilt die Routerfreiheit?

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen Anbieter ab 1. August Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert, kostenlos und unaufgefordert die nötigen Zugangsdaten und Informationen bereitstellen, damit diese den Router ihrer Wahl anschließen können. Manche Anbieter bieten auch allen Bestandskunden sofort die freie Routerwahl. Andere fordern dafür zum Beispiel bei älteren Verträgen den Wechsel in einen neuen Vertrag.

Wie läuft die Umstellung praktisch ab?

Unaufgefordert wird die Datenbereitstellung - insbesondere bei den Kabelnetzbetreibern - wohl nicht klappen, schätzt Frontzeck-Hornke. Kunden müssten bei manchen Providern zunächst anrufen und ihren Router anmelden, der danach im System dem Kunden zugeordnet wird.

So plant Kabelanbieter Unitymedia nach eigenen Angaben, dass die Kunden für die Inbetriebnahme eines eigenen Routers dessen Mac-Adresse sowie dessen Seriennummer telefonisch mitteilen müssen.

Darüber werde der Router identifiziert und der Internetanschluss aktiviert. Zugangsdaten für die Telefonie würden extra im Onlinekundencenter bereitgestellt. Diese müssen dann selbst im Konfigurationsmenü des Routers eingetragen werden.

Bei Vodafone/Kabel Deutschland soll die Aktivierung des Routers ohne Telefonat klappen. Im Kundenforum schildert der Anbieter, dass man nach Anschließen des Geräts eine beliebige Seite im Browser aufrufen muss, um automatisch zu einem Aktivierungsportal weitergeleitet zu werden, in dem der Router angemeldet wird. Auch Telefonzugangsdaten sollen im Laufe dieses Prozesses angezeigt werden.

Was ist mit DSL? Und warum gab es Routerzwang vor allem beim Kabel?

Das habe technische Gründe, die in der Infrastruktur der Kabelnetze lägen, erklärt Frontzeck-Hornke. Deshalb müssten Router auch vom Provider freigeschaltet werden. Bei DSL genüge es dagegen, vom Hersteller die Zugangsdaten in Form von Benutzernamen und Passwort zu bekommen. Viele Anbieter würden die Herausgabe schon lange praktizieren, damit Kunden ihren eigenen Router nutzen können. Es gebe aber auch DSL-Provider, die sich in der Vergangenheit quergestellt hätten.

Unabhängig von der Art des Anschlusses und Beschränkungen von Seiten des Providers habe es schon immer die Möglichkeit gegeben, hinter das Gerät des Providers einen eigenen Router zu hängen, sagt Frontzeck-Hornke. Mit dem neuen Gesetz müssten Provider nun aber jeden Router direkt an der Anschlussbuchse dulden, egal ob das Internet über Kabel, DSL, Glasfaser oder eine andere Technologie ins Haus kommt.

Was ist sonst noch zu beachten?

Bei Problemen mit dem eigenen Router muss man zunächst identifizieren, wo der Fehler liegt und wer zuständig ist, sagt Frontzeck-Hornke. Denn hakt es im Router, ist das nicht das Verschulden des Providers - dann muss der Hersteller kontaktiert werden. Und: Falls der Provider eine Community-WLAN-Option bietet, kann diese in der Regel nur per Leihgerät bereitgestellt werden.

Wie kam es zum Ende des sogenannten Routerzwangs?

Der Bundestag hatte Ende 2015 entschieden, den Routerzwang zu beenden, indem er ein neues Gesetz auf den Weg brachte. Es verbietet den Providern, Modems und Router als Teil ihrer technischen Infrastruktur zu behandeln.

Den neuen Regeln zufolge endet das Hoheitsgebiet der Provider an der Anschlussdose an der Wand. Sie wird im Gesetz als sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert: "Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden."

Der Routerzwang stand über Jahre hinweg in der Kritik - etwa, weil immer wieder Sicherheitslücken in Routern bekannt wurden, von denen dann oft zahlreiche Kunden bestimmter Provider betroffen waren, weil sie gezwungen waren, das entsprechende Gerät zu verwenden.

Der Chaos Computer Club (CCC) kritisierte 2013: "Wenn eine große Anzahl von Anwendern den gleichen Typ Endgerät benutzt, entstehen zudem Sicherheitsrisiken, die jede Monokultur mit sich bringt."

Auch mit Blick auf die Netzneutralität sahen die IT-Experten ein Problem: Wenn die Provider die Kontrolle über die Router hätten, könnten sie zum Beispiel P2P-Dienste oder Telefonieangebote direkt am Router sperren, hieß es in einer CCC-Stellungnahme.

Tom Nebe, dpa/mbö

Mehr lesen über

Verwandte Artikel