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Bundesrat

Gegenwind für Spahn

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will sich mit seinem geplanten Implantate-Register-Gesetz mehr Macht über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sichern. Der Bundesrat ist damit nicht einverstanden und tritt auf die Bremse.
Christina Müller
17.05.2019  13:56 Uhr

Bereits in Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das vergangene Woche in Kraft getreten ist, musste Spahn harsche Kritik an seiner wachsenden Einflussnahme auf die Selbstverwaltung einstecken. Im Entwurf des sogenannten Implantate-Register-Gesetzes legt der Minister noch einmal nach: Vorgesehen ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Verordnung Verfahrensgrundsätze des G-BA bei der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ärztlichen Versorgung regeln darf.

Das geht dem Bundesrat nun eindeutig zu weit: In einer Stellungnahme vom Freitag stellt sich die Länderkammer gegen das Vorhaben Spahns, dem BMG weitere Befugnisse gegenüber dem G-BA einzuräumen. Die vorgesehene Verordnungsermächtigung gefährde die unabhängige und allein auf den Erkenntnissen evidenzbasierter Medizin beruhende Bewertung medizinischer Behandlungsmethoden. Zudem seien die einzelnen Bewertungsverfahren zu individuell, als dass sie sich über eine Verordnung pauschal regeln ließen. Auch die Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des BMG über Entscheidungen des G-BA lehnen die Länder ab. Dies überschreite eindeutig die Grenze von Rechtsaufsicht zur Fachaufsicht, moniert der Bundesrat. Aus seiner Sicht besteht keine Notwendigkeit für zusätzliche Kontrollen.

Am geplanten Implantate-Register selbst sieht die Länderammer nach eigenen Angaben keinen Änderungsbedarf. Das Gesetz zielt darauf ab, Langzeitbeobachtungen von Implantaten sowie Aussagen zu Haltbarkeit und Qualität der Produkte zu ermöglichen. Hierfür sollen Hersteller gesetzlich verpflichtet werden, ihre Produkte in einer Datenbank zu registrieren.

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