- Geld & Recht
- Urteile
Einkommensteuererklärung - elektronisch abgeben!
Geld & Recht
Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, sind grundsätzlich gem. § 25 Abs. 4 EStG verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, sobald die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine unbillige Härte, die Anlass für einen Verzicht auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung bieten könnte, war vorliegend nicht zu erkennen. Hinweise auf die „NSA-Affäre“, die Datensicherheit im Internet und mögliche Probleme der Verschlüsselungstechnik genügen nicht. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.312 Beratungsanfragen
Ich bin sehr froh, dass es hier schnell professionelle Beratung gibt. Mein Problem konnte plötzlich sofort sachlich basiert mit dem Vermieter beredet ...
Verifizierter Mandant
Schnell, kompetent und Preis-wert.
Danke sehr.
Verifizierter Mandant