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Tödliches Autorennen in Berlin Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Vor dem Berliner Landgericht ist das Urteil gegen die Teilnehmer eines illegalen Autorennens gefallen. Sie müssen lebenslang in Haft.
Tödliches Autorennen in Berlin: Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Tödliches Autorennen in Berlin: Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Foto: Paul Zinken/ dpa

Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin sind die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Sie erhielten vom Landgericht in der Hauptstadt lebenslange Freiheitsstrafen. Das Urteil für diese Form der Raserei mit tödlichem Ausgang ist nach jetzigem Kenntnisstand bislang einmalig. Neben der lebenslangen Haftstrafe zog das Gericht auch die Führerscheine auf Lebenszeit ein. Die Anwälte kündigten bereits Revision zum Bundesgerichtshof an.

Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

An der Unfallstelle habe es "wie ein Schlachtfeld" ausgesehen, so das Gericht. Der Wagen einer der beiden Verurteilten prallte mit fast 140 Stundenkilometern gegen ein Beet; sein Auto flog mehrere Meter durch die Luft, seine Beifahrerin wurde verletzt.

Die Verteidiger hatten dennoch Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde "bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen". Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.

Verkehrspsychologin: Raser wollte Ego aufwerten

Die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der eine Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Er war bei Grün auf die Kreuzung gefahren.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatten sich die Verurteilten zuvor zu einem Straßenrennen verabredet. Mit durchgedrückten Gaspedalen und bis zu 170 Stundenkilometern seien sie über Kurfürstendamm und die sich anschließende Tauentzienstraße gerast.

Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld.

Die Polizeigewerkschaften begrüßten das Urteil. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, sagte, wer bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung über mehrere rote Ampeln rase, nehme den Tod von Menschen in Kauf. Das und setze sein Auto als gemeingefährlichen Gegenstand ein. "Dadurch wird der Raser zum Mörder." Der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, teilte mit: "Das Urteil ist ein deutliches Zeichen an alle diejenigen, die glauben, aus Eigensucht das Leben anderer Menschen gefährden zu dürfen."

cnn/apr/jur/dpa/AFP

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