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15.10.2018 | Gewässerschutz | Interview | Online-Artikel

"Verbesserung des anlagenbezogenen Gewässerschutzes"

verfasst von: Benedikt Baikousis

2 Min. Lesedauer

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Was sich durch die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geändert hat und inwieweit sie den Gewässerschutz verbessert, erläutert Olaf Löwe von TÜV SÜD.


WasserWirtschaft: Wer ist von der neuen Verordnung AwSV betroffen?

Olaf Löwe: Von der neuen Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV, sind bundesweit rund 1,3 Millionen überwachungsbedürftige Anlagen betroffen. Das sind Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe hergestellt, behandelt, verwendet, gelagert abgefüllt, umgeschlagen oder in Rohrleitungen fortgeleitet werden. Man findet sie in der Prozessindustrie ebenso wie in Raffinerien oder Tankstellen oder aber auch in der Landwirtschaft. In letzterem Fall etwa regelt die AwSV zum Beispiel auch den Umgang mit Gülle, Silage und Festmist. Letztendlich sind auch alle Betriebe betroffen, die über Treibstofftanks etwa für Notstromaggregate oder Eigenverbrauchstankstellen verfügen.

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„Ein entscheidender Schritt zur Verbesserung des anlagenbezogenen Gewässerschutzes“

Seit August 2017 gilt die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie löst die alten Landesverordnungen ab und soll bundesweit für einheitliche Regeln sorgen. 


Wie regelt die AwSV den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?

Die AwSV definiert wassergefährdende Stoffe und grenzt Gefährdungsstufen ab. Davon abhängig legt sie Bedingungen, Fristen und Verfahren für Genehmigungen und Prüfungen fest. Sie beinhaltet außerdem die technischen und organisatorischen Anforderungen an Anlagen. Die Verordnung legt auch die Anforderungen an die zugelassenen Prüfgesellschaften fest. Nicht zuletzt enthält sie einen Ordnungswidrigkeitenkatalog. Anlagenbetreiber, die von der AwSV betroffen sind, müssen insbesondere ihre Anlagen definieren und abgrenzen. Das ist wichtig um Genehmigungspflichten und Prüffristen zu ermitteln. Grundlegend dafür ist, dass sie die jeweiligen Stoffe, mit denen in den Anlagen umgegangen wird, in sogenannte Wassergefährdungsklassen (WGK) einstufen. Dabei kommt es auch auf die Menge, den Aggregatszustand und die Art des Umgangs an.

Welche Stoffe gefährden Wasser?

Unter den Begriff "wassergefährdende Stoffe" fallen nach AwSV Stoffe und Stoffgemische, die die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändern. Gelangen diese Stoffe in Flüsse, Seen, Meere oder in das Grundwasser, können sie dort das Leben von Fischen und anderen Wasserorganismen bedrohen und die Trinkwasserqualität gefährden. Das betrifft viele Erdölprodukte und landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Jauche und Silagesickersäfte, vor allem aber auch zahlreiche Stoffe und Gemische der chemischen Industrie. Diese Stoffe werden in WGK eingeteilt. Außerdem gibt es die Kategorie der "allgemein wassergefährdenden Stoffe": Dazu gehören auch alle aufschwimmenden Stoffe, die sich allein durch ihre Eigenschaft, Gewässer abzudecken, schädlich auswirken. Das Umweltbundesamt führt online eine Liste von wassergefährdenden Stoffen mit ihrer jeweiligen Einstufung.

Lesen Sie das gesamte Interview "Ein entscheidender Schritt zur Verbesserung des anlagenbezogenen Gewässerschutzes" mit Olaf Löwe in WasserWirtschaft | Ausgabe 10/2018.

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