Polizeidirektor sieht Rassismusvorwürfe entkräftet

Polizeidirektor sieht Rassismusvorwürfe entkräftet
Breite Erhebungen hätten ergeben, dass die Diskriminierungsvorwürfe gegen die Tiroler Exekutive nicht zutreffen

Nachdem ein Polizist Ende Juli Diskriminierungsvorwürfe gegen die Tiroler Exekutive erhoben hatte, sieht Landespolizeidirektor Helmut Tomac diese Vorhalte nun als entkräftet an. „Breite Erhebungen haben ergeben, dass die geäußerten Vorwürfe nicht zutreffen“, erklärte Tomac am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Innsbruck.

Der Beamte hatte von „strukturellem Rassismus und systematischer Andersbehandlung von Ausländern“ gesprochen. So habe ein leitender Beamter im Rahmen einer Schulung gesagt, man könne zwar bei kleineren Vergehen die Betroffenen lediglich abmahnen, statt eine Strafe zu verhängen, „außer bei den Türken, da gibt es keine Abmahnung“.

Die Sachlage sei jedoch eine vollkommen andere gewesen, argumentierte Tomac. Bei der entsprechenden Schulung sei es um „Neuerungen im Fremdenrecht“ sowie „Kraftfahrrecht und Führerscheinrecht“ gegangen. Dabei sei lediglich erklärt worden, dass bei Angehörigen von Drittstaaten, die ohne gültiges Reisedokument unterwegs sind, eine Abmahnung nicht möglich sei. „Um es für die Teilnehmer verständlicher zu machen, hat der Schulungsleiter Beispiele genannt, unter anderem Türken, aber auch Russen“, sagte der Landespolizeidirektor.

"Flapsig"

Alle 50 Teilnehmer der entsprechenden Schulung seien zu den erhobenen Vorwürfen befragt worden und keiner habe sie bestätigt. Deswegen gebe es auch weder dienstrechtliche noch sonstige Konsequenzen für den Schulungsleiter. Trotzdem sei es wichtig gewesen, die Vorhalte genau zu überprüfen. „Wenn derartige Vorwürfe flapsig in den Raum gestellt werden, dann trifft uns das sehr schwer“, meinte Tomac.

Der Landespolizeidirektor zeigte sich enttäuscht von dem nach wie vor anonymen Beamten, der in der Zeitung zitiert wurde. „Der Bedienstete hätte die Möglichkeit gehabt mit diesen Vorwürfen anders umzugehen und keinen Kollateralschaden zu verursachen. Er hätte sich auch an den Menschenrechtskoordinator oder an den psychologischen Dienst wenden können“, sagte Tomac.

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