Versorgungsausgleich und die Anrechte aus eine Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht

Familienrecht

Im Versorgungsausgleich auszugleichen sind grundsätzlich auch die zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung abgetretenen Anrechte aus einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht. Dies gilt erst Recht, wenn ein solches Recht nicht sicherungsabgetreten, sondern verpfändet wurde.

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