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TSVG

Großhandel fordert Skonti-Deckel

Großhändler dürfen den Apothekern maximal 3,15 Prozent Rabatt auf Arzneimittel gewähren. Das will die Bundesregierung mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) noch einmal klarstellen. Nun drängt der Großhandel darauf, auch für Skonti einen Deckel einzuführen.
Stephanie Schersch
12.12.2018  14:58 Uhr

Mit der geplanten Regelung im TSVG will die Koalition auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs reagieren, die im Oktober 2017 gefallen war. Damals hatten die Richter moniert, das Gesetz definiere den Zuschlag von 70 Cent in der Vergütung der Großhändler bislang nicht eindeutig genug als ein Fixum. Diesen Betrag erhalten die Händler als eine Art Packungspauschale für die Belieferung der Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Daneben dürfen sie 3,15 Prozent auf den Abgabepreis des Herstellers aufschlagen, maximal jedoch 37,80 Euro.

Je nach Bestellvolumen handelt der Großhandel mit den Apothekern meist mehr oder weniger umfangreiche Rabatte aus. Dabei hatte allen voran der Händler AEP die Vorgaben zuletzt recht großzügig interpretiert und Nachlässe auch auf die 70 Cent Fixzuschlag gewährt. Daraufhin hatte sich der BGH mit der Sache befasst und das besagte Urteil gefällt.

Im Entwurf für das TSVG macht die Politik nun noch einmal deutlich, dass der Großhandel den Fixzuschlag zwingend aufschlagen muss. Rabatte und Skonti können die Händler demnach ausschließlich auf den Herstellerabgabepreis gewähren. Zugleich gibt es einen Deckel für Rabatte, die »nur im Rahmen des prozentualen Zuschlags« möglich sein sollen – und 3,15 Prozent somit nicht übersteigen dürfen. Eine entsprechende Grenze für Skonti wird im Gesetzentwurf bislang nicht explizit genannt. So ist lediglich von den »im Handel allgemein üblichen Skonti« die Rede, die in der Geschäftswelt meist zwischen 2 und 3 Prozent liegen. Hier drängt der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) auf Rechtssicherheit. »Es muss unmissverständlich klargestellt werden, dass der pharmazeutische Großhandel Rabatte und Skonti in Summe nur im Rahmen des prozentualen Zuschlags gewähren darf«, sagte Phagro-Chef Thomas Trümper.

Deutlich weniger Großhändler

Um seine Position zu untermauern, präsentierte der Verband heute eine Studie, die das Institut für Handelsforschung (IFH) in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Professor Kaapke Projekte erstellt hat. Darin kommen die Autoren zu dem Schluss, dass sich die wirtschaftliche Situation der Großhändler in den vergangenen zehn Jahren stetig verschlechterte hat. Ein Grund sind demnach politische Eingriffe wie das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG), mit dem die Vergütung im Jahr 2012 neu geregelt wurde. Zugleich sorgten gesetzliche Vorgaben wie die EU-Fälschungsrichtlinie, aber auch Rabattverträge für steigende Kosten, heißt es. Auch das wachsende Direktgeschäft der Hersteller sowie der vermehrte Handel mit hochpreisigen und arbeitsaufwendigen Arzneimitteln setzen den Großhandel der Studie zufolge unter Druck. So habe sich die Zahl der vollversorgenden Pharmagroßhändler seit dem Jahr 2000 beinahe halbiert.

Langfristig stehe damit sogar die flächendeckende Versorgung auf dem Spiel, heißt es. »Soll die Effektivität und Effizienz des Arzneimittel-Versorgungssystems aufrechterhalten werden, ist das Geschäftsmodell der Vollversorger zu stärken«, sagte Markus Preißner, wissenschaftlicher Leiter des IFH.

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