Publiziert am: 19.05.2017

Wichtiges Ja zu Entlastung der KMU

EINGESCHRÄNKTE REVISION – Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative von sgv-Vorstandsmitglied Nationalrätin 
Daniela Schneeberger zur eingeschränkten Revision angenommen. Auch sgv-Vorstandsmitglied Sylvia Flückiger war erfolgreich.

Die Aufsichtsbehörde des Bundes hat in den letzten Jahren ihre Vorschriften zur eingeschränkten Revision verschärft – entgegen der Absicht des Gesetzgebers. Die Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger, Präsidentin von TREUHAND|SUISSE und Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, forderte deshalb in einer parlamentarischen Initiative eine Präzisierung des Gesetzes, um die KMU vor unnötigem Aufwand zu schützen. Der Nationalrat hat diese Initiative in der Sondersession von Anfang Mai angenommen.

Die Absicht wurde unterlaufen

Die 2008 eingeführte eingeschränkte Revision ist auf KMU zugeschnitten. Sie ermöglicht eine professionelle Revision, ohne dass die KMU die Bestimmungen einer ordentlichen Revision einhalten müssen. Dies erspart ihnen administrativen und finanziellen Aufwand.

Das Gesetz lässt allerdings Interpretationen zu. Die Aufsichtsbehörde des Bundes wendete in der Vergangenheit für die eingeschränkte Revision immer häufiger die Bestimmungen der ordentlichen Revision an. Damit unterlief sie die Absicht des Gesetzgebers, die KMU zu entlasten.

«Aus einer Hand» muss 
möglich sein

Mit ihrer parlamentarischen Initiative wollte Nationalrätin Schneeberger die Regelung für die eingeschränkte Revision im Obligationenrecht präzisieren, im Sinne der vom Gesetzgeber gewollten Vereinfachung. «Die eingeschränkte Revision muss wieder KMU-tauglich, also pragmatisch, werden», sagt die Präsidentin von TREUHAND|SUISSE.

Wichtig ist vor allem, dass KMU Rechnungsführung, Steuerberatung und Buch­prüfung aus einer Hand beziehen können. Für viele kleine und mittlere Unter­nehmen üben Treuhänder eine umfassende Begleitfunktion aus. Diese Nähe ermöglicht eine spezifische und kostengünstige Beratung. Für KMU ist es nicht immer zweckmässig, Treuhand- und Revisionsmandate zu trennen, wie dies richtigerweise für grosse Unternehmen vorgeschrieben ist.

Auf eingeschränkte Revision 
angewiesen

Heute nutzen rund 95 000 KMU die eingeschränkte Revision. Die meisten Jung- und Kleinstunternehmen verzichten ganz auf die Revision durch Dritte («Opting Out»). KMU mit mehr als 10 Mitarbeitern sind aber gesetzlich verpflichtet, eine Prüfung durchzuführen. Sie sind auf die eingeschränkte Revision angewiesen. pd

ERFOLGREICHE FRAUENPOWER IM SGV-VORSTAND

Billag-MwSt zurückzahlen – Nationalrat unterstützt Motion von Sylvia Flückiger

Erfolg auch für Sylvia Flückiger, mit Daniela Schneeberger die zweite Frau und Nationalrätin im sgv-Vorstand: Der Nationalrat verlangt, dass die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernseh­empfangs­gebühren zurückerstattet wird, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Er hat in der Sondersession eine Motion von Sylvia Flückiger (SVP/AG) klar – mit 147 zu 23 Stimmen bei 18 Enthaltungen und gegen den Willen des Bundesrats – gutgeheissen.

Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen. Seither wird die Steuer nicht mehr erhoben. Zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuern müssen die Gebühren­zahlerinnen und Gebührenzahler jedoch einzeln zurückfordern. Stimmt auch der Ständerat der Motion zu, muss der Bundesrat die Grundlagen für eine generelle Rückerstattung ausarbeiten.

Grosse Freude – nicht nur beim sgv

Nicht nur bei der Motionärin und beim sgv, sondern auch bei der «Aktion Medienfreiheit» löste der nationalrätliche Entscheid grosse Freude aus. Diese hatte die Behördenpraxis im Zusammenhang mit der Erhebung der Empfangs­gebühren bzw. die Einführung der neuen Mediensteuer verschiedentlich kritisiert und forderte aufgrund des erwähnten Bundesgerichtsurteils die Rückerstattung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer, unterlag jedoch Ende Oktober 2015 in der nationalrätlichen Medienkommission (KVF-N).

Das Bundesverwaltungsgericht wiederum teilte diese Einschätzung: Es gab einer Privatperson Recht, die vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren zurückforderte. Die Richter kamen in ihrem Entscheid vom 25. Januar 2017 zum Schluss, dass das Bakom die Empfangsgebühren in der Vergangenheit zu Unrecht mit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer belastet hatte und den entsprechenden Betrag zuzüglich Zinsen von 5 Prozent zurückzahlen muss.

Ein weiterer Entscheid im Nationalrat steht schon bald an: Auch die KVF-N hat ihren Entscheid in der Zwischenzeit überdacht und eine Kommissionsmotion eingereicht, welche die Rückerstattung der ungerechtfertigt erhobenen MwSt für fünf Jahre konkret umsetzen will.

En/pd

Meist Gelesen