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Gesetzentwurf

Spahn will Medizinischen Dienst unabhängiger machen

Der Medizinische Dienst (MD) soll künftig weitgehend losgelöst von den Krankenkassen agieren. Und auch die Abrechnungsprüfungen in Krankenhäusern sollen deutlich transparenter werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor. Damit reagiert der Minister unter anderem auf den Vorwurf, der MD arbeite nur im Interesse der Kassen.
Jennifer Evans
03.05.2019  13:42 Uhr

In Zukunft sollen alle Medizinischen Dienste als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts fungieren und damit nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen.  Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) soll dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zufolge vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgekoppelt werden. Darüber hinaus will der Minister alle MD-Verwaltungsräte neu aufstellen. Darin sollen nämlich demnächst auch Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern sowie aus der Ärzteschaft und den Pflegeberufen sitzen.

Mit dem neuen Entwurf setzt Spahn zum einen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag um. Zum anderen entgegnet er damit der Kritik des Bundesrechnungshofs. Die Rechnungsprüfer hatten beanstandet, dass die Kassen statt der gesetzlichen Abrechnungsprüfung mit den Krankenhäusern pauschale Abschläge auf die Rechnungen vereinbaren. Die gesetzlichen Prüfungen hatten für die Kliniken viel Aufwand bedeutet. Zwischen 2014 und 2018 ist die Zahl dieser Prüfungen nach BMG-Angaben von rund 1,9 Millionen auf 2,6 Millionen gestiegen.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Krankenhäuser jetzt einen Anreiz bekommen, korrekt abzurechnen, was aus Sicht der MD in der Vergangenheit nicht immer passiert ist. Demnach war mehr als jede zweite geprüfte Krankenhausabrechnung im Jahr 2017 fehlerhaft. Spahn plant nun, die Häufigkeit der Prüfungen in einem Krankenhaus von der Quote richtiger Abrechnungen abhängig machen. Und auch insgesamt will der Minister die Klinik-Bürokratie reduzieren und das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter gestalten. Ziel des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist es zudem, immer wieder auftretende »strittige Kodier- und Abrechnungsfragen« systematisch zu verringern.

Krankenhäuser sollen entlastet werden

Gegenüber dem »Handelsblatt« sagte Spahn: »Wir entlasten die Krankenhäuser von überflüssiger Bürokratie. Die Abrechnungen der Kliniken sollen künftig gezielter überprüft werden. Das ist auch im Sinne der Patienten. Weniger, aber gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.«

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die geplanten Reformen. DKG-Hauptgeschäftsführer, Georg Baum, betonte: »Dieses Gesetzgebungsvorhaben von Minister Spahn hat das Potenzial für eine fairere Prüfung der Krankenhausabrechnungen. Die vorgesehene Abkopplung des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen und dessen Überführung in unabhängige Prüforganisationen ist ein wesentlicher Baustein dieser konzeptionellen Neuausrichtung.« Die maximal zulässigen Prüfungen zu begrenzen, hält er für eine »längst überfällige Intervention des Gesetzgebers gegen den Missbrauch der Einzelfallprüfungen durch einzelne Kassen«. Nicht akzeptabel hingegen ist aus DKG-Sicht, dass laut Gesetzentwurf »Krankenhäuser in Folge einer schlechten Abrechnungsqualität gegebenenfalls Aufschläge« zahlen müssen.

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