Mettmann Rotes Kennzeichen gerät unter die Räder

Mettmann · Oldtimer-Händler Michael Fröhlich hat Ärger mit dem Straßenverkehrsamt, weil seine Sondererlaubnis erloschen ist.

 Michael Fröhlich handelt mit Oldtimern. Seine roten Kfz-Kennzeichen sind wichtig, um Kunden Ausfahrten anzubieten. Jetzt aber sind die Kennzeichen nicht zugelassen.

Michael Fröhlich handelt mit Oldtimern. Seine roten Kfz-Kennzeichen sind wichtig, um Kunden Ausfahrten anzubieten. Jetzt aber sind die Kennzeichen nicht zugelassen.

Foto: Mikko Schümmelfeder

Michael Fröhlich ist sauer. Der Grund: ME-0652. Sein rotes Kfz-Kennzeichen ist unter die Räder gekommen. Ohne dieses Sonderkennzeichen können Kunden keine Probefahrten mit den Fahrzeugen des Mettmanner Oldtimer-Händlers machen. Und ohne Probefahrt kann er seine Autos nicht verkaufen. Das rote Kennzeichen wird an Händler, Hersteller und Kfz-Werkstätten für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Die Nummer besteht nur aus Ziffern und beginnt stets mit einer "06". Für die Verwendung der roten Nummer muss ein so genanntes "Fahrzeugscheinheft" mitgeführt werden. Doch die Gültigkeit dieses Heftes ist bei Fröhlich jetzt, ein Jahr nach Ausstellung, abgelaufen. Die Straßenverkehrsbehörde teilte ihm daraufhin mit, dass man ihm bis zur Klärung der Angelegenheit das Kennzeichen mit sofortiger Wirkung stillgelegt habe.

Das hatte Folgen. Vormittags habe ihn ein Kunde angerufen, der kurz darauf in Begleitung eines Autosammlers einige Oldtimer anschauen wollte. Beide waren eigens aus Moskau angereist und mal eben im Privatjet in Lohausen gelandet. In Mettmann angekommen, sei die Wahl schließlich auf ein Mercedes-Cabriolet gefallen, das Michael Fröhlich im Auftrag eines Mettmanner Geschäftsmannes verkaufen soll. Selten gebaut und für stolze 200.000 Euro zu haben: Der Deal sei eigentlich schon gelaufen gewesen. "Als ich dem Kunden dann sagen musste, dass er bei der Probefahrt nur hier auf dem Gelände hin und her fahren kann, war er irritiert", sagt Fröhlich. Das Geschäft sei geplatzt, der Kunde reiste ohne Cabriolet ab.

Der Oldtimerhändler schickte mehrere Beschwerdebriefe an Landrat Thomas Hendele. Und fragt sich, warum man ihm nicht - so wie zuvor in seinem Düsseldorfer Geschäft - das Dauerkennzeichen mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand verlängert habe. Oder ihm zumindest eine Frist gesetzt habe, innerhalb derer er noch reagieren kann, anstatt ihm das rote Nummernschild am Tag des Laufzeitendes sofort stillzulegen. "Ich bin ja nicht neu in der Branche und habe das Kennzeichen seit mehr als 30 Jahren", sagt Fröhlich. Dass er den Termin für die Verlängerung schlicht verschwitzt habe, räumt der Autohändler offen ein. Und dennoch fühle er sich von der Straßenverkehrsbehörde für einen solchen Fehler über die Maßen hart bestraft.

"Herr Fröhlich hätte vor Ablauf der Laufzeit genug Zeit gehabt, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen", sagt dazu die Sprecherin des Kreises, Daniela Hitzemann. Bei Ausstellung des Fahrzeugscheinheftes werde dessen Gültigkeit festgeschrieben und sei damit dem Inhaber bekannt. Es sei "nicht Aufgabe der Behörde, den Kennzeicheninhaber an den Fristablauf zu erinnern", sagt Hitzemann. Außerdem sei noch eine zweite "rote Nummer" auf Fröhlichs Geschäft gemeldet. Dass diese von dessen Geschäftspartner genutzt wird und damit für Fröhlich nicht verfügbar ist, ist für die Behörde nicht von Belang. Das Verfahren sei für alle Autohändler gleich: Nach Ablauf der Frist ist die Erlaubnis zur Nutzung des roten Kennzeichens faktisch erloschen.

Ach ja, etwas Erfreuliches hat Michael Fröhlich dann doch noch zu berichten: Den Fiat 2300, mit dem sich einst Papst Johannes XXIII. durch Rom chauffieren ließ, hat er vor ein paar Tagen in die Schweiz verkauft. Ohne Probefahrt.

(Magu)
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