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Durch steuerliche Vorteile will die Bundesregierung den Wohnungsbau von Mietwohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern.

Laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 02.03.2016 hat diese einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem eine Sonderabschreibungsmöglichkeit für den Bau eines Mietwohnneubaus eingeführt werden soll. Vor allem in Städten, in denen Mietwohnungen rar sind, soll das Gesetz eine Entspannung des Wohnungsmarkts bewirken.

Nach dem bisherigen Entwurf (18/7736) stehen inbseondere Groß- und Universitätsstädte, sowie deutsche Ballungsgebiete im Fokus der Förderung, da dort die wachsenden Haushaltszahlen und die steigende Wohnungsnachfrage dazu führen, dass die Mieten steigen und es damit für immer mehr Haushalte schwieriger wird, eine bezahlbare Wohnung zu finden im. Der erhöhten Nachfrage sei nur durch einen verstärkten Wohnungsneubau gerecht zu werden.

Sonderabschreibungen beim Wohnungsbau

Dabei soll sich die Sonderabschreibung an den bisherigen Kriterien des § 7 Abs. 4 EStG orientieren und nur für die Gebäude zulässig sein, für die nach dieser bestehenden Norm Abschreibungen zulässig sind. Dabei soll die Abschreibung im ersten und im darauf folgenden Jahr bis zu zehn Prozent betragen, während es im dritten Jahr bis zu neun Prozent sein sollen.

Die Bundesregierung hat berechnet, dass innerhalb des Begünstigungszeitraums insgesamt bis zu 35% der Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Begünstigt werden sollen Investitionen, für die zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2018 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden. Die Sonderabschreibung soll letztmalig im Jahr 2022 in Anspruch genommen werden können.

Eine andere Grenze soll es bei den Baukosten geben. Mit der Begrenzung der Förderung auf solche Baumaßnahmen, bei denen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Die Förderung sei nicht dafür gedacht, Wohnungen mit Luxusausstattung staatlich zu fördern. Ergänzend soll die Förderung nicht flächendeckend möglich sein, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Steigende Steuermindereinnahmen bis 2020

Die Steuermindereinnahmen durch die Neuregelung werden für 2017 mit 30 Mio. Euro für Bund, Länder und Gemeinden angegeben. 2018 sollen es 240 Mio. Euro sein und 2019 685 Mio. 2020 werden Steuerausfälle in Höhe von 1,195 Mrd. Euro erwartet.


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