- Arbeitsrecht
- Urteile
Keine neue Wartezeit für Anspruch auf Mutterschutzleistungen nach Statuswechsel
Arbeitsrecht
Nach belgischem Recht ist für Angestellte eine Wartezeit von 6 Monaten vorgesehen, um Anspruch auf Mutterschaftsleistungen zu erhalten. Für den Fall, dass Beamte aus dem Dienst ausscheiden oder entlassen werden und anschließend in den Angestelltenstatus wechseln, ist für bestimmte Sozialleistungen eine Befreiung von der Wartezeit vorgesehen. Für den Fall einer Freistellung aus persönlichen Gründen mit anschließendem Eintritt in ein Angestelltenverhältnis hingegen ist eine solche Befreiung insbesondere für Mutterschutzleistungen nicht vorgesehen.
Eine solche Regelung für den Fall einer Erwerbstätigkeit von insgesamt mehr als zwölf Monaten unmittelbar vor der voraussichtlichen Entbindung verstößt gegen die Mutterschutzrichtlinie.
Die „vorangegangene Erwerbstätigkeit“ in Art. 11 Nr. 4 S. 2 der Richtlinie 92/85/EWG beschränkt sich nicht auf die letzte Beschäftigung vor dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Entbindung. Es sind die verschiedenen aufeinanderfolgenden vor diesem Zeitpunkt ausgeübten Beschäftigungen, einschließlich solcher für verschiedene Arbeitgeber und in verschiedenem Status, zu erfassen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.333 Beratungsanfragen
Schnelle ausgesprochen fundierte und ausführliche Beratung. durch Dr. Jens-Peter Voß. (Fachanwalt) für Reise- und Mietrecht. Problem gelöst
Verifizierter Mandant
ich habe eine sehr schnelle und umfassende Bewertung erhalten und bin damit sehr zufrieden.
vielen Dank
Uwe
Verifizierter Mandant