Iberogast

"Gesundheit hat höchste Priorität" für Bayer 

Das BfArM hat einen weiteren Todesfall in Verbindung mit Schöllkraut gebracht. Bayer meldet Zweifel an.

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LEVERKUSEN. Bayer will Zweifel an seiner Patientenorientierung nicht auf sich sitzen lassen. Nachdem der Konzern am Mittwoch ankündigte, Warnhinweise des BfArM zu Schöllkraut haltigen Arzneimitteln in die Fachinformation seines Magenmittels Iberogast® aufnehmen zu wollen, hatte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche in einer ersten Stellungnahme moniert: "Dass erst ein Todesfall zum Einlenken bei dem Pharma-Riesen führt, wirft ein verheerendes Bild auf dessen Einstellung zum Patientenwohl."

Schulz-Asche bezieht sich auf eine Behördenmeldung, wonach unlängst erneut ein Todesfall mutmaßlich im Zusammenhang mit einer Schöllkrautexposition steht (wir berichteten). Danach hatte das BfArM mit dem Sofortvollzug seiner bereits 2008 erlassenen Warnhinweise zu leberschädigenden Risiken des pflanzlichen Wirkstoffs gedroht.

Der Iberogast®-Hersteller ursprünglich der hessische Mittelständler Steigerwald, seit 2013 dann Bayer hatte sich per Einspruch gegen die Umsetzung der Warnhinweise gewehrt, eine abschließende gerichtliche Entscheidung steht noch aus. Schöllkraut ist einer von insgesamt neun Pflanzenstoffen, die in Iberogast® enthalten sind.

Lag es an Vorerkrankungen?

Bayer betont nun in einer Stellungnahme, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt, dass der jüngst gemeldete Todesfall "noch nicht abschließend bewertbar ist". Nach Kenntnisstand des Konzerns "waren bei der Patientin Vorerkrankungen bekannt, die für den Krankheitsverlauf relevant sein könnten".

Man widerspreche dem Vorwurf Schulz-Asches, das Unternehmen lasse zuwenig Interesse am Wohlergehen der Patienten erkennen. "Die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher hat für Bayer stets die höchste Priorität, und wir handeln entsprechend", heißt es.

Bayer wird nach eigenem Bekunden die Iberogast®-Packungsbeilage binnen vier Wochen ändern. Gemäß Behördenvorgabe wird dann unter anderem ein Hinweis aufgenommen, wonach das Mittel bei bestehenden oder früheren Lebererkrankungen nicht eingenommen werden darf. Auch für Schwangere und Stillende ist das Mittel künftig ausdrücklich tabu. Zudem werden unter "Nebenwirkungen" Leberschäden bis hin zum "Leberversagen" erwähnt. (cw)

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