Tamara Schögl
Zulassungsbescheinigung (Zulassungsschein) in Österreich

Auto anmelden: Die wichtigsten Infos zur Kfz-Zulassung in Österreich

Wie kann man in Österreich ein Auto anmelden oder abmelden? Die wichtigsten Infos zur Kfz-Zulassung haben wir hier für euch zusammengefasst.

Veröffentlicht am 31.01.2024

Wie kann man in Österreich ein Auto anmelden? Hier findet ihr die wichtigsten Informationen rund die Kfz-Zulassung.

Wo und wie kann man in Österreich ein Auto anmelden?

Ein Auto kann in einer Zulassungsstelle angemeldet werden, die für den politischen Bezirk zuständig ist, in dem der Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz des Anmelders liegt. Dafür müssen einige Unterlagen mitgebracht und die Gebühr entrichtet werden.

Die Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung, das Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie die Begutachtungsplakette bekommt man nach erfolgter Anmeldung direkt ausgehändigt.

Zur Kfz-Anmeldung kann man die Zulassungsstelle selbst aufsuchen. Als Alternative bieten viele Versicherungsunternehmen bzw. deren Vertreter aber auch den Service an, dies für Kunden zu übernehmen. Dazu ist dem Versicherungsvertreter lediglich eine Vollmacht auszustellen. Die benötigten Unterlagen werden in diesem Fall dem Vertreter ausgehändigt.

Was braucht man, wenn man ein Auto anmelden will?

Um in Österreich ein Auto anmelden zu können, benötigt man einige Unterlagen. Diese müssen direkt bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Dokumente und Unterlagen für die Kfz-Anmeldung [Checkliste]

Folgende Dokumente sind für die Kfz-Anmeldung erforderlich:

  • Ein amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders ist Grundvoraussetzung für eine Kfz-Zulassung, also z.B. ein Reisepass.
  • Eine Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflicht ist ebenso erforderlich – das Auto muss also versichert werden, bevor es angemeldet/zugelassen werden kann.
  • Weiters muss ein Genehmigungsnachweis des Fahrzeuges vorgewiesen werden. Damit ist der Typenschein oder ein Auszug aus der Genehmigungsdatenbank (oder auch eine Einzelgenehmigung) gemeint.
  • Bei der Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges müssen außerdem vorgelegt werden: Der Kaufvertrag, die Rechnung (bzw. Unterlagen, aus denen der Erwerb des Fahrzeuges hervorgeht) sowie ein gültiges “Pickerl” (positives §57a-Gutachten), sofern das Auto bereits der wiederkehrenden Untersuchung unterliegt.
  • Eine aktuelle Abfrage des Wohnsitzes beim zentralen Melderegister ist für Privatpersonen laut Gesetz ebenfalls erforderlich – diese Abfrage wird aber durch die Zulassungsstelle durchgeführt.
  • In bestimmten Fällen (z.B. Zulassung auf eine Person unter 18 Jahren, Eigenimport, Firmen- oder Leasingfahrzeug) können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Wie läuft die Kfz-Zulassung im Detail ab?

  • Eine bestehende Haftpflichtversicherung für das Auto ist Voraussetzung, damit dieses bei der Zulassungsstelle angemeldet werden kann.
  • Alle erforderlichen Unterlagen (siehe oben) müssen in einer Zulassungsstelle vorgelegt werden, die für den politischen Bezirk zuständig ist, in dem der Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz des Anmelders liegt.
  • Die Daten werden übernommen, das Antragsformular wird sodann vom Antragsteller unterschrieben. Mittels schriftlicher Vollmacht kann auch ein Vertreter das Fahrzeug anmelden.
  • Von der Zulassungsstelle wird direkt eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Auf Antrag ist auch eine Zweitausfertigung möglich.
  • Der Anmelder erhält außerdem ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument, welches aus dem zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung und dem vorgelegten Genehmigungsnachweis besteht – diese beiden Dokumente werden von der Zulassungsstelle miteinander verbunden. Dieses Fahrzeug-Genehmigungsdokument wird bei einer erneuten Zulassung des Fahrzeuges benötigt.
  • Nachdem die Gebühren entrichtet wurden, werden dem Anmelder bei der Zulassungsstelle alle Unterlagen, die Kennzeichentafeln sowie die Begutachtungsplakette übergeben. Das Auto kann damit direkt im Anschluss genutzt werden.

Wissenswertes rund ums Thema Autoversicherung in Österreich findet ihr hier.

Auto anmelden in Österreich – die Kosten im Überblick

Die Kosten für die Kfz-Zulassung in Österreich setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen.

  • Wer ein Auto anmelden will, braucht dafür inklusive neuer Kennzeichentafeln 206,60 Euro.
  • Für den Zulassungsschein im Scheckkartenformat werden zusätzlich noch 28,10 Euro fällig.
  • Wer bei der Anmeldung eines Autos seine alten Kennzeichen weiterverwendet, spart sich die 23 Euro für die neuen Tafeln.
Wer ein Auto anmelden will, muss eine Zulassungsstelle aufsuchen.
Wer ein Auto anmelden will, muss eine Zulassungsstelle aufsuchen.

Kosten für die Kfz-Zulassung in Österreich

Das sind die Kosten im Detail (Stand: Jänner 2024, Quelle: oesterreich.gv.at):

  • Behördenanteil: 119,80 Euro
  • Bearbeitungsleistung: 60,80 Euro
  • Abfrage des zentralen Melderegisters: 1,10 Euro
  • Begutachtungsplakette: 1,90 Euro
  • Kennzeichentafeln: 23 Euro für Pkw und Lkw, 13 Euro für Motorrad, 8,50 Euro für Motorfahrrad, 11,50 Euro für Anhänger und Zugmaschinen
  • Zulassungsschein im Scheckkarten-Format: 28,10 Euro 

Wie bekommt man ein Wunschkennzeichen?

Bei der Anmeldung eines Autos erhält man neue Kennzeichen, sofern man nicht bisherige Kennzeichen beibehält. Die beiden Tafeln für Front und Heck kosten 23 Euro – was darauf steht, kann man sich aber nicht aussuchen. Es gibt aber auch die (kostenpflichtige) Option, ein Wunschkennzeichen zu nutzen. So funktioniert’s:

  • Ein Wunschkennzeichen muss bei der Zulassungsbehörde (je nach Hauptwohnsitz: Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat bzw. in Wien das Verkehrsamt) des Hauptwohnsitzes des Antragstellers beantragt bzw. reserviert werden.
  • Die Behörde stellt dann Bestätigung für die Reservierung bzw. Bewilligung für das Wunschkennzeichen aus, wenn kein Grund für eine Ablehnung vorliegt und das Kennzeichen noch frei ist. Mit dieser Bestätigung der Zulassungsbehörde kann bei der Zulassungsstelle das Wunschkennzeichen bestellt und im Normalfall innerhalb von etwa einer Woche abgeholt werden.
  • Ein Wunschkennzeichen kann für maximal 5 Jahre reserviert oder sofort zugewiesen werden. Das heißt, man kann sich bereits darum bemühen, bevor man das Auto anmelden will. Nach 15 Jahren erlischt die Gültigkeit, sofern nicht schon früher freiwillig auf das gewünschte Kennzeichen verzichtet wurde oder rechtzeitig eine Verlängerung beantragt wurde.
  • Bei der Zulassungsstelle kann ein Wunschkennzeichen verlängert werden – frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit. Wer nicht verlängert, muss auf ein “normales” Kennzeichen umsteigen und dafür die üblichen Gebühren bezahlen.  Eine erneute Zulassung ist nicht nötig.
  • Für die Bewilligung werden 228,30 Euro fällig, bei der Abholung der Kennzeichen zusätzlich 23 Euro für die Kennzeichen. Die Verlängerung der alten Wunschkennzeichen kostet insgesamt 214 Euro.

Alle Details rund ums Thema Wunschkennzeichen haben wir hier für euch zusammengefasst.

Wie bekommt man ein Wechselkennzeichen?

Man kann auch bis zu drei Fahrzeuge für ein und den selben Satz Kennzeichen anmelden – dabei handelt es sich dann um so genannte Wechselkennzeichen.

Es ist auch möglich, weitere Fahrzeuge zu bereits bestehenden Kennzeichen „dazuzumelden“.

Alle Informationen rund um Wechselkennzeichen findet ihr in diesem Artikel.

Wie kann man ein Auto abmelden?

Ein zugelassenes Fahrzeug kann bei jeder Zulassungsstelle entweder vorübergehend (Hinterlegung von Kennzeichen) oder auch endgültig abgemeldet werden.

Dokumente und Unterlagen für die Abmeldung [Checkliste]

  • Amtlicher Lichtbildausweis des Abmeldenden, beide Teile der Zulassungsbescheinigung, Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument (Typenschein oder Einzelgenehmigung oder Nachweis für die Zulassung oder eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw. das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument)
  • Wenn der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint: Eine Vollmacht
  • Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters, wenn das Fahrzeug nach dem Ableben des Zulassungsbesitzers abgemeldet wird. Im Zuge des Ablebens des Zulassungsbesitzers ist auch eine Einantwortungsurkunde vorzulegen.
  • Die Kennzeichentafeln

Wie kann man ein Auto ummelden?

Wer umzieht, Umbauten am Fahrzeug vornimmt oder den Namen ändert muss unter gewissen Umständen auch sein Auto ummelden. Was in welchen Fällen zu beachten ist? Hier der Überblick:

  • Änderungen am Fahrzeug, z.B. der Einbau einer Anhängerkupplung oder auch Änderungen an der Motorisierung können u.U. ein Grund sein, eine Zulassungsstelle aufsuchen zu müssen und die Änderungen genehmigen und eintragen zu lassen.
  • Bei Namensänderung bei Hochzeit oder Scheidung reicht die Erfassung der Änderung des Familienstands und des Namens bei der Einwohnerbehörde. An die Zulassungsstelle werden die neuen Daten automatisch weitergegeben.
  • Bleibt bei einem Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen gleich, muss bezüglich der Kfz-Zulassung nichts unternommen werden.
  • Wenn sich durch einen Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen ändert, aber weiterhin dieselbe Zulassungsbehörde zuständig ist, muss die Änderung innerhalb einer Woche gemeldet werden.
  • Ändert sich durch einen Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen und ist außerdem eine andere Behörde für den neuen Hauptwohnsitz zuständig, muss das Auto abgemeldet und neuerlich angemeldet werden (und die für die Anmeldung üblichen Kosten getragen werden). Behördenfrist: 3 Tage.

FAQ: Auto anmelden – häufige Fragen zur Kfz-Zulassung in Österreich

Muss man ein Auto verpflichtend anmelden?

Wenn das Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr genutzt wird, muss es vorher zugelassen werden.

Muss man eine Versicherung abschließen, wenn man ein Auto anmelden will?

Eine bestehende Haftpflichtversicherung für das Auto ist für die Anmeldung unbedingt notwendig, eine entsprechende Bestätigung der Versicherung muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Wer ein Auto anmelden will, braucht dafür inklusive neuer Kennzeichentafeln 206,60 Euro. Werden bestehende Kennzeichen für das anzumeldende Auto weiterverwendet, spart man sich die 23 Euro für die neuen Tafeln. Für den Zulassungsschein im Scheckkartenformat (optional) werden zusätzlich noch 28,10 Euro fällig.

Wann kann man das Auto nach der Anmeldung nutzen?

Das Auto kann direkt nach der erfolgten Anmeldung in der Zulassungsstelle mit den dort ausgehändigten Kennzeichen und der Begutachtungsplakette genutzt werden.