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Neubauten Maas hält Ausnahmen von Mietpreisbremse für möglich

Die Bundesregierung will die Mieten in deutschen Städten begrenzen, aber ohne den Neubau abzuwürgen. Justizminister Maas bietet nun an, neue Wohnungen umfassender als bisher geplant von der Mietpreisbremse auszunehmen.
Neubaugebiet in Frankfurt am Main: Investitionen in Wohnungen erhalten

Neubaugebiet in Frankfurt am Main: Investitionen in Wohnungen erhalten

Foto: Arne Dedert/ dpa

Berlin - Bei der geplanten Mietpreisbremse zeichnen sich mehr Ausnahmen ab als bisher vorgesehen. "Wir können darüber diskutieren, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen", sagte der zuständige Justizminister Heiko Maas (SPD). Der ursprüngliche Entwurf sieht dies nur für erstmalige Vermietungen neu gebauter Wohnungen vor. "Wir wissen, dass zurzeit viel in den Wohnungsbau investiert wird. Diese Investitionsbereitschaft wollen wir erhalten", sagte Maas.

Die Bremse sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. In welchen Gebieten dies greift, sollen die Bundesländer für fünf Jahre festlegen können. Drastische Mietsprünge gibt es vor allem in vielen Großstädten und Universitätsstädten, zuletzt offenbar auch als Reaktion auf das bevorstehende Gesetz. Aus der Union und von Hauseigentümern war mehrfach Kritik an den Plänen laut geworden. Der Gesetzentwurf wird derzeit in der schwarz-roten Koalition abgestimmt.

Maas sagte, das Vorhaben sei auf einem guten Weg. "Wir wollen, dass der Zeitplan eingehalten wird und die Mietpreisbremse wie geplant im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten kann." Er gehe davon aus, dass der Entwurf in den Wochen nach der parlamentarischen Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden könne.

Gesetz könnte auf fünf Jahre beschränkt werden

In der Koalition werde auch darüber gesprochen, dass sowohl das Gesetz als auch die daraufhin entstehenden Verordnungen der Länder jeweils für fünf Jahre gelten sollen. "Ich halte es für richtig, nach fünf Jahren zu evaluieren, wo das Instrument genutzt worden ist und welche Wirkungen es hatte", sagte Maas.

Die ebenfalls vorgesehenen Änderungen bei Maklerkosten seien eine Frage der Gerechtigkeit: "Wir wollen, dass in Zukunft derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt hat - und nicht immer automatisch der Mieter." Oft bekämen Mieter die Kaution ihrer vorigen Wohnung erst Monate später zurück. "Wenn sie dazu wie bisher automatisch die Maklerkosten für die neue Wohnung tragen müssen, kommt einfach zu viel zusammen."

Zu Forderungen des Landes Berlin und des dortigen Justizsenators Thomas Heilmann (CDU), das Bestellerprinzip für Maklerkosten auch auf Hauskäufe auszudehnen, äußerte sich Maas zurückhaltend, aber gesprächsbereit. "Bei der Miete ist das Problem drängender. Es sind weit mehr Menschen betroffen", sagte er. "Und es sind meistens auch Menschen betroffen, die weniger Geld haben als jemand, der eine Wohnung kaufen kann." Wenn die Union dies wolle, könne man aber auch darüber jederzeit reden.

ade/dpa