Publiziert am: 04.09.2017

Höhere Sozialhilfekosten für Kantone und Gemeinden

Ergänzungsleistungen – Die AHV-Reform führt zu steigenden Sozialhilfekosten sowie zu Steuerausfällen. Sie bringt den Kantonen und Gemeinden auf kurze und mittlere Frist mit Sicherheit eine finanzielle Mehrbelastung.

Die Kantone sind der Altersreform gegenüber eher positiv eingestellt. Sie hoffen, dass der Ausbau im Niedriglohnbereich dereinst den Bedarf an Ergänzungs­leistungen verringern werde. Bei einer umfassenden Betrachtung kommt man allerdings zum Schluss, dass die Kantone wohl eher finanziell belastet statt entlastet werden.

Sozialhilfekosten steigen

Die Kompensationsmassnahmen in der beruflichen Vorsorge werden Versicherte im Niedriglohnbereich finanziell besonders hart treffen. Als krasses Beispiel diene jene alleinerziehende 40-jährige Mutter, die ein Einkommen von 30›000 Franken erzielt. Gegenüber heute müsste sie mit der Altersreform zusätzlich 778.75 Franken an den Fiskus und an ihre Pensionskasse abliefern, was 2,6 Prozent ihres Bruttolohnes ausmacht. Da auch ihr Arbeitgeber massiv zur Kasse gebeten würde, darf sie nicht damit rechnen, diese Einbusse in absehbarer Zeit über einen steigenden Lohn auffangen zu können. Es ist anzunehmen, dass die betreffende Mutter angesichts ihres tiefen Lohnes bereits heute auf Sozialhilfe angewiesen ist. Da es eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle geben dürfte, ist davon auszugehen, dass die Sozialhilfe­kosten ansteigen werden.

Den Kantonen und Gemeinden drohen Steuerausfälle

Mitzuberücksichtigen gilt es auch die Steuerausfälle. Die Altersreform hätte unter anderem zur Folge, dass die Beiträge an die AHV und die Pensionskassenbeiträge substantiell erhöht würden. Eine 40-jährige Person mit einem Bruttoeinkommen von 60›000 Franken müsste inskünftig 504 Franken mehr in die AHV und in ihre Pensionskasse einzahlen, eine 50-jährige Person mit einem Bruttoeinkommen von 80›000 Franken hätte zusätzliche Abgaben von 734 Franken. Diese Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, was zur Folge hätte, dass die steuerbaren Einkommen praktisch aller erwerbstätigen Person reduziert würden. Auch wenn die Einbussen im Einzelfall nicht spektakulär aussehen mögen, werden sie auf die Summe aller Versicherten doch ins Gewicht fallen. Die zusätzlich ausbezahlten AHV-Einkommen werden diese Einbussen bei Weitem nicht kompensieren können.

Joachim Eder, Ständerat FDP und ehemaliger Regierungsrat Kanton Zug

 

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