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Patricia Jares

Principal Counsel
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht

CMS Hasche Sigle
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
50678 Köln
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Tschechisch

Patricia Jares berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Begleitung von (insolvenzbezogenen) Restrukturierungsmaßnahmen und Outsourcingvorhaben einschließlich der strategischen Beratung und Verhandlungen mit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern (z. B. Tarifverträge, Überleitungs- und Sanierungsvereinbarungen sowie Interessenausgleich und Sozialplan). Zu ihren Spezialgebieten gehören neben der unternehmerischen Mitbestimmung und Begleitung von Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren im Zusammenhang mit der Gründung von Europäischen Aktiengesellschaften (SE) die Beratung bei Arbeitszeitflexibilisierung und der Einführung von IT-Systemen, insbesondere auch im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI).

Patricia Jares ist seit 2012 als Rechtsanwältin bei CMS in Köln tätig und wurde 2020 zur Principal Counsel ernannt. 2019 absolvierte sie ein Secondment in der Konzernrechtsabteilung eines international tätigen Konzerns in New York City / USA. Sie ist Mitglied des CEE German Desk. Ihren Berufseinstieg hatte sie in der Rechtsabteilung eines international führenden, US-amerikanischen Sport- und Medienunternehmens.

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Veröffentlichungen

  • "Strategien für Arbeitgeber: Navigieren durch das Arbeitsrecht in der KI-Ära", CMS Mandanten-Veranstaltung: KI im Fokus: Die rechtliche Perspektive, Berlin, 2023-06-26 gemeinsam mit Neil Yeats
  • "Krise als Chance - Strategien gegen Fachkräftemangel: Fast alles was Recht ist – oder warum auch die Neurowissenschaft zur Lösung beitragen kann", 21. CMS Arbeitsrechtskongress , Köln, 2023-05-09
  • "Rechtliche Aspekte von künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt (Teil 1)", Expertenforum Arbeitsrecht (EFAR) 2023, gemeinsam mit Inka Knappertsbusch
  • "ChatGPT und arbeitsrechtliche Aspekte", - Expertenforum Arbeitsrecht- EFAR- 2023EFAR (Expertenforum Arbeitsrecht), gemeinsam mit Dr. Inka Knappertsbusch, LL.M.
  • "Umzug einer Betriebseinheit innerhalb einer Gemeindeist keine mitbestimmungspflichtige Versetzung", Der Betrieb 2022, 1779
  • "Unwirksame Eigenkündigung und insolvenzrechtliche Einordnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs", DB 2021, 571, gemeinsam mit Felix Fuchs
  • "Massenentlassungen in Konzernsachverhalten - Die Hürden des Konsultationsverfahrens", NZA, 16/2020, Seite 1071
  • "Vergütung der Einigungsstellenmitglieder kann Masseverbindlichkeit sein", Der Betrieb 2020, Seite 1127 am 25.05.2020, gemeinsam mit Felix Fuchs
  • "Das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren bei SE-Gründung in der unternehmerischen Praxis", DER BETRIEB (DB), Heft Nr. 5 Seite 177-232, 03.02.2020, Seite 223, gemeinsam mit Tobias Vogt
  • "Stationen für Flugpersonal sind Betriebe bzw. Betriebsteile i.S.d. § 17 KSchG und § 613a BGB", Der Betrieb (DB), 2019, 1512, Heft 26
  • "Rauchverbot trotz Brandschutzordnung – ein Fall für die Einigungsstelle?Der Betrieb, Entscheidungsbesprechung", Der Betrieb (DB), 02/2019, 101, gemeinsam mit Saskia Pitzer
  • "Verwirkung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB bei widerspruchsloser Weiterarbeit für den Betriebserwerber (§ 613a Abs. 6 BGB)", Der Betrieb (DB) 2018, 2247, gemeinsam mit Dr. Björn Otto
  • "Kein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung, Entscheidungsbesprechung", Der Betrieb (DB), erschienen 2018, S. 899, gemeinsam mit Dr. Björn Otto
  • "Übergang von Arbeitsverhältnissen bei einer umwandlungsrechtlichen Spaltung", Der Betrieb (DB), erschienen 2018, S. 1284, gemeinsam mit Dr. Björn Otto
  • "Kollege Hund – Arbeitsrechtliche Fragen zur Mitnahme eines Hundes an den Arbeitsplatz", ArbRB 2016, S. 374 ff.
  • "Katastropheneinsätze ehrenamtlicher Mitarbeiter bei THW und Freiwilliger Feuerwehr – Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis", ArbRB 2016, S. 250 ff.
  • "Passing on wage increases under collective agreements", International Law Office, online erschienen, 29. Juni 2016
  • "Was gehört alles zum Mindestlohn? - Anrechnung von Zulagen, Zuschlägen und anderen Vergütungsbestandteilen", Der Betrieb (DB) 2015, S. 307
  • "Christmas bonus and reference date rules – (no) presents for leaving employees?", International Law Office, online erschienen, 17. Dezember 2014
  • "Grundzüge der krankheitsbedingten Kündigung im Spiegel der Rechtsprechung", KSzW 04.2014, S. 269
  • "Restrictive covenants and compensation payment - look before you leap, International Law Office", online erschienen, 25. Juni 2014
  • "Zuordnung von Arbeitnehmern beim Betriebsteilübergang – Gestaltungsspielräume bei § 613 a BGB", AuA 4/14, S. 220 ff
  • "Year after year - Christmas bonuses and ex gratia provisions", International Law Office, online erschienen, 18. Dezember 2013
  • "Assignment of temporary employees - works council's right to refuse consent", online erschienen, 16. Oktober 2013
  • "Personal liability of works council members for consultancy fees", International Law Office, online erschienen, 6. März 2013
  • "Aktuelles zum Betriebsübergang - Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten", DStR 2013, S. 658 ff
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Vorträge

  • "KI im Recruiting: Erfahrungen aus Wissenschaft und Wirtschaft", Paneldiskussion BVMW Berlin-Brandenburg, gemeinsam mit Frau Inka Müller-Seubert, 07.07.2022
  • "Betriebsübergang, Betriebsänderung und Outsourcing", Haufe Akademie, Stuttgart, 08.06.2018
  • "Betriebsübergang, Betriebsänderung und Restrukturierungsvorhaben“, Vortrag im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Blockseminars von Frau Prof. Katharina Uffmann an der Universität Witten/Herdecke, Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU), 22.11.2015
  • "Betriebsübergang, Betriebsänderung und Outsourcing", Haufe-Akademie, Berlin, 08.05.2015
  • "Personenbedingte Kündigung", Vorlesung an der Universität zu Köln, November 2012
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Ausbildung

  • 2019: Secondment in den USA (New York City)
  • Referendariat am Oberlandesgericht Köln, unter anderem mit Stationen in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei und der Deutschen Sporthochschule Köln
  • Tätigkeit in einer US-amerikanischen Wirtschaftskanzlei in Köln
  • 2003: Teilnehmerin bei National Model United Nations Konferenz in New York (Simulationskonferenz der Vereinten Nationen für Studenten)
  • Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Köln
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Tätigkeitsbereiche

Feed

06/03/2024
Podcast CMS To Go | KI-Verordnung: Was Arbeitgeber wissen müssen
Die KI-Verordnung der EU soll die Einführung von men­schen­zen­trier­ter und ver­trau­ens­wür­di­ger künstlicher Intelligenz in Europa fördern. Doch was beinhalten und bezwecken die viel diskutierten, neuen Bestimmungen? Und welche Implikationen haben sie für Arbeitgeber und die Nutzung von KI in Unternehmen? Wird das Ziel der Förderung tatsächlich erreicht oder ist eher Gegenteiliges der Fall? Diese und viele weitere interessante Fragestellungen beantworten Ihnen Dr. Inka Knappertsbusch und Patricia Jares in einer neuen Folge „Einfach Arbeitsrecht“. Jetzt reinhören!
20/02/2024
CMS DiveThru: Was Arbeitgeber zur KI-VO wissen müssen
In unserem Webinar bieten wir Arbeitgebern einen tiefgehenden Einblick in die neue KI-VO der Europäischen Union. Erfahren Sie alles Wesentliche über den Inhalt der KI-VO und verstehen Sie, welche Auswirkungen sie auf Ihr Unternehmen haben wird. Sie lernen nicht nur die KI-VO im Detail kennen, sondern erhalten auch praktische Tipps, wie Sie die Einhaltung dieser Verordnung in Ihrem Unternehmen sicherstellen können. Mit diesem Wissen sind Sie in der Lage, mit den dynamischen Veränderungen in der KI-Regulierung Schritt zu halten und Ihre Un­ter­neh­mens­stra­te­gien entsprechend anzupassen.
14/02/2024
Kein Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebsrats bei ChatGPT & Co.
Der Beitrag untersucht das Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebsrats bei der Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren generativen KI-Systemen
31/01/2024
Regulierung von KI-Systemen (Teil 2): Bedeutung der KI-Haf­tungs­richt­li­nie...
Teil 2 zur KI-Verordnung befasst sich mit der KI-Haf­tungs­richt­li­nie und legt dar, was sie für Arbeitgeber bedeuten wird
01/12/2023
Ar­beits­zeit­er­fas­sung: Reform des ArbZG
Am 18. April 2023 hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Soziales (BMAS) seinen Re­fe­ren­ten­ent­wurf für die Reform des Ar­beits­zeit­ge­set­zes (ArbZG-E) vor­ge­legt. Damit reagiert es auf Entscheidungen des EuGH vom 14. Mai 2019 (Az.: C-55/18) sowie des BAG vom 12. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21), die bei den Arbeitgebern für große Unsicherheit im Hinblick auf eine fehlerfreie Ar­beits­zeit­er­fas­sung gesorgt haben: Nachdem der EuGH in seiner sogenannten „Stech­uhr-Ent­schei­dung“ feststellte, dass die vorherige deutsche Rechtspraxis, nur Überstunden, nicht aber die reguläre Arbeitszeit zu erfassen, gegen die EU-Ar­beits­zeit­richt­li­nie (2003/88/EG) verstoße, leitete das BAG in seiner vieldiskutierten Entscheidung eine allgemeine Pflicht zur Ar­beits­zeit­er­fas­sung aus der ar­beits­schutz­recht­li­chen Generalklausel des § 3 ArbSchG ab. Sollte der ArbZG-E in seiner jetzigen Fassung in Kraft treten, bedarf es dieses Rückgriffs nicht mehr. Mehr zu der Historie erfahren Sie in unserem Blog und in unserem Podcast. Pflicht zur elektronischen Erfassung noch am selben Tag § 16 Abs. 2 ArbZG-E begründet nun ausdrücklich die allgemeine Pflicht, Beginn, Ende und Dauer – und zwar alle drei Werte separat – der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Nicht auf­zeich­nungs­pflich­tig sind Ruhe- und Pausenzeiten gemäß § 4 ArbZG. Ob Pausen eingehalten wurden, ist zwar aus den erfassten Werten über die tägliche Arbeitszeit ableitbar, die Lage und Anzahl der Pausen allerdings nicht. Die Erfassung der Arbeitszeit muss grundsätzlich noch am selben Tag elektronisch erfolgen. Elektronisch sind beispielsweise Zeit­er­fas­sungs­pro­gram­me, Apps oder herkömmliche Ta­bel­len­kal­ku­la­tio­nen; eine automatisierte Erfassung ist nicht nötig. Aufzeichnungen in anderer Form wie etwa auf Stundenzetteln werden nach einer Übergangsfrist nur noch für Kleinunternehmen mit bis zu zehn Arbeitnehmern (§ 16 Abs. 8 S. 3 ArbZG-E) oder bei entsprechender ta­rif­ver­trag­li­cher Regelung (§ 16 Abs. 7 Nr. 1 ArbZG-E) zulässig sein. Die Auf­be­wah­rungs­pflicht für die Aufzeichnungen beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 16 Abs. 2 S. 3 ArbZG-E). Erfasst werden muss die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer. Dazu zählen gemäß § 2 Abs. 2 ArbZG auch Auszubildende, Praktikanten und Volontäre. Nicht umfasst sind hingegen die in § 18 ArbZG genannten Personengruppen, insbesondere leitende Angestellte und Chefärzte (nicht abschließend geklärt, wohl aber auch Ge­schäfts­füh­rer). Außerdem sollen Tarifparteien solche Arbeitnehmer ausschließen können, die nicht verpflichtet sind, zu festgesetzten Zeiten am Arbeitsplatz anwesend zu sein, sondern über den Umfang und die Einteilung ihrer Arbeitszeit selbst entscheiden können. Dazu zählen etwa Füh­rungs­kräf­te, herausgehobene Experten oder Wissenschaftler. Ver­trau­ens­ar­beits­zeit bleibt möglich Verantwortlich für die Erfassung der Arbeitszeit ist der Arbeitgeber. Er kann die Auf­zeich­nungs­pflicht zwar an die Arbeitnehmer oder an Dritte wie Vorgesetzte der Beschäftigten oder Entleiher von Leih­ar­beit­neh­mern delegieren (§ 16 Abs. 3 ArbZG-E). Dabei muss er aber eine ordnungsgemäße Umsetzung durch Kontrolle oder andere geeignete Maßnahmen, durch die ihm Verstöße bekannt werden, sicherstellen (§ 16 Abs. 4 ArbZG-E). Hierzu zählt beispielsweise die Meldung eines elektronischen Ar­beits­zeit­er­fas­sungs­sys­tems. Gegebenenfalls bedarf es zuvor einer Anleitung der Arbeitnehmer. Mit der Delegation wird der Arbeitgeber Ver­trau­ens­ar­beits­zeit umsetzen können. Zu An­wen­dungs­schwie­rig­kei­ten im Rahmen von mobilem Arbeiten wie etwa durch kurze Unterbrechungen der Arbeitszeit zu privaten Tätigkeiten oder – umgekehrt – durch kurze dienstliche Tätigkeiten nach Dienstschluss bietet der ArbZG-E hingegen keine Lösung. Hinsichtlich der Erfassung von Be­reit­schafts­dienst und Rufbereitschaft ist auf die durch die Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zu­rück­zu­grei­fen: Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort physisch anwesend zu sein und sich dort für diesen in Bereitschaft zu halten (Be­reit­schafts­dienst), besteht eine Auf­zeich­nungs­pflicht nach dem ArbZG-E. Kann der Aufenthaltsort hingegen vom Arbeitnehmer selbst gewählt werden (Ruf­be­reit­schaft), muss die Zeit, in der er nicht zur Arbeit herangezogen wird, nicht erfasst werden. Einführung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Ar­beits­zeit­er­fas­sung Bislang führen Verstöße des Arbeitgebers gegen die allgemeine Auf­zeich­nungs­pflicht nicht zu Geldbußen. Sollte § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG-E in Kraft treten, wird sich dies ändern: Wenn ein Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig Aufzeichnungen der Arbeitszeit nicht oder nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstellt, kann dies als Ord­nungs­wid­rig­keit mit einer Geldbuße bis zu EUR 30.000 geahndet werden (§ 22 Abs. 2 ArbZG-E). Besteht aktuell Handlungsbedarf? Obwohl die europäischen Vorgaben einen gewissen Hand­lungs­spiel­raum für eine flexiblere Ar­beits­zeit­ge­stal­tung – trotz Auf­zeich­nungs­pflicht – lassen, sieht alles danach aus, als würde sich durch den ArbZG-E inhaltlich wenig ändern. Arbeitgeber sollten aber im Hinblick auf die derzeitigen Planungen und das (künftige) Bußgeldrisiko – sofern nicht bereits geschehen – schon jetzt prüfen, wie eine Umstellung auf ein elektronisches Erfassungssystem umsetzbar ist. Tipps dazu finden Sie hier.
30/11/2023
CMS DiveThru: KI im Recruiting
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel, und Künstliche Intelligenz (KI) spielt dabei eine zentrale Rolle. Besonders im Re­crui­ting-Be­reich zeichnet sich ein deutlicher Trend zu KI-Anwendungen ab – von Sourcing-Me­tho­den über Matching-Al­go­rith­men bis hin zu umfassenden Re­crui­ting-Platt­for­men. In unserem Webinar stellen wir Ihnen ausgewählte KI-Tools vor und erklären, wie Sie diese in Ihrem Unternehmen rechtssicher einführen und nutzen können. Wir werden nicht nur wichtige ar­beits­recht­li­che Aspekte beleuchten, sondern auch auf Da­ten­schutz­fra­gen eingehen und die entscheidenden Regelungen der KI-Verordnung für Arbeitgeber vorstellen. Dieses Webinar bietet Ihnen umfassende Einblicke und praktische Leitlinien für die effektive und rechtssichere Anwendung von KI im Recruiting.
25/09/2023
Regulierung von KI-Systemen (Teil 1): Auswirkungen der KI-Verordnung auf...
Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen der KI-Verordnung für Arbeitgeber vor
08/08/2023
Ethische Aspekte von Künstlicher Intelligenz – was Arbeitgeber beachten...
Dieser Beitrag zeigt, welche ethischen Aspekte Arbeitgeber bei dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen beachten sollten
07/07/2023
CMS begleitet die Stockmeier Gruppe bei Um­wand­lungs­pro­zess in eine Europäische...
Düs­sel­dorf/Köln - Die international operierende Stockmeier Holding GmbH mit Sitz in Bielefeld hat ihre Ge­sell­schafts­form gewandelt und agiert zukünftig als Europäische Ak­ti­en­ge­sell­schaft („SE“)...
26/06/2023
KI im Fokus: Die rechtliche Perspektive
Kaum etwas wird derzeit so intensiv und vielfältig diskutiert wie generative KI und große Sprachmodelle. Im juristischen Bereich erwarten wir erhebliche Um­wäl­zun­gen. Un­se­re Veranstaltung bietet Ihnen an einem Tag einen kompakten Überblick:Wie ist der Stand der EU-Regulierung für Künstliche In­tel­li­genz? Wie sind KI-Systeme und deren Erzeugnisse urheber-, datenschutz- und arbeitsrechtlich aktuell ein­zu­ord­nen? Was wird ab wann von der Mischung aus Recht und generativer KI rechts­in­for­ma­to­risch zu erwarten sein?Programm
06/06/2023
Neun Ideen, wie Sie dem Fach­kräf­te­man­gel effektiv begegnen können
Viele Unternehmen stehen hinsichtlich des Fach­kräf­te­man­gels weiterhin vor großen Her­aus­for­de­run­gen. Denn wollen Arbeitgeber neue Mitarbeiter rekrutieren und alte Mitarbeiter halten, müssen Anreize...
01/06/2023
Arbeiten im Metaverse – juristische Her­aus­for­de­run­gen
Das Metaverse ist in der Zukunft der Arbeitswelt angekommen. Zahlreiche Unternehmen stellen sich die Frage, wie sie die Vorteile des Metaverse für sich und ihre Mitarbeitenden nutzen können und welche rechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind. In unserer neuen Folge „Willkommen im Metaverse“ klären Dr. Inka Knappertsbusch und Patricia Jares, beide bei CMS Deutschland im Arbeitsrecht tätig, ar­beits­recht­li­che Fragestellungen rund um die digitale Welt. Wie können Ar­beits­be­din­gun­gen festgelegt werden? Und welches Rechtssystem ist anwendbar? Hören Sie jetzt rein.